Frage: Hallo, ich bewerbe mich gerade um einen Harz IV Platz bei den staatlichen Sozialeinrichtungen. Wissen Sie, ob ich Wohngeld beziehen kann, wenn ich aus dem Schnee das besagte Iglu herstelle? Im Grunde müsste ich dann auch Anspruch auf einen erhöhten Satz an Kleidergeld haben, denn so ein Iglu ist doch sicher nicht beheizbar, oder? Wissen Sie, ob es vom Amt dann auch alkoholische Getränke gibt, die mich in meiner zukünftigen kalten Wohnung trösten? mfg Al Kohol 19.01.10
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Antwort: Hallo Sie gehen vollkommen falsch an die Sache ran mein lieber. Lassen sie mich doch kurz erläutern was man machen kann. Sie wären doch dumm wenn sie das Iglo über Wohngeld laufen lassen würden. Machen sie ihre Alte kalt. Aber mehr als so eine Art Unfall aussehen lassen. Bißchen was professionelles. Von dem Geld was sie natürlich nicht dem Hartz4-Amt melden kaufen sie das Iglo,und noch ne neue Mieze aus Thailand. Am besten gleich was junges, knackiges mit großen Möpsen. Und damit meine ich nicht die Hunde. Das Iglo vermieten sie weiter und von den Mieteinnahmen können sie mit ihrer neuen Thailändischen Alten schön unmengen Sterni und Goldkrone kaufen. Und keiner muss mehr aus Frust trinken. Nur noch aus Spass. Das merken die vom Amt sowieso nicht. Für Beamte ist die Erde ja immer noch eine Scheibe. Mfg Ingebork Koschmüller