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Off Topic Deutsches Gericht erzwingt Herausgabe von Forums-Namen (Update III)

[h=2]Darmstädter Echo vs. Staatsanwaltschaft Darmstadt[/h] [h=1]Deutsches Gericht erzwingt Herausgabe von Forums-Namen (Update III)[/h]
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Deutsches Gericht erzwingt Herausgabe von Forumsdaten ©iStockphoto.com/DNY59

Das Amtsgericht Darmstadt hat die Herausgabe der Klardaten eines anonymen Forumnutzers angeordnet. Weil dieser zwei Beamte beleidigt haben soll. Die Betreiberin des Forums, die Tageszeitung Darmstädter Echo, hatte zuvor die Herausgabe der Klardaten unter Berufung auf das Presserecht verweigert. Die Bürgermeisterin distanziert sich bereits vorsichtig von ihren Beamten. Update II: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat uns eine ausführliche Stellungnahme geschickt. Update III: Die Bürgermeisterin hält sich für nicht involviert.
Update III, 27. Juni, 13:44 Uhr: Stellungnahme der Bürgermeisterin Dr. Astrid Mannes
Wir haben Frau Dr. Astrid Mannes, die Bürgermeisterin von Mühltal und Vorgesetzte der beiden Beamten, die Anzeige erstattet haben, um eine Stellungnahme gebeten. Frau Dr. Mannes soll sich gegenüber dem Darmstädter Anzeiger ursprünglich dahingehend geäußert haben, dass die Anzeige ihrer beiden Beamten gar nicht der Grund für die Durchsuchung und die damit verbundene Herausgabe der Daten des Forumnutzers gewesen sei. Sondern das durch die Anzeige der beiden Beamten eingeleitete Verfahren sei längst eingestellt worden. Diese Behauptung der Bügermeisterin stellte sich aber als falsch heraus (siehe auch Update II: Stellungnahme der Staatsanwaltschaft). Frau Dr. Mannes schrieb uns nun folgende Antwort:
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"Die Gemeinde hat keine Anzeige erstattet. Wir haben damit nichts zu tun. Ich bin in der Sache überhaupt nicht involviert, daher die falsche Ansprechpartnerin.
Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft in einer Angelegenheit und hat von sich aus offenbar ein strafbewehrtes Verhalten erkannt, das sie verfolgt. Nun ist daraus ein Streit zwischen Staatsanwaltschaft und Darmstädter Echo geworden.
Das sind Ihre Ansprechpartner. Mit der Gemeinde Mühltal hat dieser Fall nichts zu tun."
Gerade der letzte Satz ist bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass der strittige Forumskommentar ja gerade wegen einer öffentlichen Straßenbaumaßnahme am Rande der Gemeinde Mühltal entstanden ist, dass die Anzeige von zwei Beamten der Gemeinde Mühltal erstattet wurde und dass die Bürgermeisterin der Redaktion des Darmstädter Echos ein Fax schickte, in dem sie versuchte, die Rolle ihrer beiden Beamten herunterzuspielen.
Update II, 27. Juni 2014, 10:55 Uhr: Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Darmstadt
Wir haben die Staatsanwaltschaft Darmstadt um eine Stellungnahme zu dem bundesweit Schlagzeilen machenden Fall gebeten. Noah Krüger, Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, hat uns ausführlich geantwortet. Wir geben unsere Fragen und die Antworten der Staatsanwaltschaft im vollständigen Wortlaut wieder:
1. Frau Dr. Mannes hatte zunächst erklärt, dass der richterliche Durchsuchungsbefehl gar nicht auf die Anzeige ihrer beiden Verwaltungsbeamten zurückgehen würde. Sondern es noch eine zweite Anzeige gegeben habe, auf die hin die Staatsanwaltschaft aktiv geworden sei. Diese Angabe von Frau Dr. Mannes ist aber offensichtlich falsch, sehe ich das so richtig? Die Anzeige der beiden Mühltaler Beamter war also sehr wohl der Grund für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft?
Krüger: Gemäß § 194 Abs. 1 S. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) wird die Beleidigung nur auf Antrag verfolgt. Grundlage der vorliegenden staatsanwaltlichen Ermittlungen sind die Strafanträge, die zwei mutmaßlich beleidigte Beamte der Gemeinde Mühltal gestellt haben. Dritte wären in einem solchen Fall auch nicht berechtigt, den Strafantrag zu stellen. Die Stellungnahme von Frau Dr. Mannes ist mir nicht bekannt, weswegen ich dazu keine Stellung nehmen kann.
Hinweis der Redaktion: Somit war die ursprüngliche Aussage (siehe Update I) der Mühltaler Bürgermeisterin, dass noch eine zweite Anzeige vorgelegen habe, also definitiv falsch.
2. Wie ist denn der Stand der Dinge? Wird das Verfahren überhaupt fortgeführt oder ist mit der Einstellung zu rechnen? Und wie lautet aktuell der konkrete Verdacht, weswegen ermittelt wird?
Krüger: Die Ermittlungen dauern noch an. Gegenstand der Ermittlungen sind mutmaßlich beleidigende Äußerungen zum Nachteil von zwei Beamten der Gemeinde Mühltal, die ein Nutzer unter einem Pseudonym „Tinker“ über eine Kommentarfunktion auf der Internetseite
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gepostet haben soll. Die Beleidigung ist gemäß § 185 StGB strafbar.
3. Welche konkreten Daten des Forumnutzers wurden denn überhaupt übergeben? Klarname? Mail-Adresse? Oder die IP-Adresse? Kennt die Staatsanwaltschaft denn schon die konkrete Person, gegen die ermittelt wird?
Krüger: Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich Ihnen diese Fragen aus ermittlungstaktischen Gründen nicht beantworten kann.
4. Weswegen entschied sich die Staatsanwaltschaft zu diesem harten Vorgehen und erzwang einen richterlichen Beschluss? Besonders nach der vergleichbaren Angelegenheit in Augsburg hätte doch klar sein müssen, dass a) die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens zumindest diskutiert werden dürfte und b) dass der Fall bundesweit für unangenehme Schlagzeilen führen würde. Wurde hier die Verhältnismäßigkeit angemessen geprüft?
Krüger: Die Sach- und Rechtslage wurde umfassend und gewissenhaft geprüft. Dabei wurde – wie dies stets auch in anderen Fällen geschieht - dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Grundrechten der betroffenen Personen besondere Beachtung geschenkt. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat den betroffenen Zeugen zunächst angeboten, die Informationen freiwillig herauszugeben. Dies ist nicht geschehen.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat dann beim Amtsgericht Darmstadt einen Durchsuchungsbeschluß beantragt. Das Amtsgericht Darmstadt hat diesen erlassen, nachdem es die Sach- und Rechtslage eigenständig überprüft hat. Entgegen Ihrer Auffassung hat die Staatsanwaltschaft also keinen Beschluß erzwungen. Das Erzwingen von Beschlüssen wäre überdies rechtswidrig.
Bei der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses hat die Staatsanwaltschaft den betroffenen Zeugen erneut angeboten, die Daten freiwillig herauszugeben. Die Redaktion hat die Daten dann freiwillig herausgegeben, ohne dass es zu einer Durchsuchung kam. Es handelt sich hier nicht um ein hartes Vorgehen. Vielmehr hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt das mildeste Mittel gewählt, um die erforderlichen Ermittlungsergebnisse zu erzielen. Es hätte sich hier ohnehin nur um die Durchsuchung von Geschäftsräumen gehandelt. Eine solche Maßnahme gehört zu den am wenigsten intensiven Eingriffen, die die Strafprozeßordnung kennt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird ebensowenig tangiert, wie Persönlichkeitsrechte oder die persönliche Freiheit. Es handelt sich um eine offene Maßnahme, d.h. der Betroffene hat sofort Kenntnis von dem Eingriff und kann sich dagegen wehren.
Die Staatsanwaltschaft ist gemäß § 152 der Strafprozeßordnung grundsätzlich verpflichtet, allen Straftaten nachzugehen. Als Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, Ermittlungen abzulehnen nur weil sie für Schlagzeilen sorgen oder unpopulär sind.
Zieht man Vergleiche zu dem Augsburger Verfahren, so vergleicht man Äpfel mit Birnen. Das Landgericht Augsburg hat für einen bestimmten Einzelfall entschieden, dass in diesem Einzelfall die Schwelle zur strafbaren Beleidigung noch nicht überschritten war. Die grundsätzliche Strafbarkeit von Beleidigungen (auch) im Internet (auch) in den Foren von Lokalzeitungen, stand in Augsburg nie in Frage. Hier geht es um andere Taten, weswegen die Vergleich ins Leere geht.
Update I, 27. Juni, 09.00 Uhr: Astrid Mannes muss sich korrigieren

Die hessische Provinzposse um eine ungeschickt agierende und offensichtlich falsch informierte CDU-Bürgermeisterin, zwei sich beleidigt fühlende lokale Verwaltungsbeamte und eine doch etwas sehr energisch emittelnde Darmstädter Staatsanwaltschaft geht weiter.
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dass die Bürgermeisterin von Mühltal, Astrid Mannes von der CDU, ihre ursprüngliche Aussage korrigieren musste. Mannes hatte zunächst behauptet, dass der richterliche Durchsuchungsbefehl gar nicht auf die Anzeige ihrer beiden Verwaltungsbeamten zurückgehen würde. Das hat sich aber mittlerweile als falsch herausgestellt, sehr wohl war die Anzeige der beiden Mühltaler Beamten der Grund für den richterlichen Durchsuchungsbeschluss und damit für die Herausgabe der Daten des Forumnutzers (siehe oben Update II).
Die FDP will zudem einen so genannten Berichtsantrag im hessischen Landtag einbringen, um mehr Informationen über die Durchsuchungsmaßnahmen zu erhalten. Damit solle die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens von Polizei und Staatsanwaltschaft geklärt werden,
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Update Ende
Darum geht es: "Tinker" kritisiert zwei Verwaltungsbeamte
Im Forum des Webauftritts der Regionalzeitung
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äußerte sich der Nutzer „Tinker“ ziemlich negativ über zwei Verwaltungsbeamte der
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Die beiden Beamten,
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reagierten laut einem Bericht des
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verärgert und verlangten mit Unterstützung ihrer Vorgesetzten Astrid Mannes, der Bürgermeisterin von Mühltal, von der Redaktion nicht nur, dass diese das Forumposting löscht. Sondern die beiden Verwaltungsbeamten aus Mühltal wollten auch den Klarnamen wissen, der hinter dem Forumnamen „Tinker“ steckt.
Redaktion verteidigt Anonymität des Forumnutzers
Die Redaktion weigerte sich aber unter Berufung auf das Presserecht den Namen beziehungsweise die IP-Adresse des Forumnutzers preis zu geben. Die Redaktion löschte jedoch den umstrittenen Kommentar, weil er von den Redakteuren als „grenzwertig“ angesehen wurde,
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Die beiden verärgerten Mühltaler Beamten lassen aber nicht locker und stellten nun Anzeige wegen Beleidigung. Daraufhin meldete sich die Polizei bei der Redaktion und verlangte ihrerseits die Herausgabe der Klardaten. Doch erneut weigerte sich die Redaktion die Daten des Forumnutzers herauszurücken. Die Redaktion beruft sich auf die Presse- und Meinungsfreiheit und betonte zudem, dass sie das Posting ja bereits gelöscht habe.
Amtsgericht Darmstadt ordnet Durchsuchung an
Die Staatsanwaltsschafft Darmstadt wollt das aber nicht akzeptieren, weil eine Äußerung im Forum nach ihrer Meinung nicht unter die Pressefreiheit fällt, weil die Redaktion die Forumseinträge ja nicht bearbeiten würde. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft erwirkte tatsächlich einen gerichtlichen Durchsuchungsbefehl von dem Amtsgerichts Darmstadt für die Räume der Redaktion: Ein Staatsanwalt und ein Polizist rückten daraufhin in dem Zeitungshaus an. Jetzt gab die Redaktion klein bei: Um zu verhindern, dass die Polizei tatsächlich PCs zur Beweissicherung beschlagnahmt, übergab die Redaktion die gespeicherten Daten des Forumsnutzers.
Protestwelle
Die Durchsuchung der Redaktion einer Zeitung, nur um den Namen eines Forumnutzers zu erhalten, der sich im Forum negativ über die städtische Verwaltung geäußert hat, schlägt nun große Wellen im Web. Nicht nur der
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auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat eine Durchsuchungsaktion in den Redaktionsräumen der Echo-Medien in
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Astrid Mannes macht Absetzbewegungen
Der CDU-Bürgermeisterin von Mühltal, Astrid Mannes, schwant wohl schon, welch ein schlechtes Image ihrer Gemeinde und besonders ihrem Verwaltungsapparat droht. Sie soll der Redaktion mittlerweile ein Fax geschickt haben, in dem sie behauptet, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt das Verfahren ihrer beiden Amtsleiter im Februar eingestellt habe. Es habe aber ein „Doppelverfahren“ mit einem weiteren Strafverfahren bestanden, wie der Darmstädter Echo online weiter berichtet. Der Bürgermeisterin zufolge „habe die Durchsuchung nicht direkt etwas mit der Strafanzeige ihrer beiden Amtsleiter zu tun“.Diese Darstellung der Bürgermeisterin hat sich nach einem aktualisierten Bericht des Darmstädter Echos wohl mittlerweile als falsch herausgestellt (siehe oben Update I und II). Stattdessen ging der Durchsuchungsbefehl doch auf die Anzeige der beiden Verwaltungsbeamten zurück.
Die Bürgermeisterin Mannes distanziert sich sogar etwas von ihren leitenden Beamten und stellt fest: „Es war alleiniger Wunsch der betroffenen Amtsleiter, Anzeige zu erstatten und um Löschung aus Echo-Online zu bitten. Ich habe mich bewußt herausgehalten.“ Inwieweit diese Darstellung von Mannes den Tatsachen entspricht, lässt sich nicht überprüfen.
Ähnlicher Fall in Augsburg
Das Vorgehen der Darmstädter Staatsanwaltschaft erinnert an einen ähnlichen Fall vor einem Jahr in Augsburg. Damals fühlte sich der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU) durch einen Kommentar im Forum der dortigen Regionalzeitung Augsburger Allgemeine verunglimpft. Er erwirkte von dem Augsburger Amtsgericht einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen die Zeitung. Die Polizei holt sich daraufhin die Nutzerdaten.
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dass der Durchsuchungsbefehl des Amtsgerichts Augsburg nicht rechtens war.


Quelle:
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Gruß
claus13
 
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