....und ich bin trotzdem der Meinung, dass Sky ein Schadenersatz nur dann zusteht, wenn ein Schaden auch nachgewiesen wird.
Sollen sie doch zu den 463 Clienten gehen und sich unterschreiben lassen, dass diese ein Abo abgeschlossen hätten wenn keine Cardsharingmöglichkeit bestanden hätte.
Ich hatte auch eine kleine Streiterei mit meiner Kommune, weil diese eine gesetzl. Bestimmung nicht einhält.
Auf meinen Hinweis dazu bekam ich zu hören: "Ist ihnen ein Schaden entstanden? Weisen sie ihn nach!"
Aber das sind so die kleinen Unterschiede in unserer ach so demokratischen Gesellschaft.
Batan