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Support Blitzer Oví´s erlaubt oder nicht?

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hanselmann

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21. Dezember 2008
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Hallo, habe mal eine spezielle Frage zu den Blitzern. In verschiedenen Foren wird das Programm "Blitzer on/off genannt, um bei einer eventuellen Kontrolle dieselben auszublenden. Habe dieses bei mir installiert, wird auch als 4. Seite angezeigt, funzt aber nicht. Gibt es etwas ähnliches funktionierendes oder gibt es schon was besseres. Habe einen TTGO 520 mit 9er NC und neueste Karte. Über Antworten würde ich mich freuen.

Freundliche grüße
hanselmann
 
AW: Speed Camera DataBase v23.01.2011

Ausprobiert habe ich das noch nicht, aber wozu braucht man das? Außer in der Schweiz, darf man sowas auf dem NAvi haben (meines Wissens).
 
AW: Speed Camera DataBase v23.01.2011

Ausprobiert habe ich das noch nicht, aber wozu braucht man das? Außer in der Schweiz, darf man sowas auf dem NAvi haben (meines Wissens).

Hallo Lieselotte 1000, ich kam unlängst in eine Kontrolle und wurde von der netten Beamtin gefragt, ob ich auf dem Navi Blitzerwarner hätte. Mit meiner Antwort " Gibt es sowas?" gab sie sich zum Glück zufrieden und ich konnte weiter. Aus diesem Grund möchte ich mir ein Proggi installieren, um die Blitzer kurzfristig zu verstecken.


Freundliche Grüße


hanselmann
 
AW: Speed Camera DataBase v23.01.2011

@Lieselotte

Hi,


man darf es auch in D nicht! Es ist leider wie mit so vielen Sachen in Deutschland, der Besitz ist nicht strafbar, die Anwendung - sprich Benutzung schon. Deshalb keine schlechte Frage und auf die Antwort bin ich voll gespannt.

Gruß thommynator
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Speed Camera DataBase v23.01.2011

Hab da was für euch:

Navi-Magazin.de schrieb:
Rechtliches: Blitzerwarner im Navi

Blitzerwarner – erlaubt oder verboten?


Sie sind eine der beliebtesten und nachgefragtesten Funktionen eines Navigationssystems: Blitzerwarner oder Radarwarner, die den Autofahrer vor einer Geschwindigkeitskontrolle warnen sollen. Leider ist es praktisch unmöglich, zu diesem Thema eine rechtlich verlässliche Auskunft zu erhalten. Trotzdem sollten Sie diesen Artikel lesen, denn der Trend geht in die Richtung, dass ein ins Navi integrierter Blitzerwarner in Deutschland nicht wirklich verboten ist.
Gegen die heute verwendete mobile Technik ist auch der blitzerwarner-gerüstete Autofahrer machtlos: Diese Geräte sind viel zu schnell von einem Ort zum anderen transportiert und eingemessen.

Der §23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung besagt “Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige [im Sinn einer vorherigen Warnung, Anm.] vorn Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).” Der amtliche Bußgeldkatalog sieht dafür einen Regelsatz von 75 Euro vor plus vier Punkten in Flensburg. Sollte der Verkehrsteilnehmer mehrfach auffallen, kann die Geldbuße verdoppelt werden.
Zunächst haben wir uns an mehrere Rechtsanwälte gewandt. Der erste war der Meinung, dass ein Blitzer- oder Radarwarner im Navi aufgrund dieses Paragraphen verboten sei. Der zweite meinte, dass dieser Paragraph auf Navigationsgeräte mit eingebautem Blitzerwarner gerade nicht zutreffen würde, weil das Navi ein Navi wäre und nicht in erster Linie ein Gerät zur Anzeige von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen. Der dritte wollte sich gar nicht erst festlegen und lieber abwarten, bis es zu diesem Thema eine höchstrichterliche Gerichtsentscheidung geben würde.
Bis heute ist kein Fall in Deutschland bekannt, wo die Polizei einem Autofahrer wegen des Gebrauchs eines Navigationsgeräts mit installiertem und aktivem Blitzerwarner ein Bußgeld und die vier Punkte verhängt hat. Und es ist nicht mal ein Fall bekannt, dass die Polizei ein Navi auf installierte Blitzdatenbanken geprüft hat.
Wenn so etwas passiert, sollte der betroffene Autofahrer sofort dagegen klagen. Das angerufene Gericht wird sich dann damit auseinandersetzen, ob ein Navi mit Radarwarner ein Gerät ist, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen, oder ob es sich dabei nur um eine Nebenfunktion handelt.
Die Hersteller wiegen sich momentan in Sicherheit, denn fast alle bieten vorinstallierte oder kostenlos nachladbare Blitzerwarner zumindest für ihre höherwertigen Geräte an. Der eine oder andere Hersteller wirbt sogar recht aggressiv mit dieser Eigenschaft.
Rechtlich bewegt man sich in einer Grauzone, weil der angesprochene § 23 Abs. 1b der Straßenverkehrsordnung aus nicht nachvollziehbaren Gründen sehr schwammig formuliert ist. Würde anstelle des oben zitierten Textes etwas stehen wie beispielsweise “das dafür bestimmt ist oder das unter anderem die Funktion bietet”, wären Navis mit eingebautem Radarwarner hierzulande definitiv verboten. Das ist aber nicht der Fall, und deswegen sind reißerische Pauschalaussagen wie “Blitzerwarner im Navi sind verboten” unseriös. Exakt so antwortete uns auch das “Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz”: “Die Unsicherheit bei den Navis mit Zusatzfunktionen [ob sie verboten sind, Anm.] entsteht daraus, dass ein Gerät nach der StVO dazu bestimmt sein muss, Radaranlagen anzuzeigen. Bei einem isolierten Radarwarngerät, dessen einzige Funktion ja das Anzeigen von Radaranlagen ist, ist das einfach festzustellen. Bei Kombigeräten, die die Warnfunktion nur als Extra und nicht als Hauptfunktion haben, ist die Frage allerdings schwieriger zu beantworten.”
Leider schließt sich auch der ADAC einmal jährlich zur Saure-Gurken-Zeit der allgemeinen Schlagzeilen- und Panikmache an und warnt vor dem Gebrauch von Navis mit Blitzerwarner. Weil es der ADAC sagt, wird es schon stimmen, denken sich dann die meisten Zeitungen und verbreiten die nicht belegbare Aussage weiter. Der zweitgrößte deutsche Automobilclub, der AvD, ist übrigens anderer Meinung als der ADAC.

und hier, wie es in der Schweiz abläuft:
Verbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basis

Bern, 08.01.2007 - Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Automobilistinnen und Automobilisten mit grosser Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt. Verbinden sie ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innert weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende darauf aufmerksam, dass solche Geräte den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind.

GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion ermöglichen es den Fahrzeugführenden ungestraft zu schnell zu fahren. Nicht zuletzt "Raser" können davon profitieren: Für die Polizei wird die Erfassung der notorischen Schnellfahrer praktisch unmöglich.
Besonders stossend ist, dass gewisse Geräte in Verbindung mit einem Handy nicht nur vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sondern auch vor allgemeinen Polizeikontrollen auf der Strasse. Dadurch können sich beispielsweise flüchtende Straftäter der Verhaftung entziehen. Auch angetrunkene Automobilisten können Polizeikontrollen systematisch ausweichen. Statt kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen zu werden, gefährden sie weiterhin die übrigen Verkehrsteilnehmenden.
GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen.
Die Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Busse und lassen die Geräte einziehen und vernichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Speed Camera DataBase v23.01.2011

Hi,


also, so wie ich es verstehe befinden wir uns in D in einer Grauzone mit vielen Gummiparagraphen. Deswegen ist vorbeugen besser als auf die Schuhe zu k...
Sicherlich der Beweggrund von hanselmann nach einem Proggi zu fragen um Ärger zu vermeiden.
Frage an euch gibt es eine Möglichkeit die Blitzer zu verstecken oder noch besser ganz verschwinden zu lassen? Dies müßte natürlich sehr schnell geschehen können denn wer will schon bei einer Verkehrskontrolle lang auf seinem Navi rumhämmern


Gruß thommynator
 
AW: Speed Camera DataBase v23.01.2011

Hi,


also, so wie ich es verstehe befinden wir uns in D in einer Grauzone mit vielen Gummiparagraphen. Deswegen ist vorbeugen besser als auf die Schuhe zu k...
Sicherlich der Beweggrund von hanselmann nach einem Proggi zu fragen um Ärger zu vermeiden.
Frage an euch gibt es eine Möglichkeit die Blitzer zu verstecken oder noch besser ganz verschwinden zu lassen? Dies müßte natürlich sehr schnell geschehen können denn wer will schon bei einer Verkehrskontrolle lang auf seinem Navi rumhämmern


Gruß thommynator



Hallo thommynator


genau dies ist mein Anliegen! :good: Vorbeugen ist besser als.......!
Ich hoffe auf weitere Hinweise und Antworten.


Gruß hanselmann
 
AW: Speed Camera DataBase v23.01.2011

Ob das Proggi funktioniert muß ich erstmal auch selber ausprobieren, da kann ich sonst nichts zu sagen.
Aber rein Grundsätzlich, darf die Polizei nach fragen, ob da was drauf ist, aber einfach so in das Navi schauen dürfen die, denke ich, nicht. Aber die Rechtslage kenne ich nicht.

Edit:
Hab da auch was für gefunden. >>Link veralten (gelöscht)<<


Edit die zweite:
Es gibt sehr viele verschiedene Meinungen dazu, auch Expertenmeinungen. Ich kann leider nicht eine eindäutige Aussage im Netz finden. Aber ich bin auf der Suche.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Blitzer Oví´s erlaubt oder nicht?

Es gibt da zwei Varianten.
Erste:
Man nimmt die ori TomTom Blitzerwarner. Die tauchen ja nur auf, wenn man den eingestellten Abstand zum Blitzer hat. Danach ist diese Anzeige dann wieder automatisch weg.
Wird man jetzt nicht direkt neben so einem Kasten rausgewunken, dann bemerken die Polizisten in D. das nicht.
Denn sie dürfen NICHT im Menu des Gerätes rumfummeln (Daten und Persönlichkeitsschutz, es könnte ja sein, Du hast die Adresse der Geliebten ebenfalls als POI abgelegt und dann wüßten die Polizisten ja, Du bist nicht ganz so treu...)

Zweite Variante:
Du hast einen SD-Kartenslot?
Ja.
Dann auf eine SD-Karte nochmal das ganze drauf. Also NC, Karte und Blitzer. Natürlich entsprechend freischalten das ganze.
Auf dem Gerät selber, also im internen Speicher nur die NC und die Karte.

Kommt dann die Kelle, die SD-Karte auswerfen. Gerät startet neu und es ist sauber.
Funktioniert auch in der Schweiz.
 
AW: Blitzer Oví´s erlaubt oder nicht?

Zweite Variante:
Du hast einen SD-Kartenslot?
Ja.
Dann auf eine SD-Karte nochmal das ganze drauf. Also NC, Karte und Blitzer. Natürlich entsprechend freischalten das ganze.
Auf dem Gerät selber, also im internen Speicher nur die NC und die Karte.

Kommt dann die Kelle, die SD-Karte auswerfen. Gerät startet neu und es ist sauber.
Funktioniert auch in der Schweiz.

Das ist mir jetzt nicht eingefallen, aber so habe ich das auch auf meinem Navi. Alles original mit 6er Karte auf dem internen Speicher:D.
 
AW: Blitzer Oví´s erlaubt oder nicht?

Es gibt da zwei Varianten.
Erste:
Man nimmt die ori TomTom Blitzerwarner. Die tauchen ja nur auf, wenn man den eingestellten Abstand zum Blitzer hat. Danach ist diese Anzeige dann wieder automatisch weg.
Wird man jetzt nicht direkt neben so einem Kasten rausgewunken, dann bemerken die Polizisten in D. das nicht.
Denn sie dürfen NICHT im Menu des Gerätes rumfummeln (Daten und Persönlichkeitsschutz, es könnte ja sein, Du hast die Adresse der Geliebten ebenfalls als POI abgelegt und dann wüßten die Polizisten ja, Du bist nicht ganz so treu...)

Zweite Variante:
Du hast einen SD-Kartenslot?
Ja.
Dann auf eine SD-Karte nochmal das ganze drauf. Also NC, Karte und Blitzer. Natürlich entsprechend freischalten das ganze.
Auf dem Gerät selber, also im internen Speicher nur die NC und die Karte.

Kommt dann die Kelle, die SD-Karte auswerfen. Gerät startet neu und es ist sauber.
Funktioniert auch in der Schweiz.

Hallo Louis-Cyphre, habe die 2. Variante schon mal durchgespielt. Folgendes Problem ist dabei aufgetreten, nach dem entfernen der Karte startet Gerät neu, mit der roten Meldung, dass die Stimme nicht installiert wäre. Dies bringt mir nichts, ich weiß nicht, warum das Navi nicht ganz normal startet, habe die gleiche Karte und gleiche NC wie auf der SD im internen Speicher. Was könnte hier für ein Fehler vorliegen, bzw. was mache ich falsch dabei!



Gruß hanselmann
 
AW: Blitzer Oví´s erlaubt oder nicht?

Hallo Louis-Cyphre, habe die 2. Variante schon mal durchgespielt. Folgendes Problem ist dabei aufgetreten, nach dem entfernen der Karte startet Gerät neu, mit der roten Meldung, dass die Stimme nicht installiert wäre. Dies bringt mir nichts, ich weiß nicht, warum das Navi nicht ganz normal startet, habe die gleiche Karte und gleiche NC wie auf der SD im internen Speicher. Was könnte hier für ein Fehler vorliegen, bzw. was mache ich falsch dabei!



Gruß hanselmann
hallo, habe inzwischen nochmal den internen Speicher neu mit NC und Karte bestückt und der von mir genannte Fehler ist weg. Trotzdem dauert es nach dem entfernen der SD Karte sehr lange, viel zu lange bis das Navi neu startet.

Gruß hanselmann
 
AW: Blitzer Oví´s erlaubt oder nicht?

Das mit den Stimmen lag dran, die waren einfach nicht mit drauf.
Die Standardstimmen bekommt man aber kostenlos über TomTom Home.

Ja, das eine und andere Gerät benötigt ein wenig für den Neustart (da kann man mal probieren einen Outsourced Ordner zu erstellen), aber in diesem Augenblick drückt kein Polizist auf dem Gerät rum (auch kein Schweizer) und wenn es dann da ist, dann ist es sauber.
Im Gegensatz zur deutschen Polizei dürfen die Schweizer mit dem Gerät rumspielen.
Und wenn man dann Pech hat, finden sie die Freischaltung für die TomTom Ori-Blitzer oder andere Datensätze.
Das wird dann hier sehr schnell sehr teuer und das Gerät ist auch Futsch.
 
AW: Blitzer Oví´s erlaubt oder nicht?

Das mit den Stimmen lag dran, die waren einfach nicht mit drauf.
Die Standardstimmen bekommt man aber kostenlos über TomTom Home.

Ja, das eine und andere Gerät benötigt ein wenig für den Neustart (da kann man mal probieren einen Outsourced Ordner zu erstellen), aber in diesem Augenblick drückt kein Polizist auf dem Gerät rum (auch kein Schweizer) und wenn es dann da ist, dann ist es sauber.
Im Gegensatz zur deutschen Polizei dürfen die Schweizer mit dem Gerät rumspielen.
Und wenn man dann Pech hat, finden sie die Freischaltung für die TomTom Ori-Blitzer oder andere Datensätze.
Das wird dann hier sehr schnell sehr teuer und das Gerät ist auch Futsch.

Hallo Louis-Cyphre, vielen Dank erst mal für die Antwort. Es wäre nett, wenn du mir erklären könntest, was genau in den Outsourced 9.101 Ordner eingetragen werden muss.


Gruß hanselmann
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Blitzer Oví´s erlaubt oder nicht?

Gar nüscht.
Der kommt direkt ins Hauptverzeichnis und nennt sich nur "Outsourced 9.101"
Das Gerät erkennt den dann und lagert in den dann automatisch Daten aus, die es nicht zwingend zum Betrieb benötigt.
Das schafft auch ein wenig mehr RAM frei.

Der Ordener wird vom Gerät selber komplett selbstständig verwaltet. Er muß nur existieren.
 
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