In den USA ist ein Mann zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil sich unrechtmäßig IPv4-Adressen gesichert und sie weiterverkauft hat.
In den USA ist ein Mann zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er unter Rückgriff auf nicht existierende Fake-Unternehmen hunderttausende IPv4-Adressen an sich gebracht und weiter verkauft hat. Wie die für die Vergabe von IP-Adressen in Nordamerika zuständige und in dem Fall betrogene American Registry for Internet Numbers (ARIN) jetzt erklärt, hat die Anklage in dem Verfahren deutlich gemacht, wie schwerwiegend die Vorwürfe seien und dann eine Gefängnisstrafe auch als Abschreckung für mögliche Nachahmer gefordert. Insgesamt hat der 40-Jährige namens Amir Golestan demnach mehr als drei Millionen US-Dollar Gewinn gemacht, bevor sein Betrug aufgedeckt wurde. Gesichert hat er sich laut der Anklage über 700.000 IPv4-Adressen mit einem Gesamtwert von sogar neun bis 14 Millionen US-Dollar.
An VPN-Anbieter weiterverkauft
Gegen Golestan war im Mai 2019 in 20 Anklagepunkten Anklage erhoben worden, auf jede einzelnen davon standen bis zu 20 Jahre Gefängnis. Vor Gericht wurde dann ausgeführt, wie Golestan und seine Firma Micfo betrogen haben. Als die ihren Anspruch auf IPv4-Adressen vom ARIN ausgeschöpft hat, habe der Verurteilte nicht existierende Unternehmen angemeldet, um an weitere Adressen zu kommen. Dafür habe er unter anderem eidesstattliche Erklärungen von Personen benutzt, die es nicht gibt, berichtet der IT-Sicherheitsexperte Brain Krebs. Ihm zufolge hat Golestan die IP-Adressen weiter verkauft, zuletzt vor allem an VPN-Anbieter. Zwischenzeitlich habe Micfo die VPN-Branche mit 40 Prozent ihrer IPv4-Adressen versorgt, hat Golestan gegenüber Krebs behauptet.
Vor Gericht hat Golestan die Vorwürfe anfangs abgestritten, sich dann aber im November 2021 in allen Anklagepunkten schuldig bekannt. Nach mehreren Verzögerungen sei nun das Urteil verkündet worden, erklärt das ARIN. Der Registrar begrüßt das Urteil und spricht von einem ausgefeilten Betrug. Nicht nur das ARIN, sondern die gesamte Internetgemeinde sei dadurch zum Opfer geworden. Anlässlich der Urteilsverkündung heißt es jetzt vom ARIN, dass erst kürzlich ein weiterer Fall an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden verwiesen wurde, in dem ein Individuum und ein Unternehmen ungerechtfertigterweise IP-Adressen hätten abgreifen wollen.
IP-Adressen sind eine wichtige Grundlage des Internets, von solchen der vierten Generation gibt es aber lediglich rund vier Milliarden, schon seit Jahren läuft der Umstieg auf IPv6. IPv4-Adressen sind deshalb ein knappes und begehrtes Gut – inzwischen werden laut Krebs für einzelne zwischen 15 und 25 US-Dollar bezahlt. Diesen Zustand hat sich Golestan zunutze gemacht. Beim Verfahren gegen ihn habe die gesamte Internetgemeinde aufgepasst, hatte die Anklage erklärt. Mit seiner Verurteilung sollen auch mögliche Nachahmer abgeschreckt und der Betrug eingedämmt werden. Laut der ARIN wurden dem Registrar außerdem fast 80.000 US-Dollar als Rückerstattung für die bei der Ermittlungshilfe angefallenen Kosten zugesprochen. Zudem sei entschieden worden, dass die Rechte an den vergebenen IP-Adressen verfallen.
Quelle; heise
In den USA ist ein Mann zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er unter Rückgriff auf nicht existierende Fake-Unternehmen hunderttausende IPv4-Adressen an sich gebracht und weiter verkauft hat. Wie die für die Vergabe von IP-Adressen in Nordamerika zuständige und in dem Fall betrogene American Registry for Internet Numbers (ARIN) jetzt erklärt, hat die Anklage in dem Verfahren deutlich gemacht, wie schwerwiegend die Vorwürfe seien und dann eine Gefängnisstrafe auch als Abschreckung für mögliche Nachahmer gefordert. Insgesamt hat der 40-Jährige namens Amir Golestan demnach mehr als drei Millionen US-Dollar Gewinn gemacht, bevor sein Betrug aufgedeckt wurde. Gesichert hat er sich laut der Anklage über 700.000 IPv4-Adressen mit einem Gesamtwert von sogar neun bis 14 Millionen US-Dollar.
An VPN-Anbieter weiterverkauft
Gegen Golestan war im Mai 2019 in 20 Anklagepunkten Anklage erhoben worden, auf jede einzelnen davon standen bis zu 20 Jahre Gefängnis. Vor Gericht wurde dann ausgeführt, wie Golestan und seine Firma Micfo betrogen haben. Als die ihren Anspruch auf IPv4-Adressen vom ARIN ausgeschöpft hat, habe der Verurteilte nicht existierende Unternehmen angemeldet, um an weitere Adressen zu kommen. Dafür habe er unter anderem eidesstattliche Erklärungen von Personen benutzt, die es nicht gibt, berichtet der IT-Sicherheitsexperte Brain Krebs. Ihm zufolge hat Golestan die IP-Adressen weiter verkauft, zuletzt vor allem an VPN-Anbieter. Zwischenzeitlich habe Micfo die VPN-Branche mit 40 Prozent ihrer IPv4-Adressen versorgt, hat Golestan gegenüber Krebs behauptet.
Vor Gericht hat Golestan die Vorwürfe anfangs abgestritten, sich dann aber im November 2021 in allen Anklagepunkten schuldig bekannt. Nach mehreren Verzögerungen sei nun das Urteil verkündet worden, erklärt das ARIN. Der Registrar begrüßt das Urteil und spricht von einem ausgefeilten Betrug. Nicht nur das ARIN, sondern die gesamte Internetgemeinde sei dadurch zum Opfer geworden. Anlässlich der Urteilsverkündung heißt es jetzt vom ARIN, dass erst kürzlich ein weiterer Fall an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden verwiesen wurde, in dem ein Individuum und ein Unternehmen ungerechtfertigterweise IP-Adressen hätten abgreifen wollen.
IP-Adressen sind eine wichtige Grundlage des Internets, von solchen der vierten Generation gibt es aber lediglich rund vier Milliarden, schon seit Jahren läuft der Umstieg auf IPv6. IPv4-Adressen sind deshalb ein knappes und begehrtes Gut – inzwischen werden laut Krebs für einzelne zwischen 15 und 25 US-Dollar bezahlt. Diesen Zustand hat sich Golestan zunutze gemacht. Beim Verfahren gegen ihn habe die gesamte Internetgemeinde aufgepasst, hatte die Anklage erklärt. Mit seiner Verurteilung sollen auch mögliche Nachahmer abgeschreckt und der Betrug eingedämmt werden. Laut der ARIN wurden dem Registrar außerdem fast 80.000 US-Dollar als Rückerstattung für die bei der Ermittlungshilfe angefallenen Kosten zugesprochen. Zudem sei entschieden worden, dass die Rechte an den vergebenen IP-Adressen verfallen.
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Quelle; heise