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Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ????

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K

Knastbruder

Guest
Hallo Forum ,

Ich nehme an einer Weiterbildung teil wo meine Arbeitgeber mich angemeldet hat , Lehrgang läuft bereits und ist über ein Jahr verteilt in mehreren Schulungsblocken gestaffelt .
Insgesamt sind es mehrere Wochen Schulung mit Abschliessender Prüfung .


Mein Arbeitgeber möchte das ich folgendes unterschreibe:

Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrganskosten


zwischen :

Arbeitnehmer xy

und:
Arbeitgeber xy

1: Der Arbeitnehmer nimmt an einer Weiterbildung zum xxxxxxxx teil welche in mehrer Blöcke über das Jahr verteilt stattfindet

2: Die Kosten der Ausbildung trägt der Arbeitgeber

3: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung der für die Dauer der Fortbildung empfangenen Vergütung und der von dem Arbeitgeber übernommen
Kosten der Ausbildung.

a: insofern sie das Anstelllungsverhältnis, ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben kündigen.

b: oder der Arbeitgeber das Anstellungsverhältnis aus einem von der Arbeitnehmer zu vertrenden Grund kündigt .

c: oder der Arbeitnehmer das Fortbildungsziel aus schuldhaftem Grund nicht erreicht .


Für jeden vollen Tätigkeitsmonat nach Beendigung der Fortbildungsmassnahme vermindert sich die Rückzahlung im 1/36.




jetzt stelle ich mir die Frage ob ich das bedenkenlos unterschreiben kann oder nicht ?

a: wäre quasi der Fall wenn der Arbeitnehmer vorab kündigen würde , leuchtet ein bzw klingt logisch, zumindest für mich .

b: wäre wenn der Arbeitnehmer zb etwas stehlen würde und deshalb entlassen wird ??

c: hier weiss ich nicht wie das zu deuten ist , was wäre wenn nach 12 Monaten die Prüfung nicht bestanden wird trotz ausreichend lernen ???

Rückzuzahlen wären dann also der Lohn anteilig zu der Seminar Zeit sowie sämtliche Seminarkosten wie Hotel / Schulung / Fahrt usw ?





Vielleicht kennt sich hier ja einer mit solchen Verträgen aus und kann etwas dazu sagen ?


Knastbruder
 
AW: Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ?

wenn er dich angemeldet hat , soll er es auch zahlen

wenn du dich selbst anmeldest , must du es auch selbst zahlen

wenn du den wisch unterschreibst , wirst du alles zurück zahlen müsen
 
AW: Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ?

Eigentlich hätte mir der Arbeitgeber doch vor beginn der Ausbildung diese Vereinbarung vorlegen müssen ?
 
AW: Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ?

Punkt c ist problematisch, weil wischiwaschi. Ansonsten übernimmt der Arbeitgeber doch voll die Kosten und versucht nur, Dich an sich zu binden, um die Kosten über Deine Arbeitsleistung zu refinanzieren.
 
AW: Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ?

eingentlich direkt nach der anmeldung , oder sogar befor er dich angemeldet hat , solte er dich informieren das es nicht kostenlos ist

ich würd es nicht unterschreiben
 
AW: Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ?

Ja Punkt C ist auch der wo mich am meisten stört .

wenn ich nicht unterschreiben weiss ich natürlich nicht wie mein Arbeitgeber reagiert bzw ob er die bereits gebuchten Seminare alle stonieren kann oder wie auch immer,
ich bin bereits seit 10 Jahren in dem Unternehmen beschäftig .
 
AW: Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ?

...es ist doch kostenlos!
Den Lehrgang bezahlt doch sein Arbeitgeber.
Nur sichert sich der Arbeitgeber ab, das er nicht sofort nach Abschluss des Lehrgangs kündigt und zur Konkurrenz geht.
Das er Kosten zurückverlangt ist doch normal wenn der Lehrgangsteilnehmer den Lehrgang nicht beendet, oder gekündigt wird weil er sich was zu schulden kommen lassen hat.

Schuldhafter Grund würde ich definieren, das er nicht regelmäßig daran teilnimmt.
 
AW: Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ?

@mattmasch

Was ist wenn der Lehrgang beim ersten Versuch nicht bestanden wird ?

Rückzahlen ? 2. Versuch selber zahlen ?
 
AW: Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ?

...dort steht "schuldhafter" Grund.
Das heißt nicht das du zurückzahlen musst wenn du alles, was in deinen Möglichkeiten gestanden hat getan hast, aber dann durchgefallen bist.

Hast du natürlich diesen Kurs nur unregelmäßig besucht kann man dir einen Strick daraus drehen.
Der Arbeitgeber schickt dich ja aber nicht umsonst dahin, und zu deinem Nachteil wird es auch nicht sein.
Also will der Arbeitgeber auch das du diesen Kurs erfolgreich abschließt, er seine Vorteile davon hat genau wie du auch.

Sei froh wenn du so was geboten kriegst, Qualifizierung kann man nicht genug haben, ob bei deinem jetzigen Arbeitgeber oder später bei einem anderen.
Qualifizierung, mit einem bestandenen Abschluss ist bares Geld wert wenn du dich irgendwann mal wo anders bewirbst.

Wenn du schon 10 Jahre in diesem Unternehmen bist kannst du sicher sein das dein Chef weiß warum er gerade dich delegiert hat.
Das macht der nicht mal so aus dumdideldei!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ?

@mattmasch

Was ist wenn der Lehrgang beim ersten Versuch nicht bestanden wird ?

Rückzahlen ? 2. Versuch selber zahlen ?

Genau diese Frage musst Du Deinem Chef stellen! Aber, und das sollte Dich aufbauen, wenn Du zu so einer Fortbildungsmaßnahme delegiert wirst, hat Dein Chef schon das Vertrauen in Dich, dass Du es schaffst. Immerhin fällst Du für die Zeit der Fortbildung in der Firma als Erwirtschafter von Mehrwert aus.
 
AW: Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ?

Es ist üblich das ein AG, wenn er Dir ein Fortbildung finanziert die etwas an Geld kostet, Dich später an die Fa. bindet um auch in den Genuß der erworbenen/ geförderten Leistungen zu kommen.

Ungewöhnlich ist, das er mit dem Vertrag ankommt, obwohl die Weiterbuildung begonnen hat, oder wurde das vorher schon thematisiert und nur nachgeholt?
Auch das bei "versagen", also nicht bestehen der Prüfung Geld gefordert wird ist üblich, nur was dafür ausschlaggebend ist, kann ich nicht sagen.
 
AW: Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ?

Die IHK sagt dazu...

1. Wann sollte eine Rückzahlung der Aus- oder Fortbildungskosten vereinbart werden?

Aufgrund des hohen Kostenaufwandes ist der Arbeitgeber regelmäßig daran interessiert, dass der Arbeitnehmer nach der Aus- bzw. Fortbildung zumindest zeitweise weiterhin im Unternehmen verbleibt. Eine solche Bindung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber durch die Vereinbarung einer Rückzahlungsklausel erreichen.

2. Wann kann eine Rückzahlung vereinbart werden?

Grundsätzlich kann stets eine Rückzahlungsvereinbarung vereinbart werden. Eine Ausnahme hiervon bilden betriebliche Ausbildungsverhältnisse (gesetzliches Verbot, §§ 12 Abs. 2, 26 BBiG).

An die Rückzahlungsklausel sind hohe Anforderungen zu stellen:

Zulässiger Anknüpfungstatbestand kann sein:

Vorzeitiges Ausscheiden des Arbeitnehmers
Nichterreichen des Ausbildungsziels
Das Ausscheiden des Arbeitnehmers aufgrund eigener Kündigung
(Ausnahme: Die Kündigung des Arbeitnehmers, die auf einem vom Arbeitgeber zu vertretenden wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB beruht bzw. auf die Unzumutbarkeit der weiteren Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses infolge der vom Arbeitgeber gesetzten Umstände zurückzuführen ist)

Kein Anknüpfungstatbestand und damit unwirksam ist:

Wenn die Rückzahlungspflicht an jedes Ausscheiden des Arbeitnehmers geknüpft wird
Bei grundloser arbeitgeberseitiger Kündigung
Bei betriebsbedingter oder personenbedingter Kündigung
Wenn der Kündigungsgrund in der Sphäre des Arbeitgebers liegt
Die Kündigung seitens des Arbeitgebers aufgrund unverschuldeter Krankheit des Arbeitnehmers erfolgt

Insofern erscheint die Vereinbarung zwar als eventuell gewöhnungsbedürftig, jedoch gerechtfertigt.

Allerdings:
Die Vereinbarung muss vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme getroffen werden. Andernfalls erlangt sie keine Gültigkeit.

Gruß

Fisher
 
AW: Betriebliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten. Unterschreiben ?

Ist völlig normal bei teuren Lehrgängen. Hab auch mal sowas gehabt. Musste unterschreiben das ich ein Jahr nicht kündige, andernfalls zahle ich die Schulung bzw. auch anteilig nach Monaten. Ist legitim
 
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