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EPG-Anbieter müssen an Sender zahlen

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Betreiber von elektronischen Programmführern (EPG) müssen RTL, ProSiebenSat.1 und Co. künftig für die Nutzung der von den Sendern bereitgestellten Inhaltangaben, Bilder, Trailer und Audiosequenzen bezahlen.
Die VG Media, in der unter anderem die Privatsendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 sowie MTV und DSF organisiert sind, informierte am Dienstag über ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Damit setzten sich die Sender in letzter Instanz gegen die Sony-Tochter tvtv GmbH durch, die unter anderem elektronische Programmführer für Digital-Receiver von Kathrein und Humax bereitstellt und unter tvtv.de einen eigenen Online-EPG betreibt. Im Mai war der Anbieter abgemahnt worden und verbreitet seitdem ausschließlich selbst verfasste Inhaltsangaben (SAT+KABEL berichtete).

Privatsender hoffen auf Lizenzeinnahmen - weiterer Streit mit Zeitschriftenverlagen

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Die Privatsender betonten, die tvtv GmbH und andere Anbieter von Programminformationen müssten nun umgehend Lizenzverträge mit der VG Media abschließen. Geschäftsführer Markus Runde sprach von einem "richtungsweisenden" Urteil, das ausdrücklich klarstelle, dass Programmbegleitmaterial als geistiges Eigentum, das "mit hohem kreativen und finanziellem Aufwand von den Sendern erstellt" werde, urheberrechtlichen Schutz genieße.

Die Dresdener Richter bestätigten das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Leipzig den Angaben zufolge "vollumfänglich". Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Damit sei das Urteil rechtskräftig, hieß es. Eine weitere Auseinandersetzung zwischen der VG Media und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) mit gleichem Streitgegenstand liegt zur Zeit dem Landgericht Köln zur Entscheidung vor (SAT+KABEL berichtete). Die VG Media äußerte die Erwartung, dass sich das Landgericht Köln der Entscheidung anschließt.
Die VG Media ist eine Verwertungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und vertritt mit 37 privaten Fernseh- und 66 privaten Hörfunksendern nahezu alle privaten Sendeunternehmen in Deutschland.




Quelle : https://satundkabel.magnus.de/gerae...ivatsendern-lizenzpflicht-fuer-epg-daten.html
 
AW: EPG-Anbieter müssen an Sender zahlen



Die müssen eben keine Lizenzverträge abschließen, wenn sie ihre Inhalte selbst fabrizieren.
Und vielleicht sind diese Inhalte ja sogar besser als die von denen, die jetzt Kohle sehen wollen.

Mir geht das Geschwafel vom geistigen Eigentum mittlerweile sowas von auf den Senkel...
 
AW: EPG-Anbieter müssen an Sender zahlen

man könnte das ganz kurz kommentieren:
keine Programminfo's - keine Zuschauer
keine Zuschauer - keine ....,
ja richtig, keine Werbeeinnahmen, oder??
 
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