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PC & Internet Urteil: Dating-Plattform darf keine Fake-Profile einsetzen

Auf Dating-Plattformen wollen Menschen einen Partner oder eine Partnerin finden. Was aber, wenn man mit jemandem chattet, den es gar nicht wirklich gibt? Ein Urteil zum Einsatz von Fake-Profilen.

Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen einer Dating-Plattform, die Fake-Profile erlaubt, ist unwirksam. Auf die Entscheidung des Landgerichts Flensburg (Az.: 8 O 29/22) weist das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" hin.

Es geht um "Controller"

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen eine Online-Dating-Plattform geklagt. Der Vorwurf: Geworben werde damit, dass echte Mitglieder miteinander in Kontakt treten könnten. Doch es würden auch sogenannte Controller mit gefälschten Profilen eingesetzt. Das werde zwar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt, aber nicht ausreichend transparent gemacht.

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Der Vertragszweck, echte Menschen kennenzulernen, werde durch den Einsatz von Fake-Profilen unterlaufen
Bild: dpa

Das Gericht gab den Verbraucherschützern recht und stellte fest, dass die Klausel intransparent und für die Nutzer benachteiligend sei. Außerdem sei sie unwirksam: Der Vertragszweck, echte Menschen kennenzulernen, werde durch den Einsatz von Fake-Profilen unterlaufen. Auch die Werbung der Dating-Plattform sei irreführend.

Quelle; teltarif
 
Ich finde das so etwas allgemein verboten gehört, die Menschen die sich hier her begeben, sind verzweifelt und wollen einen Partner finden.
Was soll das eigentlich, fake Account, da sieht man doch gleich auf was das ganze abgehen soll, einzig und alleine nur um Geld geht es den Abzocker Portalen, die solche Tricks der Veraschung einsetzen.
Dann könnte jeder einfach ein Dating Portal mit Ai eröffnen und zuschauen wie sein Konto mit Geld, von Menschen die an das gute Glauben, einfließt.

Ich persönlich bin eher dafür, dass man es auf die Altmodische Art macht, da merkt man unter Umständen gleich, wenn man Verarscht wird und es kostet maximal ein Essen zu zweit.
 
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