Zölle, Steuern, Strafverfahren: Kommt ein bestelltes Paket aus einem Nicht-EU-Land, ist der Zoll mit im Spiel – und das in mehrfacher Hinsicht.
Gefälschte Handyhüllen; Ladegeräte, Akkus, MP3-Player und Kopfhörer hat der Zoll in einer geheim gehaltenen Lagerhalle einer Spedition in einem Gewerbegebiet sichergestellt.
(Bild: dpa, Boris Roessler)
Ende November startet der Black Friday und damit die heiße Phase des (vor)weihnachtlichen Online-Shoppings. Was die meisten zwar wissen, viele aber beim vermeintlichen Schnäppchenpreis nicht einkalkulieren: Kommt ein bestelltes Paket aus einem Nicht-EU-Land, muss die Ware durch den Zoll und es fallen möglicherweise Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei manchen Waren wie etwa Tabak, Kaffee und Alkohol, kommen zusätzlich Verbrauchsteuern oben drauf. Darauf weist jetzt der Zoll in einer Pressemeldung hin.
Das sind die Regeln
Für Post-Sendungen aus einem Drittland gelten laut Zoll folgende Bestimmungen:
Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19% bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7%, beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln, und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.
Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.
TinA beantwortet Fragen
Viele Regeln, viele Fragen: Neben der Erhebung von Abgaben sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll auch hier zum Beispiel "die Prüfung des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit von technischen Geräten oder Kleidung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher", schreibt der Zoll in einer Pressemeldung und weist auf den zolleigenen Chatbot TinA hin. Der gibt Auskunft "rund um den grenzüberschreitenden Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr, wozu auch Fragen zum Brexit und zu den Bestimmungen für Internetbestellungen aus dem Ausland (Zoll und Steuer)", so der Introtext des Bots.
Beim Einkauf von Fälschungen droht Ärger
Last but not least: Nicht nur teuer, sondern auch zivilrechtlich relevant kann es werden, wenn der Zoll eine Fälschung findet: "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten oft nicht erstattet", sagt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. Außerdem erwarte den Paketempfänger ggf. ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber.
Quelle; heise
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Gefälschte Handyhüllen; Ladegeräte, Akkus, MP3-Player und Kopfhörer hat der Zoll in einer geheim gehaltenen Lagerhalle einer Spedition in einem Gewerbegebiet sichergestellt.
(Bild: dpa, Boris Roessler)
Ende November startet der Black Friday und damit die heiße Phase des (vor)weihnachtlichen Online-Shoppings. Was die meisten zwar wissen, viele aber beim vermeintlichen Schnäppchenpreis nicht einkalkulieren: Kommt ein bestelltes Paket aus einem Nicht-EU-Land, muss die Ware durch den Zoll und es fallen möglicherweise Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei manchen Waren wie etwa Tabak, Kaffee und Alkohol, kommen zusätzlich Verbrauchsteuern oben drauf. Darauf weist jetzt der Zoll in einer Pressemeldung hin.
Das sind die Regeln
Für Post-Sendungen aus einem Drittland gelten laut Zoll folgende Bestimmungen:
Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19% bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7%, beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln, und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.
Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.
TinA beantwortet Fragen
Viele Regeln, viele Fragen: Neben der Erhebung von Abgaben sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll auch hier zum Beispiel "die Prüfung des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit von technischen Geräten oder Kleidung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher", schreibt der Zoll in einer Pressemeldung und weist auf den zolleigenen Chatbot TinA hin. Der gibt Auskunft "rund um den grenzüberschreitenden Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr, wozu auch Fragen zum Brexit und zu den Bestimmungen für Internetbestellungen aus dem Ausland (Zoll und Steuer)", so der Introtext des Bots.
Beim Einkauf von Fälschungen droht Ärger
Last but not least: Nicht nur teuer, sondern auch zivilrechtlich relevant kann es werden, wenn der Zoll eine Fälschung findet: "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten oft nicht erstattet", sagt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. Außerdem erwarte den Paketempfänger ggf. ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber.
Quelle; heise