Pfando Gerichtsurteil des BGH bringt Klarheit
In einer Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall geurteilt, dass das entsprechende Geschäft auf Grundlage des Paragraphen 138 BGB sittenwidrig wäre. Begründung war in erster Linie, dass im verhandelten Fall der angebotene Kaufpreis weniger als 50 Prozent des zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Händlereinkaufswertes betragen hatte. Dieses Urteil wurde vor wenigen Tagen nun vom Bundesgerichtshof am 16. November 2022 bestätigt.
Auch die Bundesrichter stellten fest, dass es zwischen dem seitens Pfando gezahlten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert des Autos ein deutliches Missverhältnis gegeben hätte. Damit sei der Tatbestand des Wuchers erfüllt und es handelte sich entsprechend um ein sittenwidriges Geschäft. Damit wurde deutlich, dass die Kunden von Pfando in der Regel gleich mehrere Nachteile hatten,