Das Rentenrecht folgt seit Jahrzehnten nicht mehr den im Grundgesetz garantierten Rechten. Gesetzliche Regelungen im Rentenversicherungsgesetz stehen unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen. Das
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[TR]
[TD="colspan: 4, align: center"]
Altersversorgung in Deutschland[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD="align: center"]Arbeitnehmer
Rentenversicherung[/TD]
[TD="align: center"] Berufsständische
Altersversorgung
[/TD]
[TD="align: center"]Private
Altersversorgung[/TD]
[TD="align: center"]Beamten-
versorgung[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Grundrechte werden durch politische Gestaltungsfreiheit ersetzt[/TD]
[TD="colspan: 2"] Grundrechte gelten[/TD]
[TD]Anspruch aus
GG Art. 33 Abs. 5[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD="align: center"]Keine angemessene Altersversorgung[/TD]
[TD="colspan: 3"] Angemessene Altersversorgung[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD="bgcolor: #00ff00, align: center"]solidarisch versichert[/TD]
[TD="bgcolor: #ff0000, colspan: 3, align: center"]unsolidarisch versichert[/TD]
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Die
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(AltEinkG), das zur Besteuerung der Renten führte, beruht auf einem fragwürdigen Urteil des BVerfG und der fehlerhaften Arbeit der Sachverständigenkommision. Sowohl die Rentenbeitrags-zahler als auch die Rentenempfänger können sich auf das was die Politik im Rentenrecht beschließt nicht mehr verlassen. Damit werden Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der Rentenpolitik endgültig zerstört.[TABLE="width: 100%"]
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Altersversorgung in Deutschland[/TD]
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[TD]Grundrechte werden durch politische Gestaltungsfreiheit ersetzt[/TD]
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Die
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ist ein Apartheidrecht von solidarisch und unsolidarisch Versicherten. Mit diesem Mehrklassensystem werden grundgesetzwidrig (GG Art.3) Rechtsnormen unterschiedlich in Anwendung gebracht und dadurch gilt für die Einen nicht, was für die Anderen selbstverständlich ist. Die Gesellschaft wird mehr und mehr entsolidarisiert. An Stelle der Solidarität tritt der Egoismus der Lobbyistenverbände.
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sehr gute Seite, sollte jeder Arbeitnehmer kennen.