josef.13
Boardveteran
Die auch heute immer noch an vielen Stellen übliche Praxis, Kopien von Personalausweisen zu Identifikationszwecken zu verlangen, verstößt im Regelfall gegen gesetzliche Vorgaben. Dies
Der Dienstleister lagert auf seinem Betriebsgelände ständig mehrere tausend Kraftfahrzeuge, von denen täglich viele abgeholt und Fahrern von Speditionen übergeben werden. Um das zu überwachen, wurden die Personalausweise der Abholer eingescannt und auf einem eigenen Rechner gespeichert. Dagegen hatte sich der niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz gewandt und dem Unternehmen aufgetragen, das Einscannen von Personalausweisen zu unterlassen und die rechtswidrig gespeicherten Daten zu löschen.
Das Verwaltungsgericht bestätigte in seinem Urteil die Anordnung der Behörde. Nach dem
Zwar findet sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot. In der
Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Klägerin kann jedoch beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht beantragen, eine Berufung zuzulassen.
Quelle: heise
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das Verwaltungsgericht Hannover am gestrigen Donnerstag (Aktenzeichen: 10 A 5342/11). Das Gericht wies die Klage eines Automobillogistikunternehmens gegen einen Bescheid des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen ab.Der Dienstleister lagert auf seinem Betriebsgelände ständig mehrere tausend Kraftfahrzeuge, von denen täglich viele abgeholt und Fahrern von Speditionen übergeben werden. Um das zu überwachen, wurden die Personalausweise der Abholer eingescannt und auf einem eigenen Rechner gespeichert. Dagegen hatte sich der niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz gewandt und dem Unternehmen aufgetragen, das Einscannen von Personalausweisen zu unterlassen und die rechtswidrig gespeicherten Daten zu löschen.
Das Verwaltungsgericht bestätigte in seinem Urteil die Anordnung der Behörde. Nach dem
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sei der Personalausweis ein Identifizierungsmittel, das der Inhaber vorlege und vorzeige, um sich auszuweisen. Es sei untersagt, Daten uneingeschränkt zu erfassen – und damit auch das Einscannen und Speichern durch ein Unternehmen. Dadurch solle die Datensicherheit geschützt werden, weil einmal erfasste und gespeicherte Daten leicht missbräuchlich verwendet werden könnten. Zwar habe das Unternehmen die Daten nicht missbräuchlich verwendet, um den Zweck des Gesetzes zu erfüllten, dürften aber so wenig Daten wie möglich in Umlauf gebracht werden.Zwar findet sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot. In der
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hatte der Gesetzgeber aber klargestellt, dass eine "optoelektronische Erfassung ("scannen") vom Normalfall ausdrücklich ausgeschlossen sein soll. Allerdings gibt es in diesem Bereich Sonderregelungen zum Beispiel für
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oder auch bei
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.Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Klägerin kann jedoch beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht beantragen, eine Berufung zuzulassen.
Quelle: heise