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PC & Internet Gericht ordert Komponist an, in Video Löschung seiner Musik zu fordern

In einem Video fordert der ehemalige Audio-Direktor von Bungie dazu auf, einige seiner Kompositionen doch bitte zu löschen. Der Clip ist das Ergebnis eines jahrelangen Rechtsstreits rund um nicht bezahlten Lohn, unrechtmäßig geteilte Musik und kuriose Gerichtsentscheidungen.

Richtig Ärger zwischen dem Bungie-Komponisten und seinem Arbeitgeber


Der Komponist Marty O'Donnell kann in der Gaming-Branche auf große Erfolge verweisen, so stammt unter anderem die berühmte Titelmusik von Halo aus seiner Feder. Geht es um seine Arbeit an dem Soundtrack der Destiny-Reihe, würde der Musiker im Rückblick aber wohl gerne auf seine Beteiligung verzichten. O'Donnell befindet sich seit Jahren im Rechtsstreit mit Entwickler Bungie, jetzt kommt es in dieser Auseinandersetzung zu einer recht kuriosen Gerichtsanordnung.

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Die Vorgeschichte: O'Donnell war in einem vorangegangenen Verfahren um nicht gezahlte Löhne dazu verpflichtet worden, alle bei seiner Tätigkeit für Bungie komponierten Stücke und damit zusammenhängende Materialien zurückzugeben - darunter auch ein unveröffentlichtes Lied, das 2013 für einen Destiny-Trailer erstellt worden war. Der Komponist entschied sich aber, Teile seiner Arbeiten öffentlich zu machen.

Bitte löscht meine Songs

In dieser Handlung sah ein Gericht im Mai 2021 wiederum einen direkten Verstoß gegen die vorherige gerichtliche Verfügung, das aktualisierte Urteil wurde zugunsten von Bungie angepasst. Wie Techspot schreibt, wurde O'Donnell darin verpflichtet, 100.000 US-Dollar an Entschädigung an den Entwickler zu bezahlen. Die zweite Anordnung: Ein Video, in dem der Komponist öffentlich dazu auffordert, die von ihm geteilten Lieder doch bitte wieder zu löschen.

Was die gesamte Situation noch etwas kurioser macht: Die Musik wurde von Bungie inzwischen selbst veröffentlicht und ist über offizielle Kanäle frei zugänglich. Und so verweist O'Donnell in dem Video auch noch darauf, dass man die Werke natürlich weiter nutzen darf, wenn man diese aus den rechtmäßigen Quellen bezogen hat.


Quelle; winfuture
 
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