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Spielekonsolen EU-Fassungen von Medal of Honor und anderen Spielen indiziert


Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat die letzten Indizierungen und Beschlagnahmungen des vergangenen Jahres bekannt gegeben. Wie aus dem Bundesanzeiger vom 31. Dezember hervorgeht, werden die EU-Versionen einiger Videospiele nur noch beschränkt oder gar nicht mehr verkauft werden dürfen. Geschnittene Fassungen speziell für den deutschen Raum waren nicht betroffen.



Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im Bundesanzeiger vom 31. Dezember 2010 die letzten Indizierungen und Beschlagnahmungen des vergangenen Jahres bekannt gegeben.

Gemäß der Beurteilung der BPjM wurden die europäischen Versionen der Spiele Medal of Honor, Crackdown 2, Rogue Warrior und die UK-Fassung des Action-Adventures Dead Rising indiziert. Diese Produkte dürfen somit im deutschen Raum nicht mehr beworben werden. Ein Verkaufsverbot wurde hier noch nicht ausgesprochen, allerdings werden Händler angewiesen, verstärkt wert auf eine Alterskontrolle zu legen. Medal of Honor und Dead Rising wurden im Gegensatz zu den anderen Titeln auf den sogenannten „Listenteil B“ gesetzt. Somit gehen die Prüfer davon aus, dass hier ein besonders schwerwiegender Fall von Gewaltverherrlichung oder -verharmlosung vorliegt und die Titel durch einen Richter beschlagnahmt werden könnten.

Das wiederum hätte zur Folge, dass die Spiele ein striktes Verkaufsverbot erhalten und auch nicht mehr an Erwachsene vertrieben werden dürfen. Eine derartige Anordnung gab es für die europäische Version des Horrorspiels Silent Hill: Homecoming. Das AG Frankfurt am Main hatte das bereits Mitte November 2010 beschlossen, wie der BAnz verrät.

Die Publisher von Silent Hill: Homecoming aber auch von Medal of Honor haben für den deutschen Raum eine zensierte Fassung ihrer Produkte bereitgestellt. Diese sind nicht von den Maßnahmen der Behörden betroffen.

Die vollständigen Beschlagnahmungen und Indizierungen finden sich auf Schnittberichte.com.

Quelle: Gulli
 
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