Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

Einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland erlassen

schmied2005

Hacker
Registriert
23. Juni 2008
Beiträge
326
Reaktionspunkte
64
Punkte
88
Ort
immer unterwegs
[rk] Berlin - Das Berliner Landgericht hat gegen den Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) eine einstweilige Verfügung erlassen, die den Versand irreführender Werbeschreiben untersagt.

Das teilte der Kabelnetzanbieter Tele Columbus heute mit. Tele Columbus hatte die einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland erwirkt, nachdem Partner aus der Wohnungswirtschaft Tele Columbus auf Werbeschreiben der KDG aufmerksam machten. Darin hatte KDG den Eindruck erweckt, dass Mieter einen Vertrag mit KDG abschließen müssten um weiterhin Kabelfernsehen zu empfangen.

Die Mieter bezogen ihre Fernseh- und Hörfunksignale jedoch rechtmäßig im Rahmen ihres Mietvertrages oder eines eigenen Vertrages mit Tele Columbus. Der in den Briefen angestrebte Vertragsabschluss mit Kabel Deutschland ist daher unnötig und die angedrohte Sperre des Kabelanschlusses nicht möglich.

Neben Tele Columbus waren mit der Primacom AG und der RFT Brandenburg weitere Kabelnetzanbieter gegen die Werbemethoden vorgegangen (DIGITALFERNSEHEN berichtete). In ähnlichen Fällen sind auch die Verbraucherzentrale Hamburg und der Kabelverband FRK gegen Kabel Deutschland aktiv geworden.

Quelle:digitalfernsehen.de
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…