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PC & Internet YouTubeMP3 unterliegt Musikindustrie vor Gericht


YouTubeMP3 hat einen Rechtsstreit gegen Vertreter der Musikindustrie verloren. Die Webseite bietet ihren Besuchern an, Videos der Plattform Youtube in ein Audio-Format umzuwandeln. Alle konvertierten Daten wurden jedoch auf den Servern des Betreibers abgelegt, um künftige Nutzeranfragen schneller abhandeln zu können. Darin sahen die Kläger einen Urheberrechtsverstoß.

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Sogenannte Stream-Ripper für Videoplattformen wie YouTube sind unter Nutzern ein beliebtes Mittel, um an die MP3-Dateien von Musikstücken zu kommen. In der Regel muss man nur den Direktlink angeben, woraufhin der Server das (Musik-)Video in das entsprechende Format umwandelt und die Datei als Download bereitstellt.

Auf den ersten Blick war auch die beliebte Webseite YouTube-MP3 ein solches Angebot. Allerdings speicherte der Betreiber jede erzeugte MP3-Datei auf seinen Servern. Sobald ein Nutzer ein Video, das schon einmal umgewandelt wurde, herunterladen wollte, wurde nur ein Download der bereits archivierten Datei angeboten.

In diesem Vorgehen sahen drei Unternehmen der Musikindustrie einen Verstoß gegen das Urheberrecht und erhoben Klage vor dem Landgericht Hamburg. Der Betreiber des Web-Angebotes reagierte schnell auf die Forderungen der Gegenpartei und unterzeichnete entsprechende Unterlassungserklärungen. Für den Betroffenen hat der Vorfall somit keine weiteren Konsequenzen. Allerdings wurde er dazu verpflichtet, die vollständigen Verfahrenskosten zu übernehmen. Weiterhin riet die vorsitzende Richterin dringend dazu, „den Dienst rechtskonform auszugestalten“.

Für die Nutzer von YouTubeMP3 bedeutete der Direktabruf der Daten wohl vor allen Dingen eine Zeitersparnis. Von nun an muss jedes Video einzeln konvertiert werden. Die Musikindustrie kritisiert den Stream-Ripper nichtsdestotrotz vehement: „Unter dem Deckmantel der Privatkopie wird vorgegaukelt, alles gehe mit rechten Dingen zu, obwohl der Nutzer – ohne es zu wissen – defacto eine illegale Downloadplattform in Anspruch nimmt“, so der Geschäftsführer des Bundesverband Musikindustrie, Dr. Florian Drücke.

Quelle: Gulli
 
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