Wenn ein Staatsoberhaupt aus dem Amt scheidet, stehen ihm nach wie vor bestimmte Privilegien zu.
So dürfen sich auch ehemalige Amtsträger noch Bundespräsident nennen, sie haben außerdem Anspruch auf einen Dienstwagen und ein Büro.
Außerdem erhalten sie lebenslang einen sogenannten Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge, die aktuell bei 199.000 Euro pro Jahr liegen.
Die Aufwandsentschädigung („Aufwandsgeld“) in Höhe von 78.000 Euro fällt nach dem Ende der Dienstzeit allerdings weg.