TV Pirat
Elite Lord
06.08.2013
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Düsseldorf (dpa) - Der wegen Zigarettenrauchs gekündigte Düsseldorfer Mieter Friedhelm Adolfs geht gegen das Urteil des Amtsgerichts vor. Gegen den Beschluss, der die fristlose Kündigung des 75-Jährigen durch die Vermieterin bestätigte, werde Berufung beim Landgericht eingelegt.
Das teilte der neue Anwalt des Rauchers, Martin Lauppe-Assmann, am Dienstag mit. Das Amtsgericht hatte in dem aufsehenerregenden Prozess festgestellt, dass einem Mieter die Wohnung gekündigt werden darf, wenn er durch ins Treppenhaus ziehenden Zigarettenrauch seine Nachbarn belästigt (Az.: 24 C 1355/13).
Der Anwalt erklärte, die Berufung werde in den kommenden Tagen beim Landgericht eingehen. In dem Schreiben heißt es, das Urteil sei inhaltlich falsch und verletze den Mieter in seinen Grundrechten. Die Prozessführung habe den Respekt «vor dem existenziellen Bedürfnis eines 75-jährigen Sozialrentners gänzlich vermissen» lassen. Es werde auch bestritten, dass es eine Gesundheitsgefährdung durch die Geruchsbelästigung gebe und dass der seit 40 Jahren in dem Haus wohnende Mann der einzige Raucher sei.
Der rauchende Mieter kann versuchen, die Zwangsräumung seiner Wohnung zunächst abzuwenden. Dazu müsste der Witwer eine Sicherheitsleistung von 3300 Euro aufbringen. Zunächst muss das Urteil den Parteien noch zugestellt werden. Die Anwältin der Vermieterin erklärte, erst dann werde über das weitere Vorgehen entschieden.
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Quelle: internetcologne.de
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Düsseldorf (dpa) - Der wegen Zigarettenrauchs gekündigte Düsseldorfer Mieter Friedhelm Adolfs geht gegen das Urteil des Amtsgerichts vor. Gegen den Beschluss, der die fristlose Kündigung des 75-Jährigen durch die Vermieterin bestätigte, werde Berufung beim Landgericht eingelegt.
Das teilte der neue Anwalt des Rauchers, Martin Lauppe-Assmann, am Dienstag mit. Das Amtsgericht hatte in dem aufsehenerregenden Prozess festgestellt, dass einem Mieter die Wohnung gekündigt werden darf, wenn er durch ins Treppenhaus ziehenden Zigarettenrauch seine Nachbarn belästigt (Az.: 24 C 1355/13).
Der Anwalt erklärte, die Berufung werde in den kommenden Tagen beim Landgericht eingehen. In dem Schreiben heißt es, das Urteil sei inhaltlich falsch und verletze den Mieter in seinen Grundrechten. Die Prozessführung habe den Respekt «vor dem existenziellen Bedürfnis eines 75-jährigen Sozialrentners gänzlich vermissen» lassen. Es werde auch bestritten, dass es eine Gesundheitsgefährdung durch die Geruchsbelästigung gebe und dass der seit 40 Jahren in dem Haus wohnende Mann der einzige Raucher sei.
Der rauchende Mieter kann versuchen, die Zwangsräumung seiner Wohnung zunächst abzuwenden. Dazu müsste der Witwer eine Sicherheitsleistung von 3300 Euro aufbringen. Zunächst muss das Urteil den Parteien noch zugestellt werden. Die Anwältin der Vermieterin erklärte, erst dann werde über das weitere Vorgehen entschieden.
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Quelle: internetcologne.de