Diese Panikmache in bezug auf E Autos nervt ehrlich gesagt gewaltig.
Brennt mal ein E Auto steht das in jedem Käseblatt drin, fackelt ein Benziner ab hört man davon nichts.
Als 2023 war es soweit ich mich entsinne ein Containerschiff mit rund 1000 Fahrzeugen an Board brannte war 3 Stunden später in der Presse zu lesen das der Brand vermutlich durch ein E Fahrzeug ausgelöst wurde. Da brannte der Kahn noch lichterloh und war lange noch nicht gelöscht. Aber es gab halt ein paar Schlaumeier die schon da die Brandursache kannten.
Als die Porsche der 991 GT3 Serie 2014 /2015 reihenweise abfackelten weil an den Pleuelschrauben gespart wurde und es letztendlich einen kompletten Rückruf aller rund 800 ausgelieferten Fahrzeuge mit Motortausch gab lass man da was darüber in der Presse? Nein
Aber brennt ein E Auto oder ein verpeilter Ami pennt am Steuer eines Teslas ein und baut einen Unfall hat das Autonome Fahrasisstenzsystem versagt. Ja nee iss klar
Recht auf Wallbox in der Tiefgarage
Auf die Zustimmung der Wohnungseigentümer-Versammlung haben Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer einen Anspruch. Zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Dafür sorgt das
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), mit dem das
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reformiert worden ist.
Auf dessen Basis kann jeder, der eine Wohnung besitzt, die
Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung am Stellplatz in der Tiefgarage oder auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.
Nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch
Mieterinnen und Mieter können den Einbau einer
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durchsetzen. Dafür sorgen Anpassungen und Harmonisierungen im Mietrecht.
Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 haben Wohnungseigentümer einen privilegierten Anspruch auf die Installation einer Wallbox an ihrem eigenen Stellplatz, sofern bauliche Gründe der Installation nicht entgegenstehen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann die Maßnahme nicht pauschal ablehnen, aber sie hat das Recht, die Art der Durchführung zu beschließen, was eine Abstimmung in der Eigentümerversammlung erfordert. Die Kosten für die Wallbox und deren Installation trägt der antragstellende Eigentümer selbst, andere Eigentümer müssen sich nur an den Kosten für eine spätere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur beteiligen.
Wann und wie Sie einen Anspruch auf eine Wallbox haben
- Gesetzlicher Anspruch:
Seit 2020 gibt es einen individuellen Anspruch für jeden Wohnungseigentümer auf eine Ladeinfrastruktur an seinem Stellplatz, wenn bauliche Maßnahmen dafür erforderlich sind, wie das Verlegen von Kabeln oder Wanddurchbrüche.
- Beschluss notwendig:
Obwohl es einen Anspruch gibt, muss die konkrete Ausführung der Wallbox-Installation von der Eigentümerversammlung mit einem Beschluss genehmigt werden
- Die Eigentümergemeinschaft muss allerdings zustimmen von daher ist der Beschluss reine Formsache und muss die Zustimmung finden.
Die Rechtslage sollte dem Verwalter allerdings hinreichend bekannt sein, ebenso wie seine Mitwirkungspflicht.
Der WEG-Verwalter koordiniert die Installation einer Wallbox in der Wohnungseigentümergemeinschaft, indem er Angebote einholt, die Planung unterstützt und Beschlüsse im Rahmen seines Vertrags herbeiführt. Eigentümer haben seit dem
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von 2020 einen Rechtsanspruch auf eine Ladestation, die die WEG nur unter bestimmten, unzumutbaren Beeinträchtigungen ablehnen kann. Der Verwalter muss dabei externe Fachleute hinzuziehen und für eine ordnungsgemäße Planung und Umsetzung sorgen, da Kosten für technische Sonderthemen und Zusatzaufwände anfallen können.
Rolle des WEG-Verwalters bei der Wallbox-Installation
Der Verwalter fungiert als zentrale Anlaufstelle und Manager des Projekts:
- Koordination:
Er ist für die Einholung und Bewertung von Angeboten sowie für die Koordination von Planungsprozessen zuständig.
- Beschlussfassung:
Der Verwalter wirkt bei der rechtssicheren Herbeiführung von Eigentümerversammlungsbeschlüssen mit.
- Fachliche Beratung:
Er muss bei technischen Fragen externe Fachleute wie Elektrofachplaner hinzuziehen.
- Dokumentation:
Er sorgt für die Einhaltung der Vorgaben und den ordnungsgemäßen Abschluss des Projekts.
Anspruch auf eine Wallbox
- Gesetzlicher Anspruch:
Seit dem WEMoG haben Wohnungseigentümer einen privilegierten Anspruch auf die Installation einer Wallbox an ihrem Stellplatz.