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PC & Internet Filesharern in Frankreich könnte Flugverbot drohen


Wer in Frankreich wegen illegalem Filesharing verurteilt wird, der steht damit auf einer Stufe mit Totschlägern. Dies könnte einer neuen EU-Richtlinie zufolge dazu führen, dass Filesharer keine Flugzeuge mehr betreten dürfen, da ihre Daten in einer Datenbank für schwere Straftaten mit einer neuen Datenbank über Fluggäste abgeglichen werden sollen.

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Wer in Frankreich wegen illegalem Filesharing verurteilt wird, hat mehrere Probleme. Illegales Filesharing gilt in Frankreich als schwere Straftat und wird genau wie Totschlag mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Damit nicht genug, werden die persönlichen Daten des Verurteilten in einer Datenbank für "schwere Straftaten" gespeichert.

Flugverbot für Filesharer

Es kommt aber noch schlimmer. Einer vorgeschlagenen EU-Richtlinie zufolge, sollen in Zukunft Daten von Fluggästen wie E-Mail-Adressen, Konten- und Kreditkartennummern und auch Essenswünsche bis zu fünf Jahre gespeichert und ebenfalls in einer Datenbank zum Abgleich festgehalten werden. Diese Daten werden dann an Flughäfen von Beamten mit der Datenbank für schwere Straftäter verglichen. Dies würde bedeuten, dass jemand, der wegen illegalem Filesharing verurteilt wurde und damit in der Datenbank für schwere Straftäter gespeichert ist, wie ein Terrorist behandelt wird und unter Umständen keine Flüge mehr antreten darf oder sich am Flughafen zumindest einer intensiven Befragung stellen muss.

Die EU-Kommission gibt an, dass man die neue Richtlinie zum Schutz vor Terrorismus einführen müsse. Man müsse genau wissen, wer sich wann an Bord eines Flugzeugs befindet und wann er bei welchen Flugereisen dabei war, sodass man in Verbrechensfällen Anhaltspunkte hat und entsprechend vorgehen kann. Bürgerrechtler sind natürlich empört. Nicht nur über die angekündigte Richtline, sondern auch, dass Filesharer, die ohnehin schon im Vergleich zu Totschlägern und Terroristen unfair behandelt werden, noch weitere Nachteile in Kauf nehmen müssen. Doch an der Richtlinie der Europäischen Kommission wird sich wohl nicht rütteln lassen.

Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) hielt dies zunächst für einen Aprilscherz, doch schnell stellte sich heraus, dass es durchaus ernst gemeint ist.

Quelle: Gulli
 
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