Wer mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, muss vom Plattformanbieter seit dem 1. Januar 2023 dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.
Wer das neue Jahr mit einem guten Vorsatz begrüßen und endlich mal den Keller ausmisten will, kommt bei der nächsten Steuererklärung schwieriger an einer Meldung der Gewinne vorbei. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz
Die Betreiber von Onlinehandelsplattformen wie Ebay Kleinanzeigen (das bald nur noch Kleinanzeigen heißen wird), Amazon Marketplace, Etsy oder Vinted müssen Anbieter identifizieren und spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Von einer Meldung durch die Plattformbetreiber freigestellt sind Anbieter, die im Meldezeitraum weniger als 30 Artikel verkauft und insgesamt weniger als 2.000 Euro eingenommen haben.
Diese Grenze liegt über der Freigrenze von 600 Euro an Gewinnen im Jahr. Wird diese überschritten, werden auch die Einnahmen aus privaten Verkäufen voll einkommenssteuerpflichtig. Die Meldepflicht soll es Finanzämtern erleichtern, die Einnahmen von Privatverkäufern einer Prüfung zu unterziehen und bei nicht angegebenen steuerpflichtigen Gewinnen eine Nachzahlung zu verlangen.
Die Meldepflicht gilt auch für Plattformbetreiber, die ihren Sitz im EU-Ausland haben. Meldepflichtig sind neben einfachen Warenverkäufen die "zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen" und die "Erbringung persönlicher Dienstleistungen". Damit fallen etwa auch Vermieter privater Unterkünfte bei Airbnb unter die Meldepflicht.
Betreiber einer Plattform, die "es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen", werden dazu verpflichtet, sich bei einer zuständigen Behörde zu registrieren.
Quelle; golem
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Wer das neue Jahr mit einem guten Vorsatz begrüßen und endlich mal den Keller ausmisten will, kommt bei der nächsten Steuererklärung schwieriger an einer Meldung der Gewinne vorbei. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz
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.Die Betreiber von Onlinehandelsplattformen wie Ebay Kleinanzeigen (das bald nur noch Kleinanzeigen heißen wird), Amazon Marketplace, Etsy oder Vinted müssen Anbieter identifizieren und spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Von einer Meldung durch die Plattformbetreiber freigestellt sind Anbieter, die im Meldezeitraum weniger als 30 Artikel verkauft und insgesamt weniger als 2.000 Euro eingenommen haben.
Diese Grenze liegt über der Freigrenze von 600 Euro an Gewinnen im Jahr. Wird diese überschritten, werden auch die Einnahmen aus privaten Verkäufen voll einkommenssteuerpflichtig. Die Meldepflicht soll es Finanzämtern erleichtern, die Einnahmen von Privatverkäufern einer Prüfung zu unterziehen und bei nicht angegebenen steuerpflichtigen Gewinnen eine Nachzahlung zu verlangen.
Die Meldepflicht gilt auch für Plattformbetreiber, die ihren Sitz im EU-Ausland haben. Meldepflichtig sind neben einfachen Warenverkäufen die "zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen" und die "Erbringung persönlicher Dienstleistungen". Damit fallen etwa auch Vermieter privater Unterkünfte bei Airbnb unter die Meldepflicht.
Betreiber einer Plattform, die "es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen", werden dazu verpflichtet, sich bei einer zuständigen Behörde zu registrieren.
Quelle; golem