Facebook und Co haben so ihre Tücken - und diese verbergen sich nicht nur hinter den Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre. Ein Klick auf die "Teilen"-Schaltfläche unter einem Artikel oder einem Blog-Beitrag - und schon kann ahnungslosen Nutzern eine gesalzene Rechnung ins Haus flattern. Der Grund: Facebook-Nutzer teilen automatisch ein Vorschaubild. Sie können weder die Größe des Bildes bestimmen, noch verhindern, dass es angezeigt wird - das wirft Probleme hinsichtlich des Urheberrechts auf. Und der Rechte-Inhaber kann dies per Abmahnung geltend machen. Darauf weist der Kölner Rechtsanwalt Solmecke hin.
Fotograf pocht auf 1.800 Euro
So geschehen im Fall einer Fahrschulbetreiberin: Sie hatte den "Teilen"-Button unter einem Artikel der "Bild"-Zeitung gedrückt, der den Fußballstar Marco Reus betraf. Der Text war mit einem Bild verknüpft, das den Fußballer beim Einsteigen in sein Auto zeigte - der Schnappschuss eines Fotografen, der nun auf sein Recht an der Aufnahme pocht. Denn durch den Klick der Nutzerin wurde das Bild automatisch erneut veröffentlicht - und das brachte der Betreiberin der Fahrschule prompt eine Abmahnung ein.
Möglicherweise kein Einzelfall, so Solmecke. Es sei gut möglich, dass der Fall Nachahmer findet. Damit könnte Betreibern von Blogs und Webseiten eine Abmahnwelle blühen - denn die in die Pflicht genommenen "Teilen"-Drücker könnten versuchen, sich das Geld von den Seitenbetreibern zurückzuholen.
Fußballer Marco Reus - hier auf seinem Internet-Portal - stand im Mittelpunkt eines Artikels, der einer Leserin via "Teilen"-Button eine Abmahnung einbrachte. Screenshot: onlinekosten.de
Und zu Recht, so die Kanzlei weiter: Die Seitenbetreiber müssten dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie auf ihrer Webseite veröffentlichen, auch über die sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen, wenn sie einen "Teilen"-Button anbieten. Und zwar notfalls auch ohne dass die "Teilen"-Nutzer den Urheber nennen - denn damit sei der gemeine Anwender überfordert. Analog entschieden die Juristen in einem ähnlichen Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt wurde (AZ 03 S 2/14). Im Fußballer-Fall machte der Fotograf immerhin 1.800 Euro geltend - viel Geld für ein kleines Blog oder ein junges Start-Up-Portal.
Blogbetreiber müssten für entsprechende Lizenzen sorgen, so Solmecke. Sie müssten auch dafür sorgen, dass der Urheber im Artikel so genannt wird, dass sie auch beim Teilen in den sozialen Netzwerken noch sichtbar ist. Das gelte auch für Bilder aus Foto-Archiven. Internet-Surfern rät Solmecke, einstweilen nur dort den "Teilen"-Knopf zu betätigen, wo ein renommierter Anbieter dafür steht, dass die Bildrechte geklärt sind - oder die Finanzdecke dick genug ist, um einen Regress zu verkraften.
Quelle: onlinekosten
Fotograf pocht auf 1.800 Euro
So geschehen im Fall einer Fahrschulbetreiberin: Sie hatte den "Teilen"-Button unter einem Artikel der "Bild"-Zeitung gedrückt, der den Fußballstar Marco Reus betraf. Der Text war mit einem Bild verknüpft, das den Fußballer beim Einsteigen in sein Auto zeigte - der Schnappschuss eines Fotografen, der nun auf sein Recht an der Aufnahme pocht. Denn durch den Klick der Nutzerin wurde das Bild automatisch erneut veröffentlicht - und das brachte der Betreiberin der Fahrschule prompt eine Abmahnung ein.
Möglicherweise kein Einzelfall, so Solmecke. Es sei gut möglich, dass der Fall Nachahmer findet. Damit könnte Betreibern von Blogs und Webseiten eine Abmahnwelle blühen - denn die in die Pflicht genommenen "Teilen"-Drücker könnten versuchen, sich das Geld von den Seitenbetreibern zurückzuholen.
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Fußballer Marco Reus - hier auf seinem Internet-Portal - stand im Mittelpunkt eines Artikels, der einer Leserin via "Teilen"-Button eine Abmahnung einbrachte. Screenshot: onlinekosten.de
Und zu Recht, so die Kanzlei weiter: Die Seitenbetreiber müssten dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie auf ihrer Webseite veröffentlichen, auch über die sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen, wenn sie einen "Teilen"-Button anbieten. Und zwar notfalls auch ohne dass die "Teilen"-Nutzer den Urheber nennen - denn damit sei der gemeine Anwender überfordert. Analog entschieden die Juristen in einem ähnlichen Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt wurde (AZ 03 S 2/14). Im Fußballer-Fall machte der Fotograf immerhin 1.800 Euro geltend - viel Geld für ein kleines Blog oder ein junges Start-Up-Portal.
Blogbetreiber müssten für entsprechende Lizenzen sorgen, so Solmecke. Sie müssten auch dafür sorgen, dass der Urheber im Artikel so genannt wird, dass sie auch beim Teilen in den sozialen Netzwerken noch sichtbar ist. Das gelte auch für Bilder aus Foto-Archiven. Internet-Surfern rät Solmecke, einstweilen nur dort den "Teilen"-Knopf zu betätigen, wo ein renommierter Anbieter dafür steht, dass die Bildrechte geklärt sind - oder die Finanzdecke dick genug ist, um einen Regress zu verkraften.
Quelle: onlinekosten