Mit dem Handy ohne Freisprechanlage zu telefonieren ist Autofahrern verboten. Schon allein solche Geräte in die Hand zu nehmen, ist nicht erlaubt. Fällt eine Navi-Fernbedienung auch darunter?
Autofahrer dürfen elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, während der Fahrt nicht in die Hand nehmen.
So ist etwa das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage tabu.
Fernbedienung nicht bei der Fahrt in die Hand nehmen
Das Verbot gilt aber auch schon für Fernbedienungen solcher Geräte allein, wenn Fahrer diese die Hand nehmen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: III-1 RBs 27/20). Das Urteil stammt vom 5. Februar 2020.
Das Auto eines Mannes verfügte über ein Navi, das sich mit einer manuellen Fernsteuerung bedienen ließ. Dafür war eine spezielle Halterung am Armaturenbrett des Fahrzeugs vorhanden, in der das Gerät auch bedient werden konnte. Unterwegs aber nahm der Mann die Fernbedienung in die Hand und machte Eingaben. Der Vorgang wurde bemerkt und es folgte ein Bußgeld von 100 Euro, wogegen sich der Fahrer wehren wollte.
Das hatte aber kein Erfolg. Die Richter werteten auch die Fernbedienung als ein "der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät" im Gesetzessinn. Denn sie diene auch der Organisation der Ausgabe auf dem Navidisplay. Und das wird auch explizit im Verbot neben dem Mobiltelefon genannt. Wer solche Geräte aber in der Halterung nutzen will, darf das, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des DAV.
Wie ist die Rechtslage, wenn der Fahrer ein Handy im Auto mitführt und dieses während der Fahrt lediglich an einen anderen Platz legt? Die Nutzung des Geräts muss nachgewiesen werden, zeigt ein anderes Urteil.
Quelle; teltarif
Autofahrer dürfen elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, während der Fahrt nicht in die Hand nehmen.
So ist etwa das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage tabu.
Fernbedienung nicht bei der Fahrt in die Hand nehmen
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Das Verbot gilt aber auch schon für Fernbedienungen solcher Geräte allein, wenn Fahrer diese die Hand nehmen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: III-1 RBs 27/20). Das Urteil stammt vom 5. Februar 2020.
Das Auto eines Mannes verfügte über ein Navi, das sich mit einer manuellen Fernsteuerung bedienen ließ. Dafür war eine spezielle Halterung am Armaturenbrett des Fahrzeugs vorhanden, in der das Gerät auch bedient werden konnte. Unterwegs aber nahm der Mann die Fernbedienung in die Hand und machte Eingaben. Der Vorgang wurde bemerkt und es folgte ein Bußgeld von 100 Euro, wogegen sich der Fahrer wehren wollte.
Das hatte aber kein Erfolg. Die Richter werteten auch die Fernbedienung als ein "der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät" im Gesetzessinn. Denn sie diene auch der Organisation der Ausgabe auf dem Navidisplay. Und das wird auch explizit im Verbot neben dem Mobiltelefon genannt. Wer solche Geräte aber in der Halterung nutzen will, darf das, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des DAV.
Wie ist die Rechtslage, wenn der Fahrer ein Handy im Auto mitführt und dieses während der Fahrt lediglich an einen anderen Platz legt? Die Nutzung des Geräts muss nachgewiesen werden, zeigt ein anderes Urteil.
Quelle; teltarif