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Armes Deutschland

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winnipu

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Donnerstag, 03. Mai 2012
[h=1]Stundenlohn zu niedrig
Arbeitsloser darf nicht absagen[/h] Ein Stundenlohn von 5,37 Euro ist nicht gerade üppig. Dennoch müssen Arbeitssuchende auch für dieses Geld arbeiten. Arbeitssuchenden kann das Arbeitslosengeld gesperrt werden, wenn sie eine von der Arbeitsagentur vermittelte Stelle wegen eines angeblich zu geringen Stundenlohns ablehnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. (Az: B 11 AL 18/11)


Der Fall hat die Gerichte fast zehn Jahre lang beschäftigt: Die Klägerin hatte sich im Juli 2002 arbeitslos gemeldet. Etwa drei Monate später erhielt sie ein , lehnte jedoch ab. Der Stundenlohn von 5,37 Euro sei zu gering. Sie wolle noch das Ergebnis zweier weiterer abwarten. Daraufhin wurde der Frau für knapp drei Monate die Arbeitslosenhilfe - das heutige ALG II - gesperrt.
Zu Recht, wie nun das BSG befand. Der Stundenlohn sei kein "wichtiger Grund", der eine Arbeitsablehnung gerechtfertigt hätte. Das erzielbare Nettoeinkommen hätte nicht die bewilligte Arbeitslosenhilfe unterschritten, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die von der Arbeitsagentur verhängte Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes sei deshalb vertretbar.


Quelle: n-tv.de, ino/AFP
 
Mich ko... es jetzt schon an wenn ich wieder mal arbeitslos bin. "Ausbeutung" wird per Gesetz zugelassen und unterstützt.
Zum Auswandern bin ich zu alt und der "Notgroschen sind nur ein paar Pfennige"
 
ich frag mich ernsthaft wo wir leben, in Afrika wo ein 1000 g Brot 10 cent kostet ?
oder in Deutschland wo ein 1000 g Brot 2,39 e kostet ? es kommt der tag dann gehen
wir für lau arbeiten und unsere Politiker lachen sich einen ast.
 
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