Vorratsdatenspeicherung kehrt zurück: Regierung will IP-Adressen drei Monate lang speichern:
Nach jahrelanger Debatte bringt die neue schwarz-rote Koalition die Vorratsdatenspeicherung zurück, zumindest in Teilen.
Künftig sollen Internetanbieter verpflichtet werden, IP-Adressen für drei Monate zu speichern.
Ziel ist es, Ermittlungen bei schweren Straftaten zu erleichtern.
Was ist geplant?
Laut dem neuen Koalitionsvertrag sollen alle IP-Adressen, die Nutzer beim Surfen im Internet verwenden, für drei Monate gespeichert werden.
Damit könnten Strafverfolgungsbehörden im Verdachtsfall nachvollziehen, wer wann welche IP-Adresse genutzt hat.
Die Identitätsdaten, also Name und Adresse sollen dabei getrennt gespeichert werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Diese Trennung ist eine Auflage des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der im Frühjahr 2024 betont hat, dass eine solche Speicherung unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
Warum wird das gemacht?
Die Bundesregierung sieht in der IP-Speicherung ein wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung schwerer Kriminalität.
Besonders bei der Aufklärung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte spielen IP-Adressen eine wichtige Rolle.
Laut Bundeskriminalamt sind sie in vielen Fällen der einzige Ermittlungsansatz.
Auch das Bundeskriminalamt begrüßt den Schritt.
Anders sieht es in der Digitalwirtschaft aus:
Oliver Süme vom Internetverband eco warnt vor einem Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und vor Rechtsunsicherheit für Unternehmen.
Viele befürchten, dass durch die neue Regelung ein Gefühl ständiger Überwachung entstehen könnte.
Auch die frühere Ampel-Regierung, insbesondere die FDP war gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Der damalige Justizminister Marco Buschmann sprach sich für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren aus:
Dabei werden Daten nur im konkreten Verdachtsfall gesichert, nicht auf Vorrat.
2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht eine frühere Version für verfassungswidrig.
Ein späteres Gesetz von 2015 konnte wegen rechtlicher Bedenken nie vollständig umgesetzt werden.
Nun wagt die neue Koalition einen neuen Anlauf, mit angepassten Regeln und auf Basis der aktuellen EU-Rechtsprechung.
Ob dieser Spagat gelingt, wird sich zeigen, sowohl technisch als auch rechtlich dürfte die Umsetzung eine Herausforderung werden.
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Nach jahrelanger Debatte bringt die neue schwarz-rote Koalition die Vorratsdatenspeicherung zurück, zumindest in Teilen.
Künftig sollen Internetanbieter verpflichtet werden, IP-Adressen für drei Monate zu speichern.
Ziel ist es, Ermittlungen bei schweren Straftaten zu erleichtern.
Was ist geplant?
Laut dem neuen Koalitionsvertrag sollen alle IP-Adressen, die Nutzer beim Surfen im Internet verwenden, für drei Monate gespeichert werden.
Damit könnten Strafverfolgungsbehörden im Verdachtsfall nachvollziehen, wer wann welche IP-Adresse genutzt hat.
Die Identitätsdaten, also Name und Adresse sollen dabei getrennt gespeichert werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Diese Trennung ist eine Auflage des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der im Frühjahr 2024 betont hat, dass eine solche Speicherung unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
Warum wird das gemacht?
Die Bundesregierung sieht in der IP-Speicherung ein wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung schwerer Kriminalität.
Besonders bei der Aufklärung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte spielen IP-Adressen eine wichtige Rolle.
Laut Bundeskriminalamt sind sie in vielen Fällen der einzige Ermittlungsansatz.
Wer ist dafür – und wer dagegen?
Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich bereits in der Vergangenheit für die IP-Speicherung ausgesprochen.Auch das Bundeskriminalamt begrüßt den Schritt.
Anders sieht es in der Digitalwirtschaft aus:
Oliver Süme vom Internetverband eco warnt vor einem Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und vor Rechtsunsicherheit für Unternehmen.
Viele befürchten, dass durch die neue Regelung ein Gefühl ständiger Überwachung entstehen könnte.
Auch die frühere Ampel-Regierung, insbesondere die FDP war gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Der damalige Justizminister Marco Buschmann sprach sich für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren aus:
Dabei werden Daten nur im konkreten Verdachtsfall gesichert, nicht auf Vorrat.
Hintergrund: Eine lange Geschichte:
Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland ein umstrittenes Thema mit bewegter Vergangenheit.2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht eine frühere Version für verfassungswidrig.
Ein späteres Gesetz von 2015 konnte wegen rechtlicher Bedenken nie vollständig umgesetzt werden.
Nun wagt die neue Koalition einen neuen Anlauf, mit angepassten Regeln und auf Basis der aktuellen EU-Rechtsprechung.
Fazit:
Die geplante IP-Adressenspeicherung ist ein Kompromiss zwischen Sicherheit und Datenschutz.Ob dieser Spagat gelingt, wird sich zeigen, sowohl technisch als auch rechtlich dürfte die Umsetzung eine Herausforderung werden.