Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, welchen energetischen Standard ein Gebäude haben muss. Es verpflichtet Hausbesitzer*innen unter anderem dazu, Heizungen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beheizt werden, nach 30 Jahren zu ersetzen (vgl. § 72 GEG).