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Ebay und Co müssen steuerpflichtige Privatverkäufer melden

Wer mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, muss vom Plattformanbieter seit dem 1. Januar 2023 dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.

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Wer das neue Jahr mit einem guten Vorsatz begrüßen und endlich mal den Keller ausmisten will, kommt bei der nächsten Steuererklärung schwieriger an einer Meldung der Gewinne vorbei. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz .

Die Betreiber von Onlinehandelsplattformen wie Ebay Kleinanzeigen (das bald nur noch Kleinanzeigen heißen wird), Amazon Marketplace, Etsy oder Vinted müssen Anbieter identifizieren und spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern melden.

Von einer Meldung durch die Plattformbetreiber freigestellt sind Anbieter, die im Meldezeitraum weniger als 30 Artikel verkauft und insgesamt weniger als 2.000 Euro eingenommen haben.

Diese Grenze liegt über der Freigrenze von 600 Euro an Gewinnen im Jahr. Wird diese überschritten, werden auch die Einnahmen aus privaten Verkäufen voll einkommenssteuerpflichtig. Die Meldepflicht soll es Finanzämtern erleichtern, die Einnahmen von Privatverkäufern einer Prüfung zu unterziehen und bei nicht angegebenen steuerpflichtigen Gewinnen eine Nachzahlung zu verlangen.

Die Meldepflicht gilt auch für Plattformbetreiber, die ihren Sitz im EU-Ausland haben. Meldepflichtig sind neben einfachen Warenverkäufen die "zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen" und die "Erbringung persönlicher Dienstleistungen". Damit fallen etwa auch Vermieter privater Unterkünfte bei Airbnb unter die Meldepflicht.

Betreiber einer Plattform, die "es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen", werden dazu verpflichtet, sich bei einer zuständigen Behörde zu registrieren.

Quelle; golem
 
ich hoffe nur, dass alle Leute die auf diesen Plattformen etwas verkaufen, auch noch den Beleg für die Anschaffung haben.
Wie immer wird versucht beim Kleinen den letzten Cent zu holen.
Wie wäre es, wenn wir mal bei den Beamten mit ihren Vergünstigungen anfangen wie Pensionen ohne Eigenbeitrag, Lohnfortzahlung länger als 6 Wochen, je nach Familienstand nur 20 oder 30% Krankenversicherungsbeitrag usw., das sind alles geldwerte Vorteile, die kein Beamter versteuert (Steuerhinterziehung?).
Es war doch ein Beamter der geklagt hatte, dass seine Pension gegenüber der Renter höher besteuert wird und weshalb die Ertragsanteile der Renten seit 2005 wesentlich gestiegen und jährlich angehoben werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Beamten bekommen zum Teil auch doppeltes Kindergeld.... Familienzulage 2...
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Bei ebay als Kleingewerbe hast auch das Problem mit Umweltzertifikate für die Verpackung. Normal zahlst ab 1.000€ dafür, das lohnt nicht bei so ein paar Pakete im Jahr.
Und nimmst 100% Material aus dem Paketzulauf und schneidest es darauf passen zu, schimpfen die Kunden weil die Umwelt-Label fehlen.
Bei uns in im Ort zahlt man sowieso pauschal für Entsorgung als Firma- Das reicht den Plattformen aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nichts soll den Finanzdiensten ("Ämtern") und den Regierenden mehr entgehen. Jetzt ist es so weit: sie gehen an die "Krempel" Verkäufer, holen sich, was noch zu holen ist. Nicht einmal mehr dort machen sie noch halt. Die totale Überwachung eben. Aber auch hier lassen sich Wege finden, so war es schon immer.
 
Als ich letztes Jahr hier irgendwo auf das Plattformsteuertransparenzgesetz hingewiesen habe, gab es zum Dank Lachsmiley's etc.. Bei ebay-kleinanzeigen hat man bereits im November das "Verkauft" durch "gelöscht" ersetzt. Der Nachweis über den Umsatz dürfte sich schwierig gestalten.
Es wird auch einige Gerichtsprozesse zu dem Thema geben. Rechtens dürfte das Ganze nicht sein. Aber auf die Gerichte ist ja auch kein Verlass mehr. Die Zeit wird es zeigen.


Gruß
 
Die Meldepflicht gilt auch für Plattformbetreiber, die ihren Sitz im EU-Ausland haben.
Wie sieht das Aus mit Plattformen, die außerhalb der EU betrieben werden?


Und wie sieht das dann mit Floh- und Trödelmärkte aus?
Auch Kleinanzeigen in der Tageszeitung wären dann meldepflichtig, wenn man viel zu verkaufen hat.
Selbst die Verkaufsanzeigen, die in den Supermärkten an der Pinnwand hängen, wären davon betroffen, wenn man das rege nutzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie soll das funktionieren wenn ich eine alte Grafikkarte die mich 750€ gekostet hat nach 2 Jahren für 250€ verkaufe und
paar alte BabyKlamotten muss ich dann für 250€ Steuern zahlen,obwohl ich kein Gewinn erwirtschaftet habe?
Der Staat reglementiert alles bald zahlen wir steuern fürs Atmen und Furzen denn wir scheiden CO2 aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Grenze liegt über der Freigrenze von 600 Euro an Gewinnen im Jahr. Wird diese überschritten, werden auch die Einnahmen aus privaten Verkäufen voll einkommenssteuerpflichtig.
Auf Online-Plattformen werden verängstigte private Verkäufer bestimmt deutlich weniger werden. Und für private Käufer wird es dadurch in Zukunft natürlich noch schwieriger werden, ein bestimmtes (begehrtes) Sammlerobjekt zu finden. Schade!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob der Staat das Recht dazu hat dieses Gesetz zu erlassen? Ist das nicht unverhältnismäßig?
Wer hat da noch Lust was zu verkaufen?
Vielleicht gibts dann keine Plattformen mehr weil keiner Lust hat sein Gewinn oder auch nicht gewinn zu versteuern.
Es muss doch möglich sein auch für kleine Leute etwas dazu verdienen zu können ohne das der Staat sich die Taschen voll macht.

Viele Grüße


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Wie soll das funktionieren wenn ich eine alte Grafikkarte die mich 750€ gekostet hat nach 2 Jahren für 250€ verkaufe und
paar alte BabyKlamotten muss ich dann für 250€ Steuern zahlen,obwohl ich kein Gewinn erwirtschaftet habe?
Der Staat reglementiert alles bald zahlen wir steuern fürs Atmen und Furzen denn wir scheiden CO2 aus.
daher hatte ich ja geschrieben, dass die Verkäufer hoffentlich alle ihre Anschaffungsbelege aufgehoben haben. Zudem sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr steuerfrei, aber durch diese Geschichte möchte man die Verkäufer zu gewerlichen Verkäufern machen, sobald die Grenze von 600 € überschritten ist.
Aber unsere Bundestagsabgeordneten schieben jeden Monat rund 4.500 € steuerfreie Aufwandsentschädigung zusätzlich zu ihren Diäten ein, der kleine Popel muss aber jeden Euro nachweisen, so ist das nun einmal mit der Gleichbehandlung.

EDIT:
oder man geht ganz anders vor, man macht sämtliche Dinge, die man irgendwann mal auf einer entsprechenden Plattform verkaufen möchte beim Finanzamt als Anschaffung/Ware geltend.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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