Das Europäische Parlament hat aktuell die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verabschiedet. Diese Richtlinie betrifft nicht nur Finanzdienstleistungen, sondern enthält auch eine Regelung zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, die vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. (bevh) als überflüssig und problematisch angesehen wird.
Nach der Richtlinie kann nur der gesamte Kaufvertrag widerrufen werden, was zu Schwierigkeiten führen könnte, wenn Kunden einzelne Produkte aus einer Sammelbestellung behalten möchten. Diese Regelung wird von den Branchenvertretern kritisiert, da sie für Unternehmen einen technischen Mehraufwand bedeutet und bei Verbrauchern zu Verwirrung führen könnte.
Auf die neue Richtlinie hatte man sich in der EU bereits im Juni geeinigt. Darin heißt es unter anderem:
In Erwägungsgrund 25 des Rechtstextes heißt es nur, dass Teilwiderrufe den Kunden ermöglicht werden „können“, falls Händler eine technische Lösung finden. Wie sie einzelne Artikel einer Sammelbestellung nur mittels der Vertragsnummer, dem Kundennamen und dem Bestätigungsweg eindeutig identifizieren sollen, bleibt unbeantwortet.
Der ursprüngliche Gedanke der EU, das Widerrufen von Waren genauso einfach zu machen, wie das Bestellen, werde durch die neue Verordnung völlig realitätsfern umgesetzt, so der Bundesverband. Für Branchen wie den Modehandel kann das zu einem Problem werden, da gerade Kleidungsstücke oft gesammelt bestellt werden, um sie zu Hause anzuprobieren und bei Nichtgefallen einzelne Stücke zurückzusenden.
Quelle; mobiflip
Nach der Richtlinie kann nur der gesamte Kaufvertrag widerrufen werden, was zu Schwierigkeiten führen könnte, wenn Kunden einzelne Produkte aus einer Sammelbestellung behalten möchten. Diese Regelung wird von den Branchenvertretern kritisiert, da sie für Unternehmen einen technischen Mehraufwand bedeutet und bei Verbrauchern zu Verwirrung führen könnte.
Auf die neue Richtlinie hatte man sich in der EU bereits im Juni geeinigt. Darin heißt es unter anderem:
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In Erwägungsgrund 25 des Rechtstextes heißt es nur, dass Teilwiderrufe den Kunden ermöglicht werden „können“, falls Händler eine technische Lösung finden. Wie sie einzelne Artikel einer Sammelbestellung nur mittels der Vertragsnummer, dem Kundennamen und dem Bestätigungsweg eindeutig identifizieren sollen, bleibt unbeantwortet.
Der ursprüngliche Gedanke der EU, das Widerrufen von Waren genauso einfach zu machen, wie das Bestellen, werde durch die neue Verordnung völlig realitätsfern umgesetzt, so der Bundesverband. Für Branchen wie den Modehandel kann das zu einem Problem werden, da gerade Kleidungsstücke oft gesammelt bestellt werden, um sie zu Hause anzuprobieren und bei Nichtgefallen einzelne Stücke zurückzusenden.
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