Google ist nach Ansicht eines wichtigen Gutachters des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht für den Inhalt von Webseiten verantwortlich, zu denen er Links anbietet. Niilo Jääskinen, Generalanwalt des obersten EU-Gerichts vertrat in seinem Gutachten die Auffassung, eine nationale Datenschutzbehörde könne den Internet-Suchmaschinenbetreiber nicht dazu verpflichten, Informationen aus seinem Index zu entfernen, sofern das Unternehmen seine Daten regelmäßig aktualisiere. Die EU-Datenschutzrichtlinie enthalte auch kein allgemeines "Recht auf Vergessenwerden".
Allerdings unterliege Google nationalem Datenschutzrecht. Dies könne aber nicht dazu führen, dass Google legal in die Öffentlichkeit gelangte Informationen löschen müsse. Im vorliegenden Fall ging es um einen Online-Zeitungsartikel, in dem 1998 über die Insolvenz eines Spaniers berichtet worden war: Der Betroffene wollte verhindern, dass Google diesen Artikel heute noch anzeigt. Der EuGH folgt nicht immer, aber meistens der Ansicht des Gutachters.
Quelle: heise
Allerdings unterliege Google nationalem Datenschutzrecht. Dies könne aber nicht dazu führen, dass Google legal in die Öffentlichkeit gelangte Informationen löschen müsse. Im vorliegenden Fall ging es um einen Online-Zeitungsartikel, in dem 1998 über die Insolvenz eines Spaniers berichtet worden war: Der Betroffene wollte verhindern, dass Google diesen Artikel heute noch anzeigt. Der EuGH folgt nicht immer, aber meistens der Ansicht des Gutachters.
Quelle: heise