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Streit über EZB-Anleihenkäufe: Verfassungsgericht gibt Kompetenzen an EuGH ab

claus13

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[h=2]Streit über EZB-Anleihenkäufe: Verfassungsgericht gibt Kompetenzen an EuGH ab[/h] Erstmals in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts geben die Karlsruher Richter eine Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof ab. Der soll prüfen, ob der unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen durch die EZB mit EU-Recht vereinbar ist.

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DPA
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Einmalige Entscheidung


Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht legt den umstrittenen Beschluss der Europäischen Zentralbank über den theoretisch unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vor. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegen.


Für die Euro-Rettung ist das eine gute Nachricht. Das Verfassungsgericht gilt als Instanz, die dem Anleihenkaufprogramm von EZB-Chef Mario Draghi besonders kritisch gegenübersteht. Vom EuGH wird eher erwartet, dass er Draghis Geldpolitik durchwinkt. Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass die EZB mit dem Programm zum Anleihenkauf ihre Kompetenzen überschritten hat. Es sprächen "gewichtige Gründe" dafür, dass es die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verletze, teilten sie mit.

Sollte das Programm je in Kraft treten, könnte es bei einem großen Ankauf maroder Staatsanleihen "zu einer erheblichen Umverteilung von Geldern zwischen den Mitgliedstaaten" kommen, schätzt das Verfassungsgericht. Dies würde dann "Züge eines Finanzausgleichs annehmen". Ein solcher sei aber in den europäischen Verträgen "nicht vorgesehen". Den geltenden Verträgen zufolge sei die EZB "nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen".
Möglicherweise lasse sich der Beschluss über die Anleihenkäufe so einschränken, dass er mit EU-Recht vereinbar sei, teilte das Verfassungsgericht mit. Doch dafür ist eine eingehende Prüfung nötig. Karlsruhe sieht sich verpflichtet, den Fall dem EuGH vorzulegen. Die EZB unterliegt als EU-Organ nur der Rechtsprechung des Luxemburger Gerichts.
Im Ankaufprogramm der EZB ist bislang noch kein Cent geflossen. Doch allein die Ankündigung durch Draghi, unbegrenzt Anleihen aufzukaufen, hatte zur Beruhigung der Finanzmärkte und zu sinkenden Zinsen für spanische und italienische Staatsanleihen geführt.

ssu/AFP/dpa


Quelle:
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Zitat: "Es sprächen "gewichtige Gründe" dafür, dass es die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verletze, teilten sie mit."

Vielleicht fällt dann mal auf, dass wir schon lange keine souveränen Rechte mehr haben, weil Mutti sie schon längst an die EU abgegeben hat. ;-) Bin auf das Ergebnis gespannt..
Das ganze EU-Konstrukt gehört auf den Prüfstein. Die EU-Mitgliedstaaten werden suksessive zu Wirtschaftsregierungen umgebaut, wie unsere, und ade Du soziale Marktwirtschaft. Es hies ja auch schon immer Europäische Wirtschafts Gemeinschaft und nicht Europäische Sozial Gemeinschaft. Die Banksterfamilien werden gewinnen, wie immer.....

Gruß
claus13
 
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