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DEB Infos Musterbrief - Datenauskunft

Derek Buegel

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11. September 2010
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Ich stelle mal ein PDF-Musterbrief bereit, wo man seine persönlichen Daten, die gespeichert weiden, erfragen kann.
Wer mitmachen möchte, sollte den einen Euro übrig haben.
Bitte keine Diskussion anfangen. Die gibt es schon genug.
DSGVO-Gesetz Artikel 15

Art. 15 DSGVO​

  1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
  2. Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
  3. 1Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. 2Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. 3Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
  4. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
 

Anhänge

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Zuletzt bearbeitet:
Standardantwort auf die E-Mail kam dann kurz nach dem Absenden:

Liebe Kundin,
lieber Kunde,

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten und bearbeiten.

Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten Fragen bereits auf unserer Internetseite beantwortet werden. Sie finden dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle zuordnen und somit auch schneller bearbeiten.

Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit. Wir entschuldigen uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht durch eine von uns gegebenenfalls verursachte Verzögerung kein Nachteil.

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Wichtige Hinweise:
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern.

Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist.

ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-AdresseAutoreply.System@beitragsservice.de ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Geschäftsführer: Michael Krüßel
Verwaltungsratsvorsitzende: Stefanie Drinhausen.


Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) von Ihrem System. Jegliche Offenlegung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung des Inhalts dieser E-Mail ist nicht gestattet.
Vielen Dank


The contents of this e-mail (including any attachments) are confidential and may be legally privileged. If you are not the intended recipient of this e-mail or have received this e-mail in error, please notify the sender immediately and then delete it (including any attachments) from your system. Any disclosure, copying, distribution or use of the material in this e-mail is strictly prohibited.
Thank you.
Die fette Markierung habe ich hervorgehoben, die Mail ist ansonsten der O-Ton.
 
Steht oben im Link.
@l00pm45ch1n3
Ist doch eine Eingangsbestätigung und die Frist beginnt.
Das fett hervorgehobene, ist ein Gesetzesverstoß. Nicht ARD und ZDF bestimmen die Fristen.
Die Fristen für die Beantwortung von Betroffenenanfragen nach der DSGVO sind in Artikel 12 Absatz 3 der DSGVO geregelt. Grundsätzlich muss der Verantwortliche die Anfrage unverzüglich, in jedem Fall jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beantworten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Anfrage, wobei der Eingangstag selbst nicht mitgezählt wird. Das Fristende liegt daher um 24:00 Uhr des Tages im Folgemonat, der der Nummer des Eingangstages entspricht, sofern kein Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Sollte das Fristende auf einen solchen Tag fallen, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war gestern noch anders.
Mach es per Brief und am besten Einschreiben, da gibt es kein Rausreden.

Für einen Brief braucht man Manpower. Eine EMail kann automatisiert bearbeitet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch von mir extra großes Danke an @Derek Buegel

Die eigentliche Frage ist, ob überhaupt jemand bereit ist, den Schritt zu einer Klage zu gehen. Gleichzeitig stellt sich, welches Ziel diese Aktion tatsächlich verfolgt und ob dadurch überhaupt ein relevanter Schaden entsteht, der den Beitragsservice spürbar beeinträchtigt oder seine Funktionsfähigkeit infrage stellt.

Man bekommt kein Geld „einfach so“ durch ein paar Klicks; eine Klage wäre erforderlich. Im Grunde verursacht man damit lediglich Kosten für den Beitragsservice und sorgt für Ärger – was viele bereits als lohnenswert empfinden. Auch ohne eine tatsächliche Klage bleibt die Aktion interessant. DSGVO-Anfragen erzeugen Aufwände beim Beitragsservice, die letztlich nicht von der „GEZ“ selbst, sondern vom beitragsfinanzierten System getragen werden – also am Ende von allen Bürgern, unabhängig davon, ob eine Klage eingereicht wird oder nicht.
 
relevanter Schaden entsteht
Es zeigt, das die Menschen bereit sind, sich zu währen. Insbesondere, weil mal wieder eine Erhöhung des Zwangsbeitrages, im Raum steht. (18,36 auf 18,8?)
den Schritt zu einer Klage zu gehen.
Heute morgen waren es 100000, die die EMail abgeschickt haben. Und die Aktion wurde verlängert. Nicht mitgerechnet, Diejenigen, die sich auf der Webseite nicht melden und einen Brief schicken.
Wenn nur 1% den Klageweg geht, währe es ein Erfolg.
DSGVO-Anfragen erzeugen Aufwände
Und genau diese Verordnung wurde von ARD und ZDF als bahnbrechend gefeiert. Sollen sie doch ihre eigene Medizin schmecken.

Letztlich soll/muss jeder für sich entscheiden, ob er teilnimmt oder nicht.
 
Wir fahren das Land mit Gewalt gegen die Wand, Politik ist ein gutes Beispiel für uns. Wir müssen zuerst anderen helfen, bevor wir uns selbst helfen.

Ich sehe solchen Schneeballeffekt-Spielchen immer skeptisch. Einer macht immer Geld damit, nur wir nicht. :-)
 
Ich hab mir die PDF mal ausgedruckt und werde die morgen via Einschreiben mit Rückschein an den Rundfunkbeitragsservice schicken.
Mal schauen, was dabei herauskommt.


Edit 20.12.25
So, heute hatte ich die Auskunft im Briefkasten! 😎
Die muss ich mir noch in Ruhe durchlesen.
Sie ist im flüchtigen ersten Durchblick schon mal aufschlussreich.
 
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