Deutschland wird aktuell von einer Welle gefälschter Abmahnungen überrollt, die per E-Mail eingehen. Der Empfänger soll über 4.000 Euro Entschädigung zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die gefälschte Mail erkennen und wie Sie richtig reagieren.
Illegale Photoshop-Kopie: Zahlreiche Deutsche erhalten Fake-Abmahnungen
Deutschland wird aktuell von einer Abmahn-Spamwelle überrollt. In einer E-Mail wird dem Empfänger vorgeworfen, Adobes Bildbearbeitungs-Software Photoshop CS 6 über ein Filesharing-Programm illegal heruntergeladen zu haben. Durch die Nennung einiger Paragraphen und Urteile wirkt die Abmahnung sehr authentisch. Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer soll die Abmahnung verschickt haben, suggeriert die Nachricht.
Das wichtigste zuerst: Die Abmahnung ist ein Fake. Sollten Sie eine entsprechende E-Mail erhalten, zahlen Sie auf keinen Fall, öffnen Sie keine Anhänge, klicken Sie auf keinen Hyperlink und löschen Sie die Nachricht am besten direkt. Der Münchener Kanzlei hat inzwischen verlauten lassen, dass Sie nicht der Absender der Nachricht ist und auch kein Adobe-Auftrag für Abmahnungen wegen illegaler Photoshop-Kopien vorliegen würde.
Bei Abmahnungen: So reagieren Sie richtig
Ein Auszug aus der besagten Fake-Abmahnung. Einen Link auf die gesamte Nachricht finden Sie nachfolgende im Fließtext. Bild: Kanzlei Wilde Beuger Solmecke
Wie die Fake-Abmahnung tatsächlich aussieht, zeigt ein Screenshot der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. An dieser Stelle sei nochmals betont, dass die Abmahnung das Werk von bislang noch unbekannten Betrügern ist, die sich als Mitarbeiter der Kanzlei Waldorf Frommer ausgeben, dies aber nicht sind. Die Kanzlei beschäftigt sich zwar tatsächlich mit Urheberrechtsverletzungen; entsprechende Abmahnungen flattern aber grundsätzlich per Post ins Haus.
Sollten Sie je eine Abmahnung erhalten, erfahren Sie in diesem Praxistipp, wie Sie richtig reagieren. Generell gilt: lassen Sie sich nicht einschüchtern und bleiben Sie solange skeptisch, bis sichergestellt ist, dass die Abmahnung tatsächlich echt ist.
Quelle; chip
Illegale Photoshop-Kopie: Zahlreiche Deutsche erhalten Fake-Abmahnungen
Deutschland wird aktuell von einer Abmahn-Spamwelle überrollt. In einer E-Mail wird dem Empfänger vorgeworfen, Adobes Bildbearbeitungs-Software Photoshop CS 6 über ein Filesharing-Programm illegal heruntergeladen zu haben. Durch die Nennung einiger Paragraphen und Urteile wirkt die Abmahnung sehr authentisch. Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer soll die Abmahnung verschickt haben, suggeriert die Nachricht.
Das wichtigste zuerst: Die Abmahnung ist ein Fake. Sollten Sie eine entsprechende E-Mail erhalten, zahlen Sie auf keinen Fall, öffnen Sie keine Anhänge, klicken Sie auf keinen Hyperlink und löschen Sie die Nachricht am besten direkt. Der Münchener Kanzlei hat inzwischen verlauten lassen, dass Sie nicht der Absender der Nachricht ist und auch kein Adobe-Auftrag für Abmahnungen wegen illegaler Photoshop-Kopien vorliegen würde.
Bei Abmahnungen: So reagieren Sie richtig
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Ein Auszug aus der besagten Fake-Abmahnung. Einen Link auf die gesamte Nachricht finden Sie nachfolgende im Fließtext. Bild: Kanzlei Wilde Beuger Solmecke
Wie die Fake-Abmahnung tatsächlich aussieht, zeigt ein Screenshot der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. An dieser Stelle sei nochmals betont, dass die Abmahnung das Werk von bislang noch unbekannten Betrügern ist, die sich als Mitarbeiter der Kanzlei Waldorf Frommer ausgeben, dies aber nicht sind. Die Kanzlei beschäftigt sich zwar tatsächlich mit Urheberrechtsverletzungen; entsprechende Abmahnungen flattern aber grundsätzlich per Post ins Haus.
Sollten Sie je eine Abmahnung erhalten, erfahren Sie in diesem Praxistipp, wie Sie richtig reagieren. Generell gilt: lassen Sie sich nicht einschüchtern und bleiben Sie solange skeptisch, bis sichergestellt ist, dass die Abmahnung tatsächlich echt ist.
Quelle; chip