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Artikel: Österreichs Provider geschockt vom abschließenden Kino.to-Urteil

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AW: Artikel: Österreichs Provider geschockt vom abschließenden Kino.to-Urteil

Wie viel wird die Bestechung der Richter durch wohl gekostet haben?
 
Wo kann man denn eine solche Sperrung beantragen?

Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht die Behauptung einer Rechtsverletzung alleine bereits aus ... also lasse ich einfach mal die Seiten des Justizministeriums, des Bundeskanzlers, etc. pp. sperren ...
 
Bei den Österreichern ist bekanntlich alles möglich, Geschwindigkeitsüberschreitungen werden dort auch geschätzt, man bekommt ein Bußgeld ohne Beweiserbringung.
 
www.sky.de verletzt das Recht auf freie Geräteauswahl also eine Rechtsverletzung .... jubel Seite muss also geblockt werden
 
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