Die beiden Online-Telefonverzeichnisse “Das Telefonbuch“ und “Das Örtliche“ wollen gegen Telefonbetrug vorgehen. Mit diesen beiden Maßnahmen.
Image: fongbeerredhot/Shutterstock.com
“Das Telefonbuch“ und “Das Örtliche“ haben in dieser Woche zwei Maßnamen vorgestellt, die in Zukunft vor allem ältere Menschen vor Telefonbetrügern schützen sollen. Die beiden Online-Verzeichnisse arbeiten dabei mit den Polizeibehörden sowie der Zentralen Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes zusammen.
Verkürzte Vornamen und geänderte Suche
Die erste Präventiv-Maßnahme zielt auf die Vornamen der in den Verzeichnismedien hinterlegten Kontaktdaten ab. Da Betrüger auf Basis der Vornamen häufig auf das Alter ihrer potenziellen Opfer schließen, sollen Vornamen in den Verzeichnissen künftig abgekürzt werden können. Aus “Elfriede Maier“ wird beispielsweise “E. Maier“. Den Tätern ist es dann nicht mehr möglich, gezielt nach älteren Menschen zu suchen.
Als zweite Maßnahme wird in den Verzeichnissen außerdem nicht mehr möglich sein, gezielt nach Vornamen zu suchen.
So ändern Sie Ihren Eintrag
Für eine Verkürzung des Eintrags in “Das Telefonbuch“ und “Das Örtliche“ können Sie sich an Ihren Telefonanbieter (Info auf der Telefonrechnung) oder direkt an die DTM Deutsche Tele Medien wenden. Den passenden Änderungsantrag finden Sie auf der Website der beiden Verzeichnisse.
Oder per Brief an:
Deutsche Tele Medien GmbH
Datenredaktion
Wiesenhüttenstr. 18
60329 Frankfurt am Main
Oder per Fax: 0800 – 2221414
Quelle; pcwelt
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“Das Telefonbuch“ und “Das Örtliche“ haben in dieser Woche zwei Maßnamen vorgestellt, die in Zukunft vor allem ältere Menschen vor Telefonbetrügern schützen sollen. Die beiden Online-Verzeichnisse arbeiten dabei mit den Polizeibehörden sowie der Zentralen Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes zusammen.
Verkürzte Vornamen und geänderte Suche
Die erste Präventiv-Maßnahme zielt auf die Vornamen der in den Verzeichnismedien hinterlegten Kontaktdaten ab. Da Betrüger auf Basis der Vornamen häufig auf das Alter ihrer potenziellen Opfer schließen, sollen Vornamen in den Verzeichnissen künftig abgekürzt werden können. Aus “Elfriede Maier“ wird beispielsweise “E. Maier“. Den Tätern ist es dann nicht mehr möglich, gezielt nach älteren Menschen zu suchen.
Als zweite Maßnahme wird in den Verzeichnissen außerdem nicht mehr möglich sein, gezielt nach Vornamen zu suchen.
So ändern Sie Ihren Eintrag
Für eine Verkürzung des Eintrags in “Das Telefonbuch“ und “Das Örtliche“ können Sie sich an Ihren Telefonanbieter (Info auf der Telefonrechnung) oder direkt an die DTM Deutsche Tele Medien wenden. Den passenden Änderungsantrag finden Sie auf der Website der beiden Verzeichnisse.
Oder per Brief an:
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60329 Frankfurt am Main
Oder per Fax: 0800 – 2221414
So schützen Sie sich vor Telefonbetrug
Um sich besser vor Telefonbetrügern zu schützen, empfiehlt es sich, wachsam zu sein und die folgenden Tipps zu befolgen:- Legen Sie den Hörer sofort auf, wenn Ihnen der Anruf merkwürdig erscheint, und informieren Sie umgehend die Polizei unter der 110 – im Idealfall notieren Sie sich hierfür die Telefonnummer, von der Sie angerufen worden sind.
- Lassen Sie sich bei unbekannten Personen nicht auf ein Gespräch ein – egal, ob sich diese als Polizisten, Rechtsanwälte oder angebliche Verwandte ausgeben.
- Fragen Sie konkret, wer am anderen Ende der Leitung ist – sollten Sie keine genaue Antwort erhalten, legen Sie ebenfalls sicherheitshalber direkt auf.
- Um unfreiwillig abgeschlossene Abos oder Verträge über die sogenannte “Ja-Falle“ zu vermeiden, sagen Sie bei unbekannten Anrufern am Telefon niemals “Ja“. Auch wenn Sie dazu gedrängt werden, geben Sie keine Zusagen.
- Rufen Sie keine unbekannten Telefonnummern zurück – egal ob es sich um Festnetz- oder Mobilnummern handelt. Wenn es wichtig und seriös ist, meldet sich der Anrufer bestimmt noch einmal.
- Sprechen Sie am Telefon nie mit Unbekannten über ihre finanziellen oder persönlichen Verhältnisse – weder Banken noch die Polizei fragen diese Informationen telefonisch ab!
- Lassen Sie sich am Telefon keinesfalls unter Druck setzen – verlangen Sie bei angeblichen Mahnungen oder Rechnungen immer eine schriftliche Information per Post.
- Lassen Sie sich nicht von Angeboten oder angeblichen Gewinn-Benachrichtigungen blenden – erst recht nicht, wenn Sie zunächst für Gebühren oder andere Auslagen bezahlen sollen.
- Hören Sie auf Ihren gesunden Menschenverstand – wenn Ihnen etwas an einem Anruf seltsam vorkommt, legen Sie sicherheitshalber einfach auf.
Quelle; pcwelt