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Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

dann rate ich dir gehe zum Anwalt der kann dir helfen, ich glaub ohne Anwalt gibt das nichts nur beachte bitte
das du dir bei dem Amtsgericht bei dir einen Beratungsschein holen mußt damit die Kosten übernomen werden.

Beratungsschein brauche ich nicht. Mich vertritt ja schon die Gewerkschaft. (siehe vorherigen Beitrag) Nur das dauert eben.
 
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dann drück ich dir mal die Daumen das du dein recht bekommst, und gib hier mal immer
info zum stand der dinge.
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

in innsbruck! eine 3 zimmerwohnung kostet bei uns ab 1000€ aufwärts!


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Jo die Österreicher sind nun mal 'teurer' - aber dafür sind auch im laufe der letzten Jahre die Löhne usw angepasst worden zu den Ausgaben im gegensatz zu DE-GmbH.. sind auch viele von Bayern nach .AT abgewandert ... woran das mittlerweile wohl liegen mag wenn man Zukunftsorientiert plant :emoticon-0179-headb

gruß
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

Schaut doch mal in HH, 680 € für 36 qm !!!
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

so viel ich weiss bekommst du den Stellplatz nur noch wenn du Schwerbehindert bist mit Merkzeichen G und 50% hast
heist einen Schwerbehindertenausweishast besitzt
Wenn du 50% hast bekommst du nichtmal einen Stellplatz draussen vor der Tür, meine Famillie und ich haben fast 2 Jahre dafür gekämpft das mein Opa für sein Auto einen Stellplatz vorm Haus bekommt damit meine Oma , die Schwerbehindert ist, nicht soweit laufen muss und die hat 60 % gehabt!Geschweige denn einen Tiefgaragenplatz. Sowas gibbet nur für ein G oder für 100%, meine Oma bekam aufgrund ihrer schwere der Behinderung dann das G und den Stellplatz.
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

Hallo Tom2Win

Sowas gibbet nur für ein G oder für 100%, meine Oma bekam aufgrund ihrer schwere der Behinderung dann das G und den Stellplatz.

das ist nicht ganz richtig, wenn z.b. du 50% und ein G hast steht dir auch der stellplatz zu


so viel ich weiss bekommst du den Stellplatz nur noch wenn du Schwerbehindert bist mit Merkzeichen G und 50% hast
heist einen Schwerbehindertenausweishast besitzt

sagt das doch aus das man das Merkzeichen G braucht weil ohne Merkzeichen bekommst du leider nichts.

gruß TV Pirat
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar


Ja NOCH
Und das geklage - ehrlich viele können das nicht sind überfordert, und die es können brauchen Nerven, denn selbst wenn du Klagst das kann von Flott 2-3 Monate bis lange z.b. 2 Jahre und nochimmer kein Urteil da, dauern in der Zeit ist mancher seine Wohnung los.
Habe schon 3 Monate im Winter ohne Strom dagesessen (keine Heizung elektrisch,kein kochen und nichts ging mehr)
Dann bekommt man zwar Recht, Amt muß alles nachzahlen und wer hat gefroren, kein Kochen können, kein nichts mit 2 Kindern - wir - nicht das Amt.

Villeicht sollten wir wieder die Montagsdemos aufleben lassen und die verantwortlichen, die ohne gültiges Wahlrecht uns was vorschreiben wollen, aus dem Amt jagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

Villeicht sollten wir wieder die Montagsdemos aufleben lassen und die verantwortlichen, die ohne gültiges Wahlrecht uns was vorschreiben wollen, aus dem Amt jagen.


ja, recht hast du. Aber das geht sicherlich nur in den großen Städten, wir im Osten haben da ja schon ein wenig erfahrung.

Aber ich und einige wenige andere Beroffene , das lohnt es sich nicht, das findet überhaupt keine Beachtung, wenn wir hier auf dem Lande mit 50 Leuten raus gehen, die lachen uns vielleicht noch aus. Da muss man schon die wirklich großen Städte ermuntern damit zu machen, auch Städte wie München und Hamburg.
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann kippt das Gericht in diesem Fall die gängige Praxis, die Angemessenheit aufgrund des Quadratmeterpreises großer Wohnungen zu bestimmen und diesen Preis 1:1 auf üblicherweise teurere kleine Wohnungen umzulegen,oder ?
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

z.b. eine Wohnung kostet bei 70 Quadratmetern 535,00 € kalt da weden z.b. 5,10 € der Qudratmeter gerechnet
70 x 5,10 = 357,00 € das ist aber grundlegen falsch wenn der Mietspiegel bei 7,10 € anfängt, heist 70 x 7,10 = 497,00 €
pus Nebenkosten, plus Heizung so sollte das ganze dann wohl sein es kann aber auch sein das nicht die untergrenze
zugrunde gelegt wird da muß man abwarten was das Gericht sagt.
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

so viel ich weiss bekommst du den Stellplatz nur noch wenn du Schwerbehindert bist mit Merkzeichen G und 50% hast
heist einen Schwerbehindertenausweishast besitzt

Ich habe hier folgendes gefunden:
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Schau dir mal Punkt 1.1.2 Nebenkosten an. Dort steht, das man Kosten für den Stellplaz auch bekommt, wenn der Mietvertrag ohne die Berücksichtigung dieser Kosten nicht zustande gekommen wäre, ein Ausschluss aus dem Mietvertrag also nicht möglich ist.

Könnte man sich darauf berufen? Die Richtlinie wurde bis heute nicht geändert, die Kosten bisher gezahlt, jetzt aber nicht mehr.
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

wenn das bis heute nicht geändert wurde ist das immer noch bindent für das Jobcenter und man sollte
sich darauf berufen mit Zitat aus der PDF.
 
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