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PC & Internet Abmahnung wegen Teilens eines Artikels über Facebook: Droht neue Abmahnwelle?

Facebook und Co haben so ihre Tücken - und diese verbergen sich nicht nur hinter den Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre. Ein Klick auf die "Teilen"-Schaltfläche unter einem Artikel oder einem Blog-Beitrag - und schon kann ahnungslosen Nutzern eine gesalzene Rechnung ins Haus flattern. Der Grund: Facebook-Nutzer teilen automatisch ein Vorschaubild. Sie können weder die Größe des Bildes bestimmen, noch verhindern, dass es angezeigt wird - das wirft Probleme hinsichtlich des Urheberrechts auf. Und der Rechte-Inhaber kann dies per Abmahnung geltend machen. Darauf weist der Kölner Rechtsanwalt Solmecke hin.

Fotograf pocht auf 1.800 Euro
So geschehen im Fall einer Fahrschulbetreiberin: Sie hatte den "Teilen"-Button unter einem Artikel der "Bild"-Zeitung gedrückt, der den Fußballstar Marco Reus betraf. Der Text war mit einem Bild verknüpft, das den Fußballer beim Einsteigen in sein Auto zeigte - der Schnappschuss eines Fotografen, der nun auf sein Recht an der Aufnahme pocht. Denn durch den Klick der Nutzerin wurde das Bild automatisch erneut veröffentlicht - und das brachte der Betreiberin der Fahrschule prompt eine Abmahnung ein.

Möglicherweise kein Einzelfall, so Solmecke. Es sei gut möglich, dass der Fall Nachahmer findet. Damit könnte Betreibern von Blogs und Webseiten eine Abmahnwelle blühen - denn die in die Pflicht genommenen "Teilen"-Drücker könnten versuchen, sich das Geld von den Seitenbetreibern zurückzuholen.

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Fußballer Marco Reus - hier auf seinem Internet-Portal - stand im Mittelpunkt eines Artikels, der einer Leserin via "Teilen"-Button eine Abmahnung einbrachte. Screenshot: onlinekosten.de​

Und zu Recht, so die Kanzlei weiter: Die Seitenbetreiber müssten dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie auf ihrer Webseite veröffentlichen, auch über die sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen, wenn sie einen "Teilen"-Button anbieten. Und zwar notfalls auch ohne dass die "Teilen"-Nutzer den Urheber nennen - denn damit sei der gemeine Anwender überfordert. Analog entschieden die Juristen in einem ähnlichen Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt wurde (AZ 03 S 2/14). Im Fußballer-Fall machte der Fotograf immerhin 1.800 Euro geltend - viel Geld für ein kleines Blog oder ein junges Start-Up-Portal.

Blogbetreiber müssten für entsprechende Lizenzen sorgen, so Solmecke. Sie müssten auch dafür sorgen, dass der Urheber im Artikel so genannt wird, dass sie auch beim Teilen in den sozialen Netzwerken noch sichtbar ist. Das gelte auch für Bilder aus Foto-Archiven. Internet-Surfern rät Solmecke, einstweilen nur dort den "Teilen"-Knopf zu betätigen, wo ein renommierter Anbieter dafür steht, dass die Bildrechte geklärt sind - oder die Finanzdecke dick genug ist, um einen Regress zu verkraften.

Quelle: onlinekosten
 
Erste Abmahnung wegen Nutzung des Facebook-Share-Buttons


Nach aktuellen Medienberichten soll erstmals ein Internet-Nutzer für Inhalte abgemahnt worden sein, die er über die Facebook-Share-Funktion geteilt hatte. Bis zu einer wegweisenden Gerichtsentscheidung könnte Seitenbetreibern und Usern viel Ärger drohen.

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Erste Abmahnung wegen Nutzung des Facebook-Share-Buttons

Nach aktuellen Medienberichten soll erstmals ein Internet-Nutzer für Inhalte abgemahnt worden sein, die er über die Facebook-Share-Funktion geteilt hatte. Bis zu einer wegweisenden Gerichtsentscheidung könnte Seitenbetreibern und Usern viel Ärger drohen.
Neues Abmahn-Problem beim Teilen
Meldungen, von skrupellosen Abmahnanwälten die versuchen, Geld von Internetnutzern zu erschleichen, sind nicht gerade die Seltenheit. Jetzt sorgt ein Fall für Wirbel, bei dem die Nutzung der beliebten Share-Funktion von Facebook erstmals zu einer Abmahnung führte.

Wie der IT-Anwalt Christian Solmecke (via Golem) berichtet, hatte eine Leserin - die Inhaberin einer Fahrschule - auf Bild.de einen Artikel geteilt, in dem über die führerscheinlose Fahrt des Fußball-Nationalspielers Marco Reus berichtet wurde. Wie bei dieser Funktion üblich, wurde dabei auch ein automatisch erstelltes Vorschaubild auf der "Timeline" der Nutzerin veröffentlicht.

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Dieser Knopf macht einer Bild.de-Lesering gerade große Probleme

Daraufhin wurde die Bild-Online-Leserin von dem Fotografen abgemahnt, der das entsprechende Bild von Marco Reus geschossen hatte. Die Begründung: Der Inhalt sei ohne Zustimmung und Hinweis auf den rechtmäßigen Urheber des Bildes verbreitet worden. In der Abmahnung verlangt der Rechteinhaber deshalb eine Zahlung von über 1000 Euro. Gegen eine Vergleichsgebühr von 500 Euro könne das Problem außergerichtlich geregelt werden.

Unsicherheit für Betreiber und Nutzer

Diese neue Abmahn-Geschichte bringt echte Unsicherheit für Seitenbetreiber und Nutzer. Betreiber müssen dafür sorgen, dass prinzipiell für jedes Bilder vom jeweiligen Urheber auch die Rechte eingeholt wurden, damit diese ohne Einschränkungen in sozialen Netzwerken verbreitet werden dürfen. Nutzer können hier nur darauf hoffen, dass diese wichtige Aufgabe von den Seitebetreibern entsprechend sorgfältig erledigt wird. Macht der Betreiber hier Fehler, kann der Nutzer im Zweifelsfall Regressansprüche geltend machen.

Ein weiteres Problem liegt in der Art, wie Facebook die Vorschaubilder für geteilte Artikel erstellt. Seitenbetreiber müssen nach dem aktuellen Fall darauf achten, dass bei dem Prozess nicht die Hinweise auf den Rechteinhaber des Bildes automatisch abgeschnitten werden. Seitenutzer haben dagegen bisher gar keinen Einfluss darauf, wie das Bild auf Facebook dargestellt wird.

"Eine wegweisende Gerichtsentscheidung ist unabdingbar. Bis dahin besteht nun eine erhöhte Abmahngefahr für die Nutzer und eine noch größere Gefahr für die Blogbetreiber, die womöglich bald zahlreichen Regressansprüchen ausgesetzt sein werden", ist sich Christian Solmecke sicher.

Quelle: Winfuture
 
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