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PC & Internet Comeback der Vorratsdatenspeicherung: Regierung einigt sich auf IP-Tracking

Vorratsdatenspeicherung kehrt zurück: Regierung will IP-Adressen drei Monate lang speichern:
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.

Nach jahrelanger Debatte bringt die neue schwarz-rote Koalition die Vorratsdatenspeicherung zurück, zumindest in Teilen.
Künftig sollen Internetanbieter verpflichtet werden, IP-Adressen für drei Monate zu speichern.
Ziel ist es, Ermittlungen bei schweren Straftaten zu erleichtern.

Was ist geplant?
Laut dem neuen Koalitionsvertrag sollen alle IP-Adressen, die Nutzer beim Surfen im Internet verwenden, für drei Monate gespeichert werden.
Damit könnten Strafverfolgungsbehörden im Verdachtsfall nachvollziehen, wer wann welche IP-Adresse genutzt hat.

Die Identitätsdaten, also Name und Adresse sollen dabei getrennt gespeichert werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Diese Trennung ist eine Auflage des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der im Frühjahr 2024 betont hat, dass eine solche Speicherung unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
Warum wird das gemacht?
Die Bundesregierung sieht in der IP-Speicherung ein wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung schwerer Kriminalität.
Besonders bei der Aufklärung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte spielen IP-Adressen eine wichtige Rolle.
Laut Bundeskriminalamt sind sie in vielen Fällen der einzige Ermittlungsansatz.

Wer ist dafür – und wer dagegen?

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich bereits in der Vergangenheit für die IP-Speicherung ausgesprochen.
Auch das Bundeskriminalamt begrüßt den Schritt.

Anders sieht es in der Digitalwirtschaft aus:
Oliver Süme vom Internetverband eco warnt vor einem Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und vor Rechtsunsicherheit für Unternehmen.
Viele befürchten, dass durch die neue Regelung ein Gefühl ständiger Überwachung entstehen könnte.

Auch die frühere Ampel-Regierung, insbesondere die FDP war gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Der damalige Justizminister Marco Buschmann sprach sich für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren aus:
Dabei werden Daten nur im konkreten Verdachtsfall gesichert, nicht auf Vorrat.

Hintergrund: Eine lange Geschichte:

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland ein umstrittenes Thema mit bewegter Vergangenheit.
2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht eine frühere Version für verfassungswidrig.
Ein späteres Gesetz von 2015 konnte wegen rechtlicher Bedenken nie vollständig umgesetzt werden.
Nun wagt die neue Koalition einen neuen Anlauf, mit angepassten Regeln und auf Basis der aktuellen EU-Rechtsprechung.

Fazit:

Die geplante IP-Adressenspeicherung ist ein Kompromiss zwischen Sicherheit und Datenschutz.
Ob dieser Spagat gelingt, wird sich zeigen, sowohl technisch als auch rechtlich dürfte die Umsetzung eine Herausforderung werden.
 
@stevenix natürlich wird es missbraucht werden, hat man ja schon damals gesehen als die ganzen Abmahnanwälte sich ne goldene Nase verdient haben.
Die haben immer nen Antrag beim Gericht gestellt und ihn dann wieder zurückgezogen bevor das Gericht tätig wurde. Dann haben sie Akteneinsicht verlangt und sind somit doch an die Adressen der Leute gekommen, welche sie dann Zivilrechtlich abgemahnt haben um noch mehr Kohle raus zu pressen.
Verfahren gab es da recht wenige, da ja ein Gericht auf den Trichter hätte kommen können, dass z.B. 20.000,-€ für einen Film vielleicht doch ein wenig überzogen ist.
 
Guten Abend,
Sollte man dann in Zukunft kein XStream mehr nutzen? Also ich glaube sobald diese Vorratsdatenspeicherung kommt, nutze ich kein XStream mehr. Das ist mir dann doch zu riskant.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Wenn man Kindesmißbrauch wirklich bekämpfen wollte, wäre das auch ohne VDS möglich.
Man kann es sicher nicht auf 0 bringen, aber chemische oder tatsächliche Kastration, rigoroses zerstören von Hard/ Software würden sicher einiges bewegen.
Aber da bleiben sogar aufgedeckte Server am Netz.
Dafür muss man nicht die gesamte Bevölkerung in Sippenhaft nehmen.
 
Guten Abend,
Sollte man dann in Zukunft kein XStream mehr nutzen? Also ich glaube sobald diese Vorratsdatenspeicherung kommt, nutze ich kein XStream mehr. Das ist mir dann doch zu riskant.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Ich möchte ja nicht das du jetzt einen Herzinfarkt bekommst, aber bereits heute werden IP Adressen 7 Tage gespeichert.
 
Die Sichtweise ist immer vom Standpunkt abhängig.
Wenn man selbst oder ein nahestehender Angehöriger von einem Verbrechen geschädigt wurde, sieht man die Fahndungsansätze nach dem Täter vielleicht mit anderen Augen.
Eine bestimmte Sichtweise könnte sich aufgrund von persönlichen Erfahrungen auch mal ändern.
Nur mal so als Denkanstoß.
 
Ich habe nun etwas aufgeräumt und verwarnungen verteilt. Außerdem erinnere ich an § 16 der boardregeln. Bitte haltet Euch daran.
 
Das kommt darauf an, wie das Gesetz ausgestaltet wird. Die haben ja vermutlich aus der Vergangenheit dazugelernt.
Man wird versuchen, das Gesetz so zu gestalten, dass es nicht angreifbar ist.
 
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