Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

PC & Internet 100-€-Grenze bei Abmahnungen eilends gefordert

Anlässlich des morgigen Weltverbrauchertages haben der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel und die Verbraucherzentrale NRW die Bundesregierung wegen des immer noch zu geringen Schutzes von Internet-Nutzern vor hohen Abmahnkosten kritisiert.

"Immer mehr Internet-Nutzerinnen und -Nutzer werden Opfer von Abmahnkanzleien, die überzogene Forderungen stellen", sagt NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. Die Bundesregierung helfe den Verbrauchern bislang nicht ausreichend. Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger, mit dem Abmahnmissbrauch Schluss machen zu wollen, müsse jetzt umgesetzt werden, führte er aus.

"Systematische Abmahnungen mit horrenden Forderungen kön*nen nur gestoppt werden, wenn die von den Verbraucherinnen und Ver*brauchern zu zahlenden Anwaltskosten drastisch reduziert werden", ergänzte Remmel. Die Arbeit der Verbraucherzentralen reiche dafür nicht aus, sondern es werde eine gesetzliche Regelung benötigt.

Grundsätzlich, so die Forderung, sollen Nutzer nicht mehr als 100 Euro zahlen müssen, wenn sie erstmalig bei Urheberrechtsverletzungen im privaten Rahmen im Internet ertappt würden. Eine solche Regelung gibt es zwar prinzipiell schon, diese ist aber so durchlässig, dass Abmahnanwälte auch gegenüber Privatnutzern immer wieder ein gewerbliches Ausmaß konstruieren können, was bedeutend höhere Kosten nach sich zieht.

Eine entsprechende Gesetzesänderung ist nach Ansich von Verbraucherschützern dringend, denn Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind an der Tagesord*nung. Allein seit Anfang des Jahres verzeichnen die örtlichen Beratungs*stellen der Verbraucherzentrale NRW mehr als tausend Fälle von Betroffe*nen. Vor allem junge Leute werden massenhaft mit drastischen Schadensersatzforderungen überzogen.

Das von Rechteinhabern favorisierte so genannte Warnhinweismodell (Two Strikes) lehnt die Verbraucherzentrale NRW aus datenschutzrechtlichen Gründen ab. Hierbei soll Internetanbietern die Aufgabe übertragen werden, das Nutzerverhalten zu protokollieren, zu speichern und bei Urheberrechts*verstößen Warnbriefe an die Kunden zu schicken.

Quelle: WinFuture
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…