josef.13
Boardveteran
Drohnenführerschein und Registrierungspflicht: Die Abgeordneten des Europaparlaments haben beschlossen, dass es in der Europäischen Union künftig einheitliche Regeln für den Betrieb von Drohnen geben wird. Die konkreten Regeln wird die EU-Kommission ausarbeiten.
Wer in den Staaten der Europäischen Union (EU) einen Multicopter fliegen lassen will, muss diesen und sich selbst als Pilot registrieren lassen. Das hat das Europaparlament in Straßburg am Dienstag beschlossen. Das Parlament hat damit die Vorschriften für Drohnen und Drohnenbetreiber EU-weit vereinheitlicht.
Ziel der Regeln ist, die Sicherheit beim Fliegen von Drohnen zu gewährleisten. Den EU-Parlamentariern geht es aber daneben auch um den Schutz der Privatsphäre und den von personenbezogenen Daten.
Die Regeln verlangen, dass Piloten mit ihrem Fluggerät einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Objekten im Luftraum einhalten. Einige Drohnenpiloten müssen in Zukunft ein Training absolvieren, bevor sie ihren Copter aufsteigen lassen. Zudem müssen einige Copter mit zusätzlichen Sicherheitsfunktionen ausgestattet werden, etwa einem automatischen Landesystem.
"Drohnen bergen große Chancen, etwa beim Versand oder der Luftaufklärung bei Katastrophen und Unfällen, aber natürlich auch Risiken für Sicherheit, Privatsphäre und Umwelt", sagte die SPD-Europaabgeordnete Gabriele Preuß. "Deshalb können wir die Luftfahrzeuge nicht einfach ungeregelt durch die Gegend fliegen lassen."
Die genauen Vorschriften wird die EU-Kommission ausarbeiten. Dazu gehören beispielsweise die Abstände und Flughöhen, die die Copter einhalten müssen, oder welche Bereiche zu Flugverbotszonen erklärt werden. Zudem wird die Kommission festlegen, für welche Fluggeräte künftig eine Registrierungspflicht gilt.
Bislang waren die Mitgliedsstaaten für Copter mit einem Gewicht unter 150 Kilogramm zuständig. In Deutschland gibt es seit Anfang vergangenen Jahres eine Kennzeichnungspflicht von Coptern ab einem Gewicht von 250 Gramm. Für den Betrieb von Coptern, die schwerer sind als zwei Kilogramm, muss der Pilot Flugkenntnisse nachweisen.
Quelle; golem
Wer in den Staaten der Europäischen Union (EU) einen Multicopter fliegen lassen will, muss diesen und sich selbst als Pilot registrieren lassen. Das hat das Europaparlament in Straßburg am Dienstag beschlossen. Das Parlament hat damit die Vorschriften für Drohnen und Drohnenbetreiber EU-weit vereinheitlicht.
Ziel der Regeln ist, die Sicherheit beim Fliegen von Drohnen zu gewährleisten. Den EU-Parlamentariern geht es aber daneben auch um den Schutz der Privatsphäre und den von personenbezogenen Daten.
Die Regeln verlangen, dass Piloten mit ihrem Fluggerät einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Objekten im Luftraum einhalten. Einige Drohnenpiloten müssen in Zukunft ein Training absolvieren, bevor sie ihren Copter aufsteigen lassen. Zudem müssen einige Copter mit zusätzlichen Sicherheitsfunktionen ausgestattet werden, etwa einem automatischen Landesystem.
"Drohnen bergen große Chancen, etwa beim Versand oder der Luftaufklärung bei Katastrophen und Unfällen, aber natürlich auch Risiken für Sicherheit, Privatsphäre und Umwelt", sagte die SPD-Europaabgeordnete Gabriele Preuß. "Deshalb können wir die Luftfahrzeuge nicht einfach ungeregelt durch die Gegend fliegen lassen."
Die genauen Vorschriften wird die EU-Kommission ausarbeiten. Dazu gehören beispielsweise die Abstände und Flughöhen, die die Copter einhalten müssen, oder welche Bereiche zu Flugverbotszonen erklärt werden. Zudem wird die Kommission festlegen, für welche Fluggeräte künftig eine Registrierungspflicht gilt.
Bislang waren die Mitgliedsstaaten für Copter mit einem Gewicht unter 150 Kilogramm zuständig. In Deutschland gibt es seit Anfang vergangenen Jahres eine Kennzeichnungspflicht von Coptern ab einem Gewicht von 250 Gramm. Für den Betrieb von Coptern, die schwerer sind als zwei Kilogramm, muss der Pilot Flugkenntnisse nachweisen.
Quelle; golem