Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat der ProSiebenSat.1 Pay TV GmbH zur Veranstaltung des Internetfernsehens „ran FIGHTING“ als Sportspartenprogramm und Pay-TV, grünes Licht gegeben. Das teilte die KEK am 13. Januar mit. Bereits am 15. Dezember 2015 hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) eine unbefristete Zulassung erteilt (InfoDigital berichtete).
Die ProSiebenSat.1 Pay TV GmbH hatte einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gestellt. Das Programm soll als Web-TV über die Website www.ranfighting.de sowie über mobile Apps und Smart-TV-Apps verbreitet werden.
Die ProSiebenSat.1 Pay TV GmbH veranstaltet bereits die Pay-TV-Spartenprogramme SAT.1 emotions, ProSieben FUN und kabel eins CLASSICS. Sie ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, die die frei empfangbaren Fernsehprogramme ProSieben, kabel eins, sixx, SAT.1 Gold und ProSieben MAXX veranstaltet. Sämtliche Anteile der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH hält die ProSiebenSat.1 Media SE.
Quelle; INFOSAT
Die ProSiebenSat.1 Pay TV GmbH hatte einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gestellt. Das Programm soll als Web-TV über die Website www.ranfighting.de sowie über mobile Apps und Smart-TV-Apps verbreitet werden.
Die ProSiebenSat.1 Pay TV GmbH veranstaltet bereits die Pay-TV-Spartenprogramme SAT.1 emotions, ProSieben FUN und kabel eins CLASSICS. Sie ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, die die frei empfangbaren Fernsehprogramme ProSieben, kabel eins, sixx, SAT.1 Gold und ProSieben MAXX veranstaltet. Sämtliche Anteile der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH hält die ProSiebenSat.1 Media SE.
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