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Gekündigt wegen Tabakqualms: Mieter geht in Berufung

TV Pirat

Elite Lord
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06.08.2013

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Düsseldorf (dpa) - Der wegen Zigarettenrauchs gekündigte Düsseldorfer Mieter Friedhelm Adolfs geht gegen das Urteil des Amtsgerichts vor. Gegen den Beschluss, der die fristlose Kündigung des 75-Jährigen durch die Vermieterin bestätigte, werde Berufung beim Landgericht eingelegt.

Das teilte der neue Anwalt des Rauchers, Martin Lauppe-Assmann, am Dienstag mit. Das Amtsgericht hatte in dem aufsehenerregenden Prozess festgestellt, dass einem Mieter die Wohnung gekündigt werden darf, wenn er durch ins Treppenhaus ziehenden Zigarettenrauch seine Nachbarn belästigt (Az.: 24 C 1355/13).

Der Anwalt erklärte, die Berufung werde in den kommenden Tagen beim Landgericht eingehen. In dem Schreiben heißt es, das Urteil sei inhaltlich falsch und verletze den Mieter in seinen Grundrechten. Die Prozessführung habe den Respekt «vor dem existenziellen Bedürfnis eines 75-jährigen Sozialrentners gänzlich vermissen» lassen. Es werde auch bestritten, dass es eine Gesundheitsgefährdung durch die Geruchsbelästigung gebe und dass der seit 40 Jahren in dem Haus wohnende Mann der einzige Raucher sei.

Der rauchende Mieter kann versuchen, die Zwangsräumung seiner Wohnung zunächst abzuwenden. Dazu müsste der Witwer eine Sicherheitsleistung von 3300 Euro aufbringen. Zunächst muss das Urteil den Parteien noch zugestellt werden. Die Anwältin der Vermieterin erklärte, erst dann werde über das weitere Vorgehen entschieden.

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Quelle: internetcologne.de
 
Streit über Rauchen im Freien bleibt Fall für die Justiz

07.08.2013

Rathenow (dpa) - Ein erbitterter Raucher-Streit in einem Vier-Familien-Haus beschäftigt die Justiz in Brandenburg.

Zur Frage, wann und wie oft das Rauchen auf einem Balkon in Premnitz (Brandenburg) erlaubt ist, werde im September mit einer Entscheidung gerechnet, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Rathenow am Mittwoch.

Ein Ehepaar hatte geklagt, weil es sich durch den Zigarettenqualm seiner Nachbarn massiv belästigt fühlt. Der Rauch ziehe nach oben, so dass sie ihren eigenen Balkon kaum noch nutzen könnten, argumentierten die Kläger.

Die Beklagten sprachen nach Angaben der Sprecherin in der Verhandlung von lediglich zehn bis zwölf Zigaretten, die sie täglich abwechselnd draußen rauchten. Eine gütliche Einigung scheiterte. Der nächste Gerichtstermin ist für den 6. September anberaumt.

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Quelle: internetcologne.de
 
AW: Gekündigt wegen Tabakqualms: Mieter geht in Berufung

wird in Deutschland jetzt wegen jedem furz gleich verklagt , so wie in der USA ??

sorry , aber der nachbar unten müste wie eine dampf lokomotive rauchen , damit ich auf dem balkon über im nicht aushalten kann , was kommt noch ??

klage wegen geruch auf dem flur weil der nachbar verschwitzt von der arbeit gekommen ist ??

klage wegen einem furz im aufzug , und die nachbarin wurde vergiftet ??

ich finde sowas läherlich , ist aber nur meine meinung
 
AW: Gekündigt wegen Tabakqualms: Mieter geht in Berufung

ist doch ganz klar da wird Jagt auf Raucher gemacht und unsere Gerichte machen da fleisig mit,
da stellt sich doch die Frage was wäre wenn von heute auf morgen keiner in Deutschland mehr
Rauchen würde ? klar dann würden jede mänge Steuern fehlen.

Und was würde unser Finanzminister dann machen ? eine Frischluft-Steuer mal schnell einführen
19% kommen da immer gut pro Bundesbürger und schon ist das Steuerloch wieder zu.

gruß TV Pirat
 
AW: Gekündigt wegen Tabakqualms: Mieter geht in Berufung

Ich erzähle euch mal einen Geschichte aus meinem Leben

Ich wohne seit 3 Jahren mit meiner Frau zur Miete in einem "Doppelhaus" im vorderen Teil hat bis vor ca. 2 Jahren eine Familie mit 5 Kindern (inzwischen sind es 7 und das achte ist unterwegs) gewohnt, beide Eltern teile starke raucher haben bei sich in der Küche und an der Vorderseite Tür geraucht (Tür Spalt offen und raus rauchen) aber beim Vermieter haben die sich über mich beklagt das ich draußen auf der Terrasse rauche und der Geruch wenn der Wind ungünstig stand bei denen in das Toiletten fenster gezogen ist aber das deren rauch wenn die vorne standen permanent ins Schlafzimmer gezogen ist von uns hat die nicht interessiert ;-)....

Naja nun wohnt der Sohn vom Vermieter vorne der ist Nichtraucher und es stört ihn kein Stück das der Rauch mal reinzieht, er meinte das man ja lüften kann und das eh nur ganz kurz ist ^_^

Daher sag ich einfach das die Nachbarn bei den Fällen einen Grund suchen da ihnen die Nase nicht passt ;-)

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
 
AW: Gekündigt wegen Tabakqualms: Mieter geht in Berufung

yo , meine nachbarin neben an beklagt sich das sie in geste wc hören kann wie wir zuhause polnisch reden , und sie fült sich belestigt , aber nur weil sie die sprache nicht versteht , ich hab ihr höflich gesagt das wenn sie schon lauschen will soll sie polnisch lernen :emoticon-0136-giggl
darauf hin wolte sie mir gleich erzehlen das die von oben sex party feiert und laut dabei stönt ( hab bis jetzt leider nichts gehört :emoticon-0136-giggl ) , und ich hab ihr gesagt das es einfach eine frechheit ist bei uns im haus ( 6 anwohner ) eine sex party zu feiern und die nachbarn nicht einzuladen :DDD

leute , ich sag euch , so ein gesicht ausdruk zu sehen , ist einfach UNBEZAHLBAR !!!

die war so baf , das sie gleich nachause gegangen ist , und seit dem hab ich meine ruhe :DDD:DDD:DDD
 
AW: Gekündigt wegen Tabakqualms: Mieter geht in Berufung

XD ich hätte ihr auch gesagt das die bescheid sagen soll wenn es oben los geht, das man mit mischen kann, wie lautet ein schöner spruch, der größte Feind in diesem Land das ist und bleibt der denunziant

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
 
AW: Gekündigt wegen Tabakqualms: Mieter geht in Berufung

Hi

ich hab ihr höflich gesagt das wenn sie schon lauschen will soll sie polnisch lernen

@czutok Eine Unverschämtheit ist das, dass Du Deine Nachbarin so ausgrenzt und ihr dadurch was entgeht.... :D
 
AW: Gekündigt wegen Tabakqualms: Mieter geht in Berufung

Das hat meines Erachtens doch überhaupt nichts mit Rauchbelästigung zu tun:

Erstens wäre es die Pflicht der Vermieterin gewesen, die Wohnungstür zu dämmen, damit der Rauch nicht ungehindert ins Treppenhaus ziehen kann (der Mieter hätte von innen natürlich gleichartige Maßnahmen treffen müssen).

Zweitens wurde der Mietvertrag erst vor relativ kurzer Zeit von der jetzigen Vermieterin mit dem jetzigen Mieter verlängert (als dessen ebenfalls stark rauchende Frau noch lebte und der Rentner allein nach eigenen Angaben über 40 Zigaretten pro Tag rauchte).

Drittens sind die Mietpreise im angesprochenen Viertel in den letzten Jahren durch Luxussanierungen explodiert.

Und jetzt dürft ihr alle raten, warum der Rentner nach 40 Jahren die Vermieterin plötzlich stört?

Gruß

Fisher
 
Landgericht: Berufung zum Fall «Rauchender Mieter» im Dezember

15.08.2013

Düsseldorf (dpa) - Im Fall des wegen seiner Raucherei gekündigten Mieters Friedhelm Adolfs hat das Düsseldorfer Landgericht die Berufungsverhandlung für den 19. Dezember angesetzt. Das teilte ein Justizsprecher am Donnerstag in Düsseldorf mit (Az. 21 S 240/13).

Adolfs wehrt sich gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts, das kürzlich bundesweit Aufsehen erregt hatte. Mit dem Urteil wurde Ende Juli die fristlose Kündigung des 75-Jährigen durch seine Vermieterin bestätigt. Demnach darf einem Mieter die Wohnung gekündigt werden, wenn der ins Treppenhaus ziehende Zigarettenrauch die Nachbarn belästigt.

Der Anwalt des gekündigtem Mieters hatte zum Grund der Berufung erklärt, das Urteil sei inhaltlich falsch und verletze den Mieter in seinen Grundrechten. Die Prozessführung habe den Respekt «vor dem existenziellen Bedürfnis eines 75-jährigen Sozialrentners gänzlich vermissen» lassen. Man bestreite auch, dass es eine Gesundheitsgefährdung durch die Geruchsbelästigung gebe und dass der seit 40 Jahren in dem Haus wohnende Mann der einzige Raucher sei.

Der Mieter kann versuchen, die Zwangsräumung seiner Wohnung zunächst abzuwenden. Dazu müsste der Witwer eine Sicherheitsleistung von 3300 Euro aufbringen. Die Anwältin der Vermieterin hatte erklärt, erst nach Zustellung des Urteils werde über das weitere Vorgehen entschieden.

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Quelle: internetcologne.de
 
Rauchender Mieter: Streit um Rauswurf nach 40 Jahren

30.01.2014

Düsseldorf (dpa) - Das Düsseldorfer Landgericht verhandelt heute den Fall des rauchenden Mieters, dem die Wohnung gekündigt wurde. In erster Instanz entschied das Amtsgericht in einem vielbeachteten Urteil, dass der fristlose Rauswurf rechtmäßig sein könne, wenn der Qualm die Nachbarn extrem belästige.

Führe der Rauch im Treppenhaus für andere Mieter zu einer unzumutbaren Geruchsbelästigung, müsse der Vermieter das nicht hinnehmen.

Der 75 Jahre alte Witwer lebt seit 40 Jahren in der Wohnung und raucht seit einem halben Jahrhundert. Ein Urteil wird das Landgericht am Donnerstag wohl noch nicht sprechen.

Die Vermieterin hatte vor dem Amtsgericht argumentiert, der Mann habe eineinhalb Jahre lang nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur gelüftet. Abmahnungen habe er ignoriert. Mehrere andere Mieter hätten sich beschwert und in einem Fall mit Kündigung gedroht.

Quelle: internetcologne.de
 
Gericht hält Kündigung von rauchendem Mieter für unwirksam

30.01.2014

Düsseldorf (dpa) - Ein wegen Tabakgestanks gekündigter Düsseldorfer Mieter kann erstmal in seiner Wohnung bleiben. Das Landgericht gab in einer Verhandlung des Falls in Düsseldorf zu erkennen, dass es die Kündigung des 75 Jahre alten passionierten Rauchers aus formellen Gründen für unwirksam hält.

Das Urteil soll Mitte März fallen. Mit dem eigentlichen Kündigungsgrund, dass von der Wohnung des Witwers ein unerträglicher Gestank ausgehe, befasste sich das Gericht erst gar nicht. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht noch seinen Rauswurf aus der von ihm seit 40 Jahren bewohnten Zwei-Zimmer-Wohnung bestätigt und damit Raucher in der ganzen Republik aufgeschreckt.

Quelle: internetcologne.de
 
AW: Gekündigt wegen Tabakqualms: Mieter geht in Berufung

ja...ja... aber der Mieter darf bleiben soviel ist heute bei gericht rausgekommen.........also nicht umziehen.....
 
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