AW: ESPN weg ab 1.08. - Grund für Minderung oder Sonderkündigung?
Die in Beitrag #12 erwähnten Klauseln des Sky AGB wurden bereits 2007 vom Bundesgerichtshof (BGH vom 15.11.2007, III ZR 247/06 – Änderungsvorbehalt für Pay-TV-Angebote) für unwirksam erklärt. Damals drehte es sich um Premiere. Näheres Link ist nicht mehr aktiv.
Der damals beanstandete Passus lautete:
„Unabhängig davon behält sich XXX vor, das Programm-Angebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil des Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.“
In den Sky AGB steht:
1.1. 2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.
Damit entsteht durch den Wegfall von ESPN die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes.
Gruß
Fisher