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EuGH-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

TV Pirat

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Deutschland darf Zuwanderern aus der EU Hartz-IV-Leistungen verweigern. Diese Ansicht hat am Dienstag ein wichtiger Gutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertreten (Rechtssache C-333/13). Damit könne der Staat Missbrauch und "eine gewisse Form von "Sozialtourismus"" verhindern und die Systeme vor Überlastung schützen, schreibt der Generalanwalt des höchsten EU-Gerichts in Luxemburg.


Zulässig sei dies nach europäischem Recht für EU-Bürger, die ausschließlich nach Deutschland kämen, um Sozialhilfe zu beziehen oder einen Job zu suchen. Der Gutachter bestätigt damit eine zentrale Regel im deutschen Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen.

Urteil wird in einigen Monaten erwartet

Der Europäische Gerichtshof folgt in seinen Urteilen meistens, aber nicht immer den Empfehlungen seines Generalanwalts. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Der Fall hat grundlegende Bedeutung, weil die Debatte um den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus der EU seit Monaten schwelt. Es geht vor allem um Migranten aus Bulgarien und Rumänien. Seit Januar gilt für deren Bürger die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. In Deutschland klagen einige Kommunen über eine wachsende Zahl von Ankömmlingen aus diesen beiden ehemaligen Ostblockstaaten.

Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz-IV geklagt hatte. Das Jobcenter Leipzig hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Sie hat weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung und lebt seit 2010 mit ihrem Sohn in Deutschland. Nach Angaben der Behörden bemühte sie sich nicht darum, eine Beschäftigung zu finden.

Das Sozialgericht Leipzig hielt die Entscheidung des Jobcenters nach deutschem Recht für richtig - bezweifelt aber, dass diese mit europäischem Recht vereinbar ist und bat den EU-Gerichtshof um Hilfe.

Generalanwalt Melchior Wathelet ist der Auffassung, dass das EU-Recht dies durchaus erlaubt. Und zwar für solche Zuwanderer, die keine tatsächliche Verbindung mit diesem Staat hätten - etwa weil sie nur nach Deutschland einreisten, um Sozialhilfe zu beziehen. Dies sei auch kein Verstoß gegen das zwischen den EU-Staaten vereinbarte Gleichbehandlungsgebot. Bei der Gewährung von Sozialleistungen komme es "zwangsläufig" zu Ungleichbehandlungen zwischen den Staatsbürgern des Aufnahmelandes und anderen EU-Bürgern.

Landessozialgerichte entschieden gegensätzlich

Der Staat könne Zuwanderer von Sozialleistungen für hilfebedürftige Arbeitssuchende ausschließen, "die weit davon entfernt sind, sich in den Arbeitsmarkt integrieren zu wollen" und die lediglich das deutsche Sozialhilfesystem ausnutzen wollten.

Die EU-Kommission hatte in dem Verfahren eine andere Auffassung vertreten. In einem Rechtsgutachten hatte sie bemängelt, dass EU-Bürger, die nach Deutschland kommen und nicht unbedingt eine Arbeit suchen, grundsätzlich von Sozialleistungen ausgeschlossen werden können.

In Deutschland hatten die Gerichte zuletzt gegensätzlich in der Frage entschieden, ob EU-Bürger ohne Arbeit in Deutschland Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben. Während das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einen Anspruch bejahte, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, dass die Kommunen nur in einer Notlage die Rückreisekosten und bis dahin erforderliche Überbrückungsleistungen zahlen müssen.

Quelle: huffingtonpost.de
 
AW: EuGH-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

Endlich mal ein gutes Urteil, lernt man in Deutschland doch noch dazu ???.
Daß Urteil stützt sich meines Wissens nach auf eine Rumänin, die in Deutschland Hartz IV beantragt hat, aber nicht in Deutschland lebt, geschweige den Arbeit sucht, ja wo gibt es den so was???.
Wenn jemand ernsthaft in Deutschland leben und arbeiten möchte, egal welche Nationalität, bitte sehr, aber nicht so.
 
AW: EuGH-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

@Schwabe65, welches Urteil?

Ein Gutachter der seine Ansicht vertreten hat, mehr noch nicht.

Gruß
claus13
 
AW: EuGH-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

Haben sie bei uns in den Nachrichten im Radio gebracht, eigentlich ein verläßlicher Privatsender ( Radiot..n ).
Sollte dies eine Fehlinformation gewesen sein, war ich zu voreilig und bitte um Entschuldigung.
 
AW: EuGH-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

Du musst Dich nicht entschuldigen, es war nur eine zusätzliche Info ;-)

Gruß
claus13
 
AW: EuGH-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

Schwarze Schafe gibt es überall, es gibt auch genug deutsche die nie was eingezahlt haben.
Schaut euch das an und beruhigt euch wieder.

Link ist nicht mehr aktiv.

bebe
 
AW: EuGH-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

Und wieder kommt gleich der Verweis auf die bösen bösen Deutschen,die ja auch nicht besser sind. Wirds dir nicht langsam zu peinlich,ständig die deutschen Hartz IV-Empfänger in den Dreck zu ziehen und vom Topic des Beitrages abzulenken,bebe ? Ich möchte endlich mal einen Beitrag von dir lesen,bei dem du nicht vom Thema abweichst und nur provozieren willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: EuGH-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

Ungefähr genau so peinlich wie die Mär dass die Rumänen und Bulgaren nur da sind um Hartz 4 zu kassieren.

bebe
 
AW: EuGH-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

Es wäre auch im Sinne aller ehrlichen, gut qualifizierten und arbeitswilligen zuziehenden Ausländer sehr zu begrüßen, wenn es eine hieb- und stichfeste Handhabe gegen Sozialmißbrauch gäbe.

Keiner aus obengenannter Gruppe aus z.B. Rumänien zu uns kommend, hat es verdient, mit solchen Leuten in einen Topf geworfen zu werden.

Genauso wie es kein Deutscher, der die Sozialkassen befüllt, verdient hat, sich von dieser Klientel beschei*en zu lassen...aus welchem Land sie auch immer stammt.

Gruß

Fisher
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: EuGH-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

Da müssen soviele kommen,bis das ganze Ding in die Luft fliegt :ja


ash
 
AW: EuGH-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

Ganz einfache Lösung: Einwanderung nach kanadischem Vorbild !
Und weg mit der doppelten Staatsbürgerschaft - entweder -> oder. Zweigleisig fahren war noch nie gut...
 
AW: EuGH-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

Man muss halt entscheiden was man will, genau das gilt es beim zweigleisig fahren. Will man eine EU der offenen Grenzen, mit freiem Warenfluss, der Möglichkeit Produktionsstandorte recht leicht ins Ausland zu verlegen, keine Zollgebühren zu zahlen, alles Dinge von denen deutsche Unternehmen profitieren, dann kann man sich den Nachteilen nicht verschließen.
 
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