winnipu
Stamm User
Donnerstag, 03. Mai 2012
[h=1]Stundenlohn zu niedrig
Arbeitsloser darf nicht absagen[/h] Ein Stundenlohn von 5,37 Euro ist nicht gerade üppig. Dennoch müssen Arbeitssuchende auch für dieses Geld arbeiten. Arbeitssuchenden kann das Arbeitslosengeld gesperrt werden, wenn sie eine von der Arbeitsagentur vermittelte Stelle wegen eines angeblich zu geringen Stundenlohns ablehnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. (Az: B 11 AL 18/11)
Der Fall hat die Gerichte fast zehn Jahre lang beschäftigt: Die Klägerin hatte sich im Juli 2002 arbeitslos gemeldet. Etwa drei Monate später erhielt sie ein
Zu Recht, wie nun das BSG befand. Der Stundenlohn sei kein "wichtiger Grund", der eine Arbeitsablehnung gerechtfertigt hätte. Das erzielbare Nettoeinkommen hätte nicht die bewilligte Arbeitslosenhilfe unterschritten, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die von der Arbeitsagentur verhängte Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes sei deshalb vertretbar.
Quelle: n-tv.de, ino/AFP
[h=1]Stundenlohn zu niedrig
Arbeitsloser darf nicht absagen[/h] Ein Stundenlohn von 5,37 Euro ist nicht gerade üppig. Dennoch müssen Arbeitssuchende auch für dieses Geld arbeiten. Arbeitssuchenden kann das Arbeitslosengeld gesperrt werden, wenn sie eine von der Arbeitsagentur vermittelte Stelle wegen eines angeblich zu geringen Stundenlohns ablehnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. (Az: B 11 AL 18/11)
Der Fall hat die Gerichte fast zehn Jahre lang beschäftigt: Die Klägerin hatte sich im Juli 2002 arbeitslos gemeldet. Etwa drei Monate später erhielt sie ein
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
, lehnte jedoch ab. Der Stundenlohn von 5,37 Euro sei zu gering. Sie wolle noch das Ergebnis zweier weiterer
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
abwarten. Daraufhin wurde der Frau für knapp drei Monate die Arbeitslosenhilfe - das heutige ALG II - gesperrt.Zu Recht, wie nun das BSG befand. Der Stundenlohn sei kein "wichtiger Grund", der eine Arbeitsablehnung gerechtfertigt hätte. Das erzielbare Nettoeinkommen hätte nicht die bewilligte Arbeitslosenhilfe unterschritten, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die von der Arbeitsagentur verhängte Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes sei deshalb vertretbar.
Quelle: n-tv.de, ino/AFP