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eBay: Abholung wird Standardeinstellung für private Verkäufe

eBay informiert derzeit Kunden per Mail, dass ab sofort bei der Erstellung von privaten Angeboten zusätzlich zum Versand die Option „Abholung“ vorausgewählt ist. Möchte man Artikel jedoch nur per Versandweg anbieten, dann kann man nach wie vor eine Versandmethode auswählen und „Abholung“ abwählen. Bestehende Angebote seien von der Änderung nicht betroffen.

Dies ist Teil von eBays Bestrebungen, mehr und mehr lokalen Handel zu etablieren. Laut eBay erreiche man durch die Abholoption potenziell mehr Käufer. Über die Suchergebnisse kann man jetzt einen Filter für „Abholung“ wählen. So können Nutzer über den Standort (Postleitzahl) den Suchradius festlegen und gezielt nach verfügbaren Artikeln mit Abholung stöbern. KI-basiert soll es personalisierte Vorschläge geben. Die Suchergebnisse werden zudem unter Information der Distanz zum Verkäufer angezeigt. Man baut da derzeit eine Plattform für Kleinanzeigen auf.

So gibt es bei Abholung aber nicht mehr die Option zur Barzahlung. Damit will man geplatzten Käufen vorbeugen. Bei Kleinanzeigen ist es oft gang und gäbe, dass ein Käufer mal nicht auftaucht oder vor Ort dann nachverhandelt wird. Bei eBay Lokal wird direkt über die Online-Plattform bezahlt. Nach dem Kauf hat ein Verkäufer die Möglichkeit, mit dem Käufer in Kontakt zu treten, um eine Abholung abzustimmen. So erhält der Käufer einen Abholcode in Form eines QR-Codes. Dieser wird vom Verkäufer bei der Abholung gescannt. eBay beschreibt diesen Code als digitalen Handschlag. Erst auf diesen hin wird das Geld für den Artikel ausgezahlt und man ist über den Käuferschutz von eBay abgesichert.



Quelle; Caschys
 
Auch bei Abholung: Ebay erweitert Käuferschutz

Der Marktplatz Ebay hat eine wichtige Änderung bei seinem Käuferschutz angekündigt. Mit der Initiative Ebay Lokal wurden neue Funktionalitäten zur Versandoption „Abholung“ eingeführt, etwa bei der Bezahlung und bei der Bestätigung der Transaktion. Durch den Ebay-Käuferschutz waren Transaktionen mit Abholung bislang nicht vollumfänglich abgesichert. Das ändert sich mit dem Stichtag 12. Dezember 2023. Ab diesem Tag greift der Käuferschutz auch bei der Versandoption „Abholung“.

Anfragen von Käufer:innen, die erklären, dass sie einen Artikel mit Abholung nicht erhalten haben, sollen dann besser geprüft werden. Auf Händler:innen kommen damit neue Nachweispflichten zu. Damit Verkäufer:innen nachweisen können, dass ein Artikel tatsächlich bei den Kund:innen angekommen ist, sind künftig diverse Hinweise zu beachten.

QR-Code oder schriftliche Erklärung

Für Händler:innen gibt es zwei Möglichkeiten, die Übergabe nachzuweisen. Entweder sie haben den QR-Code der Kundin bzw. des Kunden bei der Abholung gescannt (via Ebay-App) oder einen sechsstelligen Abholcode manuell eingegeben. Oder es liegt eine Kopie der Einzelheiten zum Kauf bei Ebay bzw. eine entsprechende schriftliche Erklärung vor, die von den Käufer:innen bei der Abholung unterschrieben wurde.

Mit Ebay Lokal forciert der Marktplatz seine Bemühungen beim lokalen Handel. Gekaufte Artikel müssen nicht mehr zwangsläufig auf dem Versandweg zu den Kunden gelangen, sondern können auch abgeholt werden. Ebay hat sich zum Ziel gesetzt, die Abholung für beide Seiten ähnlich sicher zu gestalten wie den Versand. Käufer:innen können auf diesem Weg im besten Fall schneller an ihre Bestellung gelangen. Im kommenden OHN Podcast äußert sich Andreas Häntsch, der bei Ebay Deutschland den Marktplatz-Handel verantwortet, ausführlich zu der Initiative und zu den Überlegungen dahinter.

Quelle; onlinehaendler-news
 
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