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PC & Internet Verlag wehrt sich gerichtlich gegen illegale Kopien des neuen Rowling-Romans


"Geheimhaltungsstufe zehn", so die Sicherheitsmaßnahmen bei der Produktion des Hörbuchs zum neuesten Roman der berühmten Harry Potter-Autorin Joanne K. Rowling. Trotzdem ist das Hörbuch zum Roman "Ein plötzlicher Todesfall" noch vor dem offiziellen Veröffentlichungstermin im Internet aufgetaucht. Nun wehrt sich der Verlag gerichtlich und hat bereits einen Teilerfolg eingefahren.

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Bringt die Harry-Potter-Autorin ein neues Buch heraus, ist das Interesse groß. Ein neuer Roman von jener Autorin, die ein Zauber-Epos erschuf, das in 67 Sprachen übersetzt wurde und mittlerweile mehr als 500 Millionen verkaufte Einheiten auf dem Konto hat, kann nur gut und vom großen Interesse sein, so die allgemeine Haltung. Dies dachten sich wohl auch Internetpiraten als sie den Entschluss fassten, eine illegale Kopie des Hörbuchs zum neuen Rowling-Roman "Ein plötzlicher Todesfall" noch vor dem offiziellen Verkaufsstart im Internet zu veröffentlichen. Releast man einen begehrenswerten Titel noch vor der Veröffentlichung, wächst natürlich das Ansehen in der Szene.

Während das Hörbuch munter heruntergeladen wird, haben auch die Rechtsträger des Titels von diesem Umstand erfahren. Dies möchte man natürlich nicht auf sich nehmen. Wie es nun aus Medienberichten hervorgeht, hat der zuständige Carlsen Verlag nun rechtliche Schritte gegen illegale Kopien des Romans eingeleitet. Durch eine Klage hat der Verlag nun erwirkt, dass ein Münchner Internetprovider nun zur Herausgabe von IP-Adressen jener Rechner verpflichtet ist, von denen die Inhalte hochgeladen wurden. Damit möchte der Verlag den Übeltäter ausfindig machen. Hat man diesen Schritt erreicht, werde dieser zur Unterlassung aufgefordert.

Das zuständige Münchener Landgericht bestätigte diese Einstweilige Anordnung. In einer Pressemitteilung bekräftigt das Gericht seine Teilnahme an der Bekämpfung der Produktpiraterie: "Das Landgericht München I zählt in Deutschland mit seinen Spezial- und Handelskammern zu den renommiertesten Spezialgerichten für den Schutz des geistigen Eigentums und den damit einhergehenden Kampf gegen Produktpiraterie." Die Überführung des Täters bleibt nun Aufgabe der Behörden.

Quelle: Gulli
 
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