josef.13
Boardveteran
Bausparer haben keine Chance, sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen zu wehren. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe.
Der Richterspruch entscheidet zwei Prozesse, die die Bausparkasse Wüstenrot mit gekündigten Kundinnen führt (Az. XI ZR 185/16 u.a.). Weil die obersten Zivilrichter die Linie für die gesamte deutsche Rechtsprechung vorgeben, ist das Urteil aber von größerer Bedeutung. Beim BGH sind derzeit mehr als 100 Bauspar-Verfahren anhängig. Außerdem ist mit dem Urteil für die Kassen der Weg frei, um weitere Verträge kündigen zu können.
Die Bausparkassen haben ihren Kunden seit 2015 schätzungsweise 250.000 unvollständig besparte Verträge gekündigt, die für heutige Verhältnisse ungewöhnlich hohe Zinsen abwerfen. Viele Bausparer nehmen ihr Darlehen deshalb nicht in Anspruch und lassen den Vertrag möglichst lange als reine Sparanlage laufen.
Sparzweck mit Erlangen der Zuteilungsreife erreicht
Wegen der seit Jahren extrem niedrigen Zinsen finden Sparer kaum mehr rentable Anlageformen. Gleichzeitig sind Baukredite zu günstigen Konditionen leicht zu bekommen. Das höhlt das klassische Bauspar-Modell aus. Denn auf dessen Hauptvorteil, ein sicheres Darlehen zu verlässlichen Konditionen, ist kaum jemand angewiesen.
Das Ansparen sei aber dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen, so die Richter. Dieser Zweck sei mit Erlangen der Zuteilungsreife erreicht. Ist der Vertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif, haben die Institute laut BGH-Urteil ein Kündigungsrecht. Die bereits ausgesprochenen Kündigungen waren demnach rechtens.
In der anhaltenden Niedrigzinsphase ist der einst festgeschriebene Zinssatz für die Bausparkassen inzwischen eine wirtschaftliche Belastung. Den Bausparkassen fällt außerdem auf die Füße, dass sie die Zinsen in der Sparphase vor Jahren auf nahezu unbegrenzte Zeit festgeschrieben haben. Heute gibt es solche Zinssätze so gut wie nirgendwo mehr.
"Ein Bausparvertrag ist kein normaler Sparvertrag"
Aus Sicht der Institute geht es vorrangig darum, durch regelmäßige Einzahlungen den Anspruch auf ein günstiges Darlehen zu erwerben. "Ein Bausparvertrag ist kein normaler Sparvertrag", hatte für Wüstenrot BGH-Anwalt Reiner Hall argumentiert.
Für die unterlegenen Bausparer hatte BGH-Anwalt Peter Wassermann darauf verwiesen, dass es hier um langjährige Verträge gehe. Beim Abschluss wisse niemand, ob er das Darlehen in der Zukunft tatsächlich gebrauchen könne. Den Kassen hätte klar sein müssen, dass sich die Verhältnisse ändern können. "Dass jetzt eine Niedrigzinsphase eingetreten ist, darf nicht zulasten der Kunden gehen", sagte er.
Quelle; focus
Der Richterspruch entscheidet zwei Prozesse, die die Bausparkasse Wüstenrot mit gekündigten Kundinnen führt (Az. XI ZR 185/16 u.a.). Weil die obersten Zivilrichter die Linie für die gesamte deutsche Rechtsprechung vorgeben, ist das Urteil aber von größerer Bedeutung. Beim BGH sind derzeit mehr als 100 Bauspar-Verfahren anhängig. Außerdem ist mit dem Urteil für die Kassen der Weg frei, um weitere Verträge kündigen zu können.
Die Bausparkassen haben ihren Kunden seit 2015 schätzungsweise 250.000 unvollständig besparte Verträge gekündigt, die für heutige Verhältnisse ungewöhnlich hohe Zinsen abwerfen. Viele Bausparer nehmen ihr Darlehen deshalb nicht in Anspruch und lassen den Vertrag möglichst lange als reine Sparanlage laufen.
Sparzweck mit Erlangen der Zuteilungsreife erreicht
Wegen der seit Jahren extrem niedrigen Zinsen finden Sparer kaum mehr rentable Anlageformen. Gleichzeitig sind Baukredite zu günstigen Konditionen leicht zu bekommen. Das höhlt das klassische Bauspar-Modell aus. Denn auf dessen Hauptvorteil, ein sicheres Darlehen zu verlässlichen Konditionen, ist kaum jemand angewiesen.
Das Ansparen sei aber dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen, so die Richter. Dieser Zweck sei mit Erlangen der Zuteilungsreife erreicht. Ist der Vertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif, haben die Institute laut BGH-Urteil ein Kündigungsrecht. Die bereits ausgesprochenen Kündigungen waren demnach rechtens.
In der anhaltenden Niedrigzinsphase ist der einst festgeschriebene Zinssatz für die Bausparkassen inzwischen eine wirtschaftliche Belastung. Den Bausparkassen fällt außerdem auf die Füße, dass sie die Zinsen in der Sparphase vor Jahren auf nahezu unbegrenzte Zeit festgeschrieben haben. Heute gibt es solche Zinssätze so gut wie nirgendwo mehr.
"Ein Bausparvertrag ist kein normaler Sparvertrag"
Aus Sicht der Institute geht es vorrangig darum, durch regelmäßige Einzahlungen den Anspruch auf ein günstiges Darlehen zu erwerben. "Ein Bausparvertrag ist kein normaler Sparvertrag", hatte für Wüstenrot BGH-Anwalt Reiner Hall argumentiert.
Für die unterlegenen Bausparer hatte BGH-Anwalt Peter Wassermann darauf verwiesen, dass es hier um langjährige Verträge gehe. Beim Abschluss wisse niemand, ob er das Darlehen in der Zukunft tatsächlich gebrauchen könne. Den Kassen hätte klar sein müssen, dass sich die Verhältnisse ändern können. "Dass jetzt eine Niedrigzinsphase eingetreten ist, darf nicht zulasten der Kunden gehen", sagte er.
Quelle; focus
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