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Comag wegen MPEG-2-Patentsverletzung angeklagt

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Comag wegen MPEG-2-Patentsverletzung angeklagt

11.06.2008
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Am Landgericht Düsseldorf haben mehrere internationale Unternehmen einzelne Patentdurchsetzungsklagen gegen die Comag Handels AG eingereicht, ein nach eigenen Angaben global agierendes Handelsunternehmen, das sich im Kerngeschäft auf Güter der Unterhaltungselektronik konzentriert. Nach Ansicht der Kläger vertreibt das Handelsunternehmen in Deutschland Geräte wie z. B. Set-Top-Boxen, die das patentgeschützte MPEG-2-Verfahren nutzen, ohne dass Comag dafür entsprechende Lizenzverträge mit den Patentinhabern abgeschlossen hat. Das teilte der US-amerikanische Patentverwerters MPEG LA am 9. Juni in Denver mit. Die Kläger fordern u. a. finanzielle Entschädigung sowie eine einstweilige Verfügung, die Comag die Verwendung von MPEG-2-Patenten in seinen Produkten verbietet und auch das Anbieten, den Vertrieb und den Import untersagt.
Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte auf Anfrage von Digitalmagazin, dass Patentklagen gegen die Comag Handels AG eingegangen seien. Klagen würden folgende Unternehmen: Victor Company of Japan Ltd.; Samsung Electronics Co.; Koninklije Philips Electronics N.V.; The Trustees of Columbia University in the City of New York, GE Technology Development Inc.; CIF Licensing; Sony Corporation. Weitere Klagen seien eingegangen aber noch nicht zugestellt, so dass hierzu noch keine Angaben gemacht werden könnten, erklärte die Sprecherin diesem Branchendienst.
 
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