Finanzministerium warnt vor gefälschten E-Mails
Betrüger versuchen derzeit mit E-Mails, die angeblich vom Bundesfinanzministerium stammen sollen, an Kreditkarten- und Kontodaten von Nutzern zu gelangen. Eine entsprechende Warnung veröffentlichte das Ministerium heute.
Die Mitteilungen enthalten demnach angebliche Änderungsbescheide, aus denen hervorgeht, dass die Empfänger der E-Mails zu viel Einkommenssteuer bezahlt hätten und eine Rückerstattung erhalten sollen. Um diese zu erhalten, müsse man lediglich das beiliegende Online-Formular ausfüllen.
In diesem werden unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Passwort abgefragt. Das Antragsformular könne nur online ausgefüllt werden und Nachfragen würden nicht per Telefon beantwortet, heißt es im zugehörigen Erklärungstext.
Die fraglichen E-Mails werden seit dem Wochenende versandt. So genannte Änderungsbescheide werden aber nicht per E-Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt, stellte das Finanzministerium klar. Zuständig für die Änderungen von Steuerbescheiden und für die Abgabe von Steuererklärungen sei zudem nicht das Bundesministerium der Finanzen, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
Quelle: WinFuture
Betrüger versuchen derzeit mit E-Mails, die angeblich vom Bundesfinanzministerium stammen sollen, an Kreditkarten- und Kontodaten von Nutzern zu gelangen. Eine entsprechende Warnung veröffentlichte das Ministerium heute.
Die Mitteilungen enthalten demnach angebliche Änderungsbescheide, aus denen hervorgeht, dass die Empfänger der E-Mails zu viel Einkommenssteuer bezahlt hätten und eine Rückerstattung erhalten sollen. Um diese zu erhalten, müsse man lediglich das beiliegende Online-Formular ausfüllen.
In diesem werden unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Passwort abgefragt. Das Antragsformular könne nur online ausgefüllt werden und Nachfragen würden nicht per Telefon beantwortet, heißt es im zugehörigen Erklärungstext.
Die fraglichen E-Mails werden seit dem Wochenende versandt. So genannte Änderungsbescheide werden aber nicht per E-Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt, stellte das Finanzministerium klar. Zuständig für die Änderungen von Steuerbescheiden und für die Abgabe von Steuererklärungen sei zudem nicht das Bundesministerium der Finanzen, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
Quelle: WinFuture