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Filesharing-Prozess: 1,9 Mio. US-Dollar Strafe für 24 illegale Musik-Downloads

Anderl

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Filesharing-Prozess: 1,9 Mio. US-Dollar Strafe für 24 illegale Musik-Downloads
In den USA wurde gestern das zweite Urteil im Filesharing-Prozess gegen die Privatperson Jammie Thomas-Rasset verkündet. Demnach muss die Angeklagte 1,9 Mio. US-Dollar an die Musikindustrie zahlen.
Das mit Spannung erwartete Wiederaufnahmeverfahren ging gestern überraschend schnell über die Bühne. Jammie Thomas-Rasset muss demnach 1,9 Mio. US-Dollar für die illegale Verbreitung von 24 Musiktiteln über das Kazaa-Filesharing-Netzwerk bezahlen. Jeder Song kostet damit 80.000 US-Dollar. Der legale Kaufpreis liegt bei 99 Cent.

Die Musikindustrie warf der Angeklagten vor, über 1.700 Musik-Titel in ihrem Shared-Ordner von Kazaa zur Verbreitung aufbewahrt zu haben. In der Anklage fokussierte man sich aber auf 24 Titel, die die Angeklagte heruntergeladen und verbreitet haben soll. Das Gericht folgte dieser Argumentation und sprach Jammie Thomas-Rasset auch im Wiederaufnahmeverfahren schuldig. Ein ersten Verfahren wurde 2007 wieder aufgehoben, damals belief sich der Schadensersatz nur auf 222.000 US-Dollar.

Doch das Thema scheint damit immer noch nicht beendet zu sein. Wie die melden, soll nun auch eine dritte Runde eingeläutet werden



Quelle:
 
AW: Filesharing-Prozess: 1,9 Mio. US-Dollar Strafe für 24 illegale Musik-Downloads

Wenn die "Content" Industrie mal ein ordentliches Kaufsystem anbieten würde, das auch länderübergreifend funktioniert hätten Sie weniger Sorgen.

Die Meldung des Tages gestern war ja die Absage der Popkomm auf Grund von Internetpiraterie.....
 
US Supreme Court lehnt Überprüfung von Filesharing-Urteil ab

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Überprüfung des gegen die US-Bürgerin Jammie Thomas-Rasset wegen Urheberrechtsverstößen ergangenen Urteils abgelehnt. Der Supreme Court habe den von Thomas-Rassets Anwälten im vergangenen Dezember gestellten Antrag am Montag ohne Begründung abgewiesen, Wired. Damit hat eine der Berufungsinstanz Bestand, die den Schadensersatz für die unerlaubte Verbreitung von 24 Songs in einem Filesharing-Netz auf 222.000 US-Dollar festgesetzt hatte.

Das Verfahren gegen Thomas-Rasset war das erste in der US-Geschichte, in der eine Schadensersatzklage der Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing tatsächlich zur Verhandlung gekommen war. Der Beklagten wurde die Verbreitung von einigen Musiktiteln in einem Filesharingnetz vorgeworfen. Im Oktober 2007 war Thomas-Rasset erstmals von einem Geschworenengericht schuldig gesprochen und zu Schadensersatz in Höhe von 222.000 US-Dollar worden.

Der Fall war danach mehrfach wieder aufgenommen worden. In dem nach einem Verfahrensfehler durchgeführten zweiten Prozess hatten die Geschworenen den Labels sogar Schadensersatz in Höhe von zugesprochen. Auch ein endete mit einer Millionenstrafe für Thomas-Rasset. In beiden Verfahren senkte der zuständige Bundesrichter aus verfassungsrechtlichen Gründen die Summe auf 54.000 US-Dollar.

Dagegen waren die klagenden Labels in gegangen. Die Berufungsinstanz hatte den Schadensersatz daraufhin wieder auf die von den Geschworenen im ersten Prozess zugesprochene Summe angehoben. Diese Entscheidung wollte der Supreme Court nicht überprüfen. Das höchste US-Gericht hatte auch in dem ähnlich gelagerten Fall des Joel Tenenbaum eine Überprüfung .

Quelle: heise
 
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