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IPTV Illegales IPTV-Netzwerk mit 1.100 Domains enttarnt

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Ein internationales Piraterie-Netzwerk, das seit Jahren Premium-Inhalte von Netflix, Disney+, Sky Sports und der Premier League illegal verbreitete, ist von Sicherheitsforschern aufgedeckt worden.
Laut Silent Push nutzten die Betreiber mehr als 1.100 Domains und über 10.000 IP-Adressen, um ihre Dienste vor Abschaltungen zu schützen.

Im Zentrum standen Anbieter wie XuiOne und Tiyansoft, die mit Kampfpreisen von rund 15 Dollar für „22.500 Kanäle und 100.000 Filme & Serien“ warben.
Hinter den Kulissen setzten sie auf rotierende IPs, Domain-Cluster und modifizierte IPTV-Panels, um Streams zu verwalten und Kunden Zugänge bereitzustellen.

Für Nutzer entpuppt sich das vermeintliche Schnäppchen jedoch als Risiko:
Neben Kreditkartenbetrug und Malware-Infektionen drohen auch rechtliche Konsequenzen.
Experten warnen, dass der Schwarzmarkt wächst, weil legale Angebote zunehmend fragmentiert und teuer sind.

Silent Push kündigte an, seine Methoden zur frühzeitigen Erkennung solcher Netzwerke in einem Webinar am 23. September 2025 vorzustellen.
 
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen einem Nutzer, nicht dem Anbieter? Ich frage mich das, wie man so etwas bestrafen will und kann?
Hehlerei geht ja nicht.
 
Als erstes ust immer der Betreiber dran, erst dann entscheidet such weiter

Meistens sind die Server aber außerhalb von EU, somit passiert garnichts

Gesendet von meinem SM-A166B mit Tapatalk
 
Machen einmal Kreditkarten, wie es bei Revolut geht, Sinn? Schützen die gegen "Datendiebstahl" und sind die dann überhaupt rückverfolgbar? kennt sich da wer aus?
 
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen einem Nutzer, nicht dem Anbieter? Ich frage mich das, wie man so etwas bestrafen will und kann?
Hehlerei geht ja nicht.
  • § 106 UrhG (Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke): Dieser Paragraph stellt die unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe eines Werkes unter Strafe. Das "Anschauen" eines Streams kann hierbei als eine Art "Vervielfältigung" angesehen werden, da temporäre Kopien des Inhalts im Zwischenspeicher (Cache) des Geräts erstellt werden.
 
  • § 106 UrhG (Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke): Dieser Paragraph stellt die unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe eines Werkes unter Strafe. Das "Anschauen" eines Streams kann hierbei als eine Art "Vervielfältigung" angesehen werden, da temporäre Kopien des Inhalts im Zwischenspeicher (Cache) des Geräts erstellt werden.
Wenn also jemand das Werk runterlädt, sich mit der Familie anschaut ist es m.E. keine Straftat. Erst wenn ich Freunde und Bekannte einlade ist es eine Straftat. Eine ziemlich große Grauzone finde ich.
 
So sehe ich es auch!
Die Gesetze sind so schwammig da kann man sich immer dagegen wehren,
habe ich vergessen bzw nicht gewusst das es illegal sein soll,
 
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