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PC & Internet Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Eine Abmahnung wegen Streaming? Bisher undenkbar. Aber U+C Rechtsanwälte belehren uns eines besseren. Uns liegt nun die wohl erste Streaming-Abmahnung vor, die bald auch die Massen bewegen könnte.

Es geht um das Streaming eines Pornofilms (Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com
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U+C teilen mit, dass deren Mandantin – The Archive AG – vor dem LG Köln, den “Internet-Service-Provider” des Abgemahnten gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft in Anspruch genommen hätten. Tatsächlich wir eine IP-Adresse nebst einer Benutzerkennung in der Abmahnung gelistet. Wir können derzeit noch nicht verifizieren, ob die Daten justiziabel sind, da der Beschluss des LG Köln nicht beigefügt ist. Auch wissen wir nicht, wie die Daten gesichert und erhoben wurden, da die Seite in den NL gehostet wird und dies auch aus der Abmahnung nicht hervorgeht.


Wir sind gespannt, ob sich auch andere Kanzleien wie Waldorf Frommer ebenfalls an die Streaming-Abmahnungen wagen werden.

In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das
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Quelle: infodocc
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Was mir etwas zu denken gibt: es betrifft offenbar nur Kunden der Telekom?
Von anderen ISPs ist nirgendwo was zu lesen.
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Die haben T-Online noch nicht abgearbeitet.
Da kommt noch ein Berg anderer Provider auf uns zu.
Das war schon in einer Presse Erklärung zu lesen.
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Und ich habe eine "Abmahnung", die sich anscheinend an diesen Vorgängen orientiert, als e _mail bekommen, und sollte auf einen Link klicken um weiteres zu erfahren. Dummerweise lag der Zeitraum in welchen ich den Film gestreamt haben sollte noch in der Zukunft. Ansonsten war die Mail recht Überzeugend aufgemacht und ohne Rechtschreib- oder Grammatik- Fehler. Also sind auch schon Nachahmer mit Ihrer Spam unterwegs.
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Habe mal eine ganz blöde Frage: Ist jetzt Schluss mit plugins wie Mediaportal ?

Was unsere Politiker so treiben, weiß eigentlich niemand so genau. Auf alle Fälle ist eine klare Gesetzeslage mehr als überfällig. Wie man sieht haben sogar Richter Probleme die Lage zu beurteilen. Anstatt Minderheiten, wie Asylanten, Ausländer, Schwule etc. zu diskriminieren sollte man sich mal dieser Winkeladvokaten annehmen. Auf alle Fälle habe ich den falschen Beruf gewählt.

Gruß
Manfred
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Guck mal per Google nach und geb die besagte URL ein! Da erscheint auch ein ganz anderer Film. Und wenn man noch weiter ins Eingemachte geht kannst du auch sehen wann Veränderungen vorgenommen wurden zu diesem Link.

MP geht weiter und die Nutzen eine andere URL
 
AW: Porno-Streaming: Erste Details zur riesigen Redtube-Abmahnwelle

Ich bekamm auch eine Mail in dieser Sache von einer "Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft". Die Seite habe ich nie besucht und die Abmahnung war bereits vordatiert, also wurde schon verfasst, obwohl man laut dessen zeitlichen Angaben erst später die Seite besucht hätte. Im Übrigen stimmt meine IP-Adresse nicht, somit hat sich die Sache für mich erledigt. Die Anlage (zip-Datei !) habe ich sowieso nicht geöffnet.Sieht nach einer Virus-Datei aus. Die Namen und Mail-Adressen könnten der abgemahnten Personen könnten nach meiner Ansicht aus den Kontakten bei EBAY-Käufen entnommen worden sein. Dieser Gedanke hat sich inzwischen bei mir verfestigt! Also nicht zahlen und auf keinen Fall den Anhang öffnen! Übrigens reagiere ich nur auf Post die im Briefkasten ist, alles Andere kann mir "Gestohlen" bleiben.
 
Redtube-Abmahnungen waren erst der Anfang


Gegenüber einem Anwalts-Kollegen soll ein Gesellschafter der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen, die in den vergangenen Tagen angeblich zu tausenden Abmahnungen für das Anschauen von Porno-Streams verschickte, geäußert haben, dass die Kanzlei gerade erst am Anfang ihrer Arbeit steht. Demnach sollen künftig weitere Streaming-Portale ebenfalls überwacht werden.

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Das Bekanntwerden der von der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen losgetretenen Abmahn-Welle an deutsche Nutzer der Porno-Streaming-Plattform Redtube hat offenbar eine ganze Reihe neuer Entwicklungen nach sich gezogen. Es hat den Anschein, als ob deutschlandweit auf Urheberrecht spezialisierte Anwälte ihre große Chance wittern und sich in die Debatte mit einbringen wollen. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke produzierte anlässlich der potenziell äußert lukrativen Entwicklungen sogar ein Video, in dem der Kölner über den Sachverhalt weiter aufklärt. Schließlich verspricht die enorm große Anzahl an versendeten Abmahnungen in diesem Fall jede Menge Bürger, die Rechtsbeistand benötigen.

Solmecke klärt jedoch nicht nur (mit einem gewissen Eigeninteresse) auf, er bringt auch mehr Licht in die noch sehr unklare Angelegenheit. Wie er in seinem Blog schreibt, gelang es ihm mit dem von ihm als "derzeit wohl gefragtesten Menschen Deutschlands" bezeichneten Gesellschafter der Anwaltskanzlei U+C, Thomas Urmann, zu telefonieren. Wie Solmecke in seinem Blog schreibt, habe Urmann indirekt die hohe Anzahl der Abmahnungen, die Solmecke selbst auf über 10.000 schätzt, bestätigt, scherzte er doch darüber, dass der größte Aufwand im Endeffekt darin bestanden habe, die richtigen Briefumschläge für die Druckstraßen zu bekommen.

Erste große Welle musste vor Weihnachten raus

Auf die Frage, ob es sich um die größte Abmahnwelle handele, mit der die Kanzlei U+C je zu tun hatte, antwortete Urmann demnach: "Das kann ich nicht sagen. Letztlich war es nur so wie in alten Filesharing-Zeiten. Sicherlich haben wir jetzt sehr viele Abmahnungen verschickt, wir wollten damit unbedingt noch vor Weihnachten raus." Bekanntlich ist die Kasse der Verbraucher nach Weihnachten nicht unbedingt besser gefüllt, weshalb die perfide Logik durchaus Sinn macht, zumal bislang nach wie vor äußerst große Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung bestehen. Ungeklärt ist zudem weiterhin, wie U+C die IP-Adressen der Abgemahnten ermittelt hat. Solmecke geht allerdings davon aus, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis dieser Punkt geklärt ist, da den richterlich angeforderten Akten "glasklar zu entnehmen" sei, wie die Beschaffung der IP-Adressen erfolge. Der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Alexander Hufendieck hat zudem eine negative Feststellungsklage erhoben, um herauszufinden, wie U+C an die Daten gelangte. Urmann selbst soll gegenüber Solmecke gesagt haben, dass die Kanzlei dazu in der Lage sei, weitere Streaming-Portale zu überwachen und erwartet neue Abmahnwellen im kommenden Jahr. Zur Vorgehensweise äußerte er sich unter Berufung auf die Schweigepflicht gegenüber dem Mandaten The Archive AG nicht.

Der Initiator der Aktion, bei der pro Abmahnung 250 Euro von den Betroffenen gefordert wird, ist laut Solmecke aber nicht Urmann selbst, sondern ein weiterer Anwalt der Kanzlei. Gegenüber Solmecke soll dieser geäußert haben: "Hier ging es doch um Progressive Downloading. Fragen Sie mich nicht zu den technischen Details, aber auf Wikipedia ist nachzulesen, dass nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte liegt." Sehr problematisch, da U+C in der Begründung gegenüber dem Kölner Landgericht offenbar methodisch den Umstand verschwiegen haben, dass es sich bei den vorgelegten Fällen um Streaming handelt. Stattdessen wurde scheinbar suggeriert, dass es sich um klassisches File-Sharing handelt, bei dem die heruntergeladenen Dateien gleichzeitig einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Trittbrettfahrer verschicken Spam-Mails mit Viren im Gepäck

Während des Telefonats mit Solmecke soll Thomas Urmann zudem klar gestellt haben, dass Abmahnungen bislang ausschließlich an Kunden der Deutschen Telekom verschickt wurden. Zwar seien auch Auskunfsbeschlüsse für andere ISPs erwirkt worden, aufgrund der Vielzahl sei man aber schlicht noch nicht dazu gekommen, diese zu bearbeiten – oder, um weiter auf der perfiden Logik rumzuhacken, um die "Gutgläubigen", wie Telekom-Kunden gerne mal bezeichnet werden, zuerst anzuvisieren. Der ganze Wirbel um die Abmahnungen von U+C hat zudem eine Reihe an Trittbrettfahrern auf den Plan gerufen, die ihrerseits Spam-Mails mit Malware im Anhang im großen Stil verschicken. Die dadurch nochmals gestiegenen Mail-Anfragen an U+C hätten zeitweise für einen Zusammenbruch des Mail-Servers der Kanzlei geführt, berichtet Solmecke. Aktuell führe die Kanzlei täglich Telefongespräche mit rund 500 Abgemahnten, die "eher freundlich als aggressiv reagieren". Es ginge den Leuten überwiegend darum, das Thema schnell erledigt zu wissen. "Natürlich sind da auch Hausfrauen dabei, die jetzt ihren Männern die Hölle heiß machen. Letztlich sind die Gespräche jedoch alle sehr sachlich und nüchtern", so angeblich Urmann im Gespräch mit Solmecke.

Quelle: Gulli
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Hier noch Auszüge eines Rechtsgutachtens die Illegalität der Abmahnungen feststellend:
Heute wird die Piratenpartei eine Mandatsvereinbarung veröffentlichen, die die Kanzlei U+C vor einigen Jahren mit ihren Mandanten abgeschlossen hat. Seinerzeit ging es um Filesharing Abmahnungen. Uns wurde diese Vereinbarung zur Prüfung vorab vorgelegt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass darin eine illegale Erfolgsvereinbarung zu sehen ist, die zusätzlich noch die Abgemahnten benachteiligt. Welche Vereinbarungen die Kanzlei U+C in den aktuellen Redtube-Streaming Fällen mit der Mandantin The Archive AG getroffen hat, ist uns nicht bekannt. Aber schon die Tatsache, dass jahrelang aufgrund einer rechtsunwirksamen Mandantenvereinbarung abgemahnt worden ist, dürfte den ein oder anderen Staatsanwalt aufhorchen lassen. Bevor wir dazu unsere gutachterliche Stellungnahme für die Piratenpartei veröffentlichen, wollen wir zunächst erklären wo hier der Knackpunkt liegt:

In den Abmahnschreiben, die sowohl im Bereich des Filesharing als auch im Bereich des Streamings verschickt werden, findet sich eine Gebührenaufschlüsselung, die dem Abgemahnten die entstandenen Kosten aufzeigen soll. In den aktuellen Redtube-Verfahren sollen insgesamt Anwaltskosten pro Fall in Höhe von 169,50 € entstanden sein. So wird es jedenfalls in den tausenden Abmahnungen behauptet. Diese Kosten, die die The Archive AG angeblich für die Beauftragung der Kanzlei U+C gehabt hat, sowie 65 € pauschale Ermittlungskosten soll der Abgemahnte erstatten. Es ist allerdings wichtig, dass diese Kosten tatsächlich entweder gezahlt worden sind oder zumindest gezahlt werden sollten. Ansonsten wäre den Abgemahnten etwas vorgegaukelt worden. Geht man also von geschätzten 20.000 Abmahnungen aus, dann hätte die The Archive AG angeblich 3,3 Millionen € an die Kanzlei U+C zahlen müssen. Hinzu kommen noch einmal 1,3 Millionen € Ermittlungskosten, macht zusammen 4,6 Million €, sofern man von 20.000 Abmahnungen ausgeht. Es dürfte auf der Hand liegen, dass dieses Geld im Vorfeld jedenfalls nicht geflossen ist. Es dürfte weiterhin klar sein, dass auch nie jemand vorhatte diese Summen zu zahlen. Wenn diese Summen allerdings nie gezahlt werden sollten, dann müssen sie von den Abgemahnten auch nicht erstattet werden. Alles andere wäre Betrug.

Um diese Problematik zu umgehen, haben sich die Abmahkanzleien verschiedenste Modelle einfallen lassen, um die Geldflüsse optimal zu leiten, ohne sich dabei in einen strafrechtlich relevanten Bereich zu begeben. Das gleiche Problem haben übrigens auch Inkassobüros, die Inkassogebühren behaupten, die nie von den Auftraggebern gezahlt werden sollten. Schon immer lag der Verdacht nahe, dass die Abmahner zunächst einmal sämtliche Einnahmen in einen Topf werfen und diese dann nach einem gewissen Schlüssel aufteilen. Es wird dann behauptet, dass gegenüber den eigenen Mandanten nachträglich auf Gebühren verzichtet wird, was prinzipiell möglich ist. Schwierig wird es immer dann, wenn schon im Vorfeld vereinbart wird, dass bei nicht eintreibbaren Summen später auf die Anwaltsgebühren verzichtet werden soll. Dann kann den Abgemahnten nämlich nicht vorgegaukelt werden, hier sei eine Kostenforderung in Höhe von 169,50 € entstanden.

Nun hat es also auch die Kanzlei U+C erwischt. Ihre Mandatsvereinbarung ist komplex, lässt sich jedoch unseres Erachtens nur so verstehen, dass die Filesharing Abmahnungen für die Pornoindustrie auf Erfolgsbasis durchgeführt worden sind. .... Den aktuellen Abmahnungen ist glasklar zu entnehmen, dass 169,50 € Anwaltsgebühren angefallen sind. Würde die Kanzlei U+C jetzt immer noch die gleichen Vereinbarungen treffen wie früher, wäre diese Forderung klar illegal. Es ist klar, dass die Vereinbarungen bestimmt optimiert worden sind. Letztlich bleibt es jedoch dabei: hier wird etwas behauptet, was nie eingehalten werden konnte. Für uns ist jedenfalls nicht vorstellbar, wie hier eine wirksame Vereinbarung getroffen werden kann. (Wir hätten uns allerdings auch nicht vorstellen können, dass Streaming Nutzer auf legalem Wege zurückverfolgt werden können…)

Qualle: MM News.
 
Abmahnwelle wegen Streaming - Jetzt meldet sich RedTube zu Wort


Zehntausende Kunden der Telekom haben Abmahnbriefe erhalten. Sie sollen sich illegale Sexvideos auf der Internetseite Redtube.com angesehen haben. Der Inhalt der verschickten Briefe ist juristisch höchst umstritten. Nun meldet sich erstmals der Betreiber von RedTube zu Wort.

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In einer Stellungnahme erklärt der Betreiber der Porn-Seite RedTube, dass der Inhalt der von der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen massenhaft verschickten Abmahnbriefe haltlos ist. "Die Briefsendungen verletzen die Rechte der betroffenen User erheblich", schreibt das Unternehmen.

Einer der Streitpunkte in der Debatte um Urheberrechtsverletzungen durch Streaming auf RedTube: Wie ist die Kanzlei an die Kundendaten und IPs gekommen? In diesem Punkt erklärt RedTube: "Wir bekräftigen, dass das Unternehmen die Verwaltung aller Kundendaten sehr ernst nimmt und die höchsten Standards bei der Privatsphäre ansetzt."

"Auf unlautere Weise geschehen"

Und weiter: "Wir haben zu keinem Zeitpunkt Kundendaten an eine Kanzlei oder eine entsprechende Behörde weitergegeben. Es scheint so, dass dies auf unlautere Weise geschehen ist." RedTube habe darüber hinaus juristische Schritte eingeleitet, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für die Weitergabe der Daten verantwortlich sind.

"Die Verletzung der Privatsphäre deutscher RedTube-Kunden tolerieren wir nicht", wird Alex Taylor aus dem Geschäftsführerkreis des Unternehmens zitiert.

Abmahnungen sind umstritten

In diesem Zusammenhang geht es auch um die Frage, ob das Landgericht Köln bei der Herausgabe der Anschlussdaten nicht hinters Licht geführt wurde. Die Anträge hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming und nicht um illegale Tauschbörsen gehe, sagen Anwälte, die abgemahnte Anwender vertreten.

Die Abmahnungen sind somit in mehreren Punkten umstritten. Experten bezweifeln, dass das Abrufen von Videostreams überhaupt gegen das Urheberrecht verstößt. Außerdem sei die Webseite nicht eindeutig als illegal zu erkennen.

Gegenwehr ist in vollem Gange

Nun läuft die Gegenwehr. So soll die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann/von Rüden Strafantrag gestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt offnebar gegen den Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der am Landgericht Köln mit irreführend formulierten Anträgen zivilrechtliche Auskunft zu Anschlussinhabern bei der Deutschen Telekom erwirkt hatte. Mit diesen herausgegebenen Bestandsdaten operierte dann die Abmahnkanzlei U+C.

Von der Abmahnungswelle sind in Deutschland mehrere zehntausend Internetnutzer betroffen. Sie waren belangt worden, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite Redtube.com abgerufen hatten. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.

Quelle: RP-Online
 
Piratenpartei veröffentlicht geheime U+C Mandantenvereinbarung

Heute wird die Piratenpartei eine
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, die die Kanzlei U+C vor einigen Jahren mit ihren Mandanten abgeschlossen hat.
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- unbedingt einklinken und zuhören, das wird spannend!) Seinerzeit ging es um Filesharing Abmahnungen.

Uns wurde diese Vereinbarung zur Prüfung vorab vorgelegt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass darin eine illegale Erfolgsvereinbarung zu sehen ist, die zusätzlich noch die Abgemahnten benachteiligt. Welche Vereinbarungen die Kanzlei U+C in den aktuellen Redtube-Streaming Fällen mit der Mandantin The Archive AG getroffen hat, ist uns nicht bekannt. Aber schon die Tatsache, dass jahrelang aufgrund einer rechtsunwirksamen Mandantenvereinbarung abgemahnt worden ist, dürfte den ein oder anderen Staatsanwalt aufhorchen lassen. Bevor wir dazu unsere gutachterliche Stellungnahme für die Piratenpartei veröffentlichen, wollen wir zunächst erklären wo hier der Knackpunkt liegt.

In den Abmahnschreiben, die sowohl im Bereich des Filesharing als auch im Bereich des Streamings verschickt werden, findet sich eine Gebührenaufschlüsselung, die dem Abgemahnten die entstandenen Kosten aufzeigen soll. In den aktuellen Redtube-Verfahren sollen insgesamt Anwaltskosten pro Fall in Höhe von 169,50 € entstanden sein. So wird es jedenfalls in den tausenden Abmahnungen behauptet. Diese Kosten, die die The Archive AG angeblich für die Beauftragung der Kanzlei U+C gehabt hat, sowie 65 € pauschale Ermittlungskosten soll der Abgemahnte erstatten.

Es ist allerdings wichtig, dass diese Kosten tatsächlich entweder gezahlt worden sind oder zumindest gezahlt werden sollten. Ansonsten wäre den Abgemahnten etwas vorgegaukelt worden. Geht man also von geschätzten 20.000 Abmahnungen aus, dann hätte die The Archive AG angeblich 3,3 Millionen € an die Kanzlei U+C zahlen müssen. Hinzu kommen noch einmal 1,3 Millionen € Ermittlungskosten, macht zusammen 4,6 Million €, sofern man von 20.000 Abmahnungen ausgeht. Es dürfte auf der Hand liegen, dass dieses Geld im Vorfeld jedenfalls nicht geflossen ist. Es dürfte weiterhin klar sein, dass auch nie jemand vorhatte diese Summen zu zahlen. Wenn diese Summen allerdings nie gezahlt werden sollten, dann müssen sie von den Abgemahnten auch nicht erstattet werden. Alles andere wäre Betrug.

Um diese Problematik zu umgehen, haben sich die Abmahkanzleien verschiedenste Modelle einfallen lassen, um die Geldflüsse optimal zu leiten, ohne sich dabei in einen strafrechtlich relevanten Bereich zu begeben. Das gleiche Problem haben übrigens auch Inkassobüros, die Inkassogebühren behaupten, die nie von den Auftraggebern gezahlt werden sollten. Schon immer lag der Verdacht nahe, dass die Abmahner zunächst einmal sämtliche Einnahmen in einen Topf werfen und diese dann nach einem gewissen Schlüssel aufteilen.

Es wird dann behauptet, dass gegenüber den eigenen Mandanten nachträglich auf Gebühren verzichtet wird, was prinzipiell möglich ist. Schwierig wird es immer dann, wenn schon im Vorfeld vereinbart wird, dass bei nicht eintreibbaren Summen später auf die Anwaltsgebühren verzichtet werden soll. Dann kann den Abgemahnten nämlich nicht vorgegaukelt werden, hier sei eine Kostenforderung in Höhe von 169,50 € entstanden.

Das angesprochene Problem ist kein spezielles Problem der Kanzlei U+C. Im Prinzip müssen sich alle Massenabmahner mit dieser Frage beschäftigen. Oft bleiben die Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant im Hintergrund. Deswegen ist es auch so schwer für die Verteidiger, hier ein möglicherweise betrügerisches Zusammenwirken von Anwalt und Mandant zu beweisen.

Manchmal jedoch kommen solche Mandatsvereinbarungen an die Öffentlichkeit. Das war vor einiger Zeit bei Rechtsanwalt Kornmeier der Fall, der ebenfalls massenhaft Tauschbörsennutzer abgemahnt hat. Nachdem seine Mandatsvereinbarung
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, wurde seine Klage auf Zahlung Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren
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. Zwei Strafverfahren gegen Rechtsanwalt Kornmeier wurden nur nach Zahlung hoher Geldbußen im fünfstelligen Bereich wieder eingestellt.

Nun hat es also auch die Kanzlei U+C erwischt. Ihre Mandatsvereinbarung ist komplex, lässt sich jedoch unseres Erachtens nur so verstehen, dass die Filesharing Abmahnungen für die Pornoindustrie auf Erfolgsbasis durchgeführt worden sind. Früher war es der Kanzlei U+C noch möglich, Pauschalsummen zu verlangen, die geforderten Vergleichsbeträge nicht mehr aufzuschlüsseln und so die geforderten Anwaltsgebühren zu verschleiern. Die Pauschalsummen enthielten dann Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers und die Anwaltsgebühren.

Das geht nun nicht mehr, die Gesetzeslage hat sich durch das Anti Abzockegesetz geändert. Sämtliche Forderungen müssen seit September 2013 genau aufgeschlüsselt werden. Den aktuellen Abmahnungen ist glasklar zu entnehmen, dass 169,50 € Anwaltsgebühren angefallen sind. Würde die Kanzlei U+C jetzt immer noch die gleichen Vereinbarungen treffen wie früher, wäre diese Forderung klar illegal. Es ist klar, dass die Vereinbarungen bestimmt optimiert worden sind. Letztlich bleibt es jedoch dabei: hier wird etwas behauptet, was nie eingehalten werden konnte. Für uns ist jedenfalls nicht vorstellbar, wie hier eine wirksame Vereinbarung getroffen werden kann. (Wir hätten uns allerdings auch nicht vorstellen können, dass Streaming Nutzer auf legalem Wege zurückverfolgt werden können…)

Uns ist es bei der Verteidigung von tausenden Filesharingnutzern nur einmal gelungen, einem Gericht dieses Argument näher zu bringen. Seinerzeit haben wir Rechtsanwalt Rasch in den Zeugenstand geholt. Dieser hatte behauptet, die großen Plattenlabels würden ihm pro Abmahnung über 5000 € zahlen. Unsere Kanzlei hat das seit jeher bestritten. Im Prozess stellte sich dann heraus, dass Rechtsanwalt Rasch von seinen Mandanten wenige Tage vor dem Prozess tatsächlich diese Rechtsanwaltsgebühren überwiesen bekommen hat. Damit war das Thema für die Richter beendet, weitere Nachforschungen gab es nicht.

Möglicherweise regen die jetzt veröffentlichten Gebührenvereinbarungen den ein oder anderen Richtern zum Nachdenken an…

Es folgt unser Gutachten für die Piratenpartei:
Gutachten der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke über eine vorgelegte Mandatsvereinbarung zwischen der Kanzlei U+C und ihrer Mandantin

U+C Mandatsvereinbarungen


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Quelle: wbs-law
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Wieso lese ich eigentlich immer unser Mandant "The Archive AG"? Die Firma sitzt in der Schweiz und ist nichts anderes als eine Firma die Urheberrechtsverletzungen aufdecken soll. Somit kann diese eigentlich gar nicht der Rechteinhaber an den zur Abmahnung dargelegten Filmchen sein, dieser ist die Produktionsfirma solcher Werke, das stinkt doch zum Himmel. Und die deutsche Anwaltskammer sollte Herrn Urmann mal endlich paar vor den Latz ballern da diese den Anwaltsberuf mehr als schädigen...
 
Redtube: Wurden die Opfer in die Falle gelockt?

Redtube: Wurden die Opfer in die Falle gelockt?

Seit die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) mehr als 10.000 Deutsche wegen des angeblich illegalen Abrufs von Porno-Videos auf Redtube.com abgemahnt hat, wird die Frage nach der Herkunft der Userdaten heiß diskutiert. Inzwischen gibt es einige Indizien, die auf Tricksereien am Rande der Legalität und ein dubioses Firmen-Geflecht hindeuten.

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Am 12. August 2013 ging beim Landgericht Köln ein "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG" ein. Darin fordert der Anwalt Daniel Sebastian, dass das Gericht seiner Mandantin The Archive AG Einblick in die Verbindungsdaten der Deutschen Telekom gewähren möge. Eine beigelegte Liste an IP-Adressen soll von Nutzern stammen, die auf Redtube die Urheberrechte von The Archive verletzten. Diese Daten wurden laut dem Schreiben von Rechtsanwalt Sebastian durch die Firma itGuards, Inc. mit Hilfe der Software "GLADII 1.1.3" ermittelt.

Wer nach diesem Programm im Internet sucht, wird allerdings höchstens Berichte über die aktuelle Abmahnwelle finden und nicht etwa eine Homepage zu dem Produkt. Wenn man dadurch etwas misstrauisch wird und tiefer gräbt, so stößt man plötzlich auf ein äußerst spannendes Firmen- und Personen-Geflecht.

Redtube: itGuards = The Archive?

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itGuards-Homepage: Haufenweise Platitüden ohne Informationsgehalt.

Die Firma itGuards Incorporated wurde am 21.03.2013 im US-Bundesstaat Delaware
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. Vor diesem Datum scheint das Unternehmen nicht existiert zu haben. Die Anmeldung erfolgte damals durch das amerikanische Unternehmen Business Filings Incorporated, das auf die Registrierung von Briefkastenfirmen spezialisiert ist. Der Firmenauftritt im Internet ist unter der Adresse
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zu finden und enthält absolut keine Informationen darüber, was das Unternehmen überhaupt tut. Diese Domain wiederum wurde am 14.03.2013 registriert, also genau eine Woche vor Gründung der Firma.

Auch wenn das Unternehmen in Delaware angemeldet wurde, befindet sich sein Sitz laut Homepage-Impressum in Kalifornien. In San José teilt sich itGuards Inc. laut Google Maps ein Gebäude mit dem mexikanischen Restaurant Tres Gringos Baja Cantina.

Das nächste Unternehmen, das in dieser Angelegenheit eine wichtige Rolle spielt, ist der Rechteinhaber The Archive AG aus der Schweiz. Diese Firma hat unter der Domain
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seine Homepage, und besitzt noch die Domain the-archive.de, die auf die .ch-Version weiterleitet. Diese Domain wiederum wurde am 28.03.2013 registriert, also exakt eine Woche nach Gründung der itGuards Inc. Das Registrierungsdatum für die .ch-Version hingegen ist nicht ersichtlich.

Und jetzt wird es interessant: Die beiden Firmen The Archive und itGuards haben nicht nur innerhalb weniger Tage ihre Domains registriert, sondern sie befinden sich auf demselben Webserver. Beide Internet-Auftritte wurden mit Hilfe des Homepage-Baukastens Wix.com erstellt und liegen auf dem Server mit der IP-Adresse 216.185.152.151 in den USA. Doch die Gemeinsamkeiten gehen sogar noch weiter: Wie
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herausgefunden hat, kann man dem Quelltext der Websites entnehmen, dass sie vom selben Benutzer-Account bei Wix.com (User-ID 6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b) betreut werden.

Es ist daher äußerst wahrscheinlich, dass das Unternehmen, das die Rechte an den angemahnten Pornofilmen besitzt und die Firma, deren Software die angeblichen Urheberrechtsverletzer aufgespürt haben soll, zusammen gehören.

Redtube-Abmahnung: Was steckt hinter der Software GLADII 1.1.3?

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Antrag auf Herausgabe der Verbindungsdaten: Viele Fragen bleiben offen.

Nachdem die Firma itGuards, Inc am 21. März gegründet wurde, hat sie ihre Software offenbar direkt am nächsten Tag einer Münchner Kanzlei zur Prüfung vorgelegt. Laut Antrag von Rechtsanwalt Sebastian wurde "die Vorgehensweise der Software [...] von der Kanzlei Diehl & Partner in dem Gutachten vom 22. März 2013 untersucht und die Funktionsfähigkeit und Richtigkeit der Erfassung bestätigt".

Wie genau die Software arbeitet, wird in dem Antrag jedoch nicht verraten. Die Kanzlei Müller Müller Rößner hat daher beim Landgericht Köln nachgefragt und dabei die Auskunft
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, dass bei der Funktionsüberprüfung Testvideos auf verschiedenen Servern abgerufen worden sein sollen.

In der Antwort des Gerichts heißt es dazu: "Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos)."

Wie dies ohne Zugriff auf die innersten Daten der betroffenen Webserver möglich sein soll, ist uns nicht klar. Da itGuard aber laut Aussage von Redtube keinerlei Zugriffe auf deren Server und Logfiles hatte, ist für uns bei dieser Informationslage derzeit nicht nachvollziehbar, wie GLADII 1.1.3 die Daten der abgemahnten User ermittelt haben soll.

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Besucherstatistik der von der Kanzlei U+C abgemahnten RedTube-Videos: Plötzlicher Anstieg.

Redtube-Abmahnung: IP-Adressen mittels Honeypot abgegriffen?

Eine gänzlich andere, aber dafür technisch einwandfrei nachvollziehbare Erklärung für die Herkunft der Zugriffsdaten liefert der User
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bei jetzt.de: Demnach haben die betroffenen Nutzer gar nicht redtube.com aufgerufen, sondern die recht ähnlich klingende und geschriebene Domain retdube.net, die erst am 21. Juli 2013 registriert wurde. Von dort wiederum wurden sie mittels
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auf einen der urheberrechtlich geschützten Filme bei Redtube umgeleitet.

Bei dieser "Zwischenstation" auf retdube.net wiederum kann der Inhaber der Domain problemlos die IP-Adressen aller Zugriffe mit protokollieren. Wem die in Panama registrierte Domain jedoch gehört, ist unklar, da bei der Registrierung nur unvollständige, unpersönliche Daten angegeben wurden.

Diese Erklärung deckt sich allerdings perfekt mit den Erfahrungsberichten einiger Abmahn-Opfer bei
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, die die Domain redtube.com an den angemahnten Daten gar nicht in ihrem Browser-Verlauf oder ihren Router-Logfiles gefunden haben. Stattdessen tauchten Subdomains wie 266403.retdube.net oder 49655.retdube.net auf, die auf Redtube-Filme weiterleiteten, deren Rechte The Archive besitzt. Inzwischen sind diese Weiterleitungen jedoch offline genommen worden.

Und es wird noch pikanter: The Archive hat laut Rechtsanwalt Sebastian die Rechte an den betroffenen Pornofilmen am 18.07.2013 erworben. Drei Tage später, am 21.07.2013, wurde die Domain retdube.net registriert. In den nun von U+C verschickten Abmahnungen taucht dann der 24.07.2013 als frühestes Datum auf, an dem einer der abgemahnten User einen dieser Filme konsumiert haben soll.

Wie Jan Broer aus München am Beispiel zweier angemahnter Filme in einer Infografik eindrucksvoll illustriert hat (siehe oben links), haben sich ab diesem 24.07.2013 die ansonsten recht konstanten Zugriffszahlen der betroffenen Clips rasant erhöht. Einer der Pornos wurde doppelt so oft wie zuvor, ein anderer sogar 15 Mal so häufig aufgerufen.

Dass der knappe zeitliche Ablauf all dieser Ereignisse rein zufällig entstanden sein soll, scheint äußerst unwahrscheinlich.


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AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Die haben ne Fake URL benutzt.
Mir ist bis DaTo noch kein Fall bekannt, dass ein MP Plugin Nutzer ein schreiben bekommen hat.
Selbst im DEB hat sich noch keiner dazu gemeldet.
 
Redtube-Phishing-Mails: Abmahnung mit Trojaner

Redtube-Phishing-Mails: Abmahnung mit Trojaner

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Porno-Phishing-Mail: Gefälschte Redtube-Abmahnung.

Warnung vor Porno-Phishing-Mails: Im Zuge der Redtube-Abmahnungswelle erhalten derzeit Tausende User gefälschte Abmahnungs-Mails. Angeblicher Absender: Die Kanzlei Urmann & Collegen. Doch im Anhang wartet eine .txt-Datei inklusive Trojaner.

Vorsicht: Porno-Phishing-Mail

Nach den postalischen Abmahnungen, mit denen die Kanzlei Urmann & Collegen seit einigen Tagen massenhaft deutsche Redtube-User wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen zur Kasse bittet, springen nun kriminelle Trittbrettfahrer auf den Porno-Zug auf und verschicken Phishing-E-Mails an Tausende Nutzer. Inhalt der Mails ist das Abmahnungsschreiben von Urmann & Collegen, beinahe im Wortlaut - und eine besondere Überraschung: Im Anhang lauert ein Trojaner, verpackt in eine .txt.Datei. Dieses angehängte Dokument sollten Sie auf keinen Fall öffnen, da Sie sich ansonsten die Schadsoftware auf den Rechner laden.
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erkennen den Schädling.

So beginnt die Abmahn-Phishing-Mail: "Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt." Im Betreff der Mail findet sich zudem der exakte Name des Empfängers, was wohl die Seriosität betonen soll.

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PC-Schutz: Aktuelle Anti-Viren-Software erkennt den Schädling.

Gefälschte "Urmann & Collegen"-Redtube-Abmahnung

Die Mail entspricht bis auf einige Unstimmigkeiten der Abmahnung von Urmann & Collegen. Sogar die Details der angeblichen User-Verbindung inklusive IP-Adresse und dem Produkt, dessen Urheberrecht vermeintlich verletzt wurde, sind aufgelistet: "Datum/Uhrzeit: 28.12.2013 22:25:20", "IP-Adresse: 60.11.14.23 XXX", "Produktname: Glamour Show Girls", "Benutzerkennung: 9351394815998", "Anbieter: Redtube". Lediglich der Gegenstandswert ist mit 3.352,00 Euro etwa dreimal so hoch angesetzt. Auch die einzelnen Posten, die zu dieser Summe führen, sind deutlich überteuert. Zudem stimmt die E-Mail-Adresse des Absenders nicht mit dem angezeigten Namen überein: Dieser lautet zwar "Rechtsanwaltschaft", die Adresse jedoch "lilie.xxxxxxxxxx@orange.fr" - eine französische E-Mail-Adresse, offensichtlich privat. Die Absender-Adresse unterscheidet sich darüber hinaus von E-Mail zu E-Mail. Hier ist ganz offensichtlich ein Botnetz am Werk. Auffällig auch: Der Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung wird auf den 28.12.2013 datiert - heute ist aber erst der 10.12.2013, da scheint jemand seiner Zeit weit voraus zu sein.

Sollten Sie ein postalisches Schreiben der Kanzlei Urmann & Collegen erhalten haben, so nehmen Sie dieses bitte ernst: Was genau Sie tun sollten, wenn Sie eine Redtube-Abmahnung erhalten haben, erfahren Sie in unserer News zum Thema. Dort finden Sie auch die Einschätzung des IT-Anwalts Christian Solmecke sowie alle wichtigen Informationen zu den aktuellen Redtube-Abmahnungen.

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AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Diese Mails fallen übrigens teilweise auch durch sehr erfinderische Uhrzeiten und Daten der "Tat" aus:
Diese soll angeblich schon um 0:67 Uhr , 1:91 Uhr sowie am 26. und 29.12. 2013 begangen worden sein.

Übrigens:
Auf der Seite der Abmahnkanzlei findet sich eine Presseerklärung, die den Einsatz der oben erwähnten Software bestätigt und sich dabei auf ein nicht öffentlich verfügbares Gutachten der Kanzlei Diehl und Partner stützt.

"Ob das Gutachten überhaupt eine Antwort liefert, ist mittlerweile zweifelhaft. Das Landgericht Köln hat auf Anfrage des Rechtsanwalts Carl Christian Müller einige Details aus dem Gutachten genannt. Demnach wäre „GLADII 1.1.3.“ dazu geeignet, bei einem Download die jeweilige Datei zu identifizieren und sowohl den Beginn des Downloads als auch die IP-Adresse des Nutzers korrekt zu erfassen. Laut dem Gutachten basiere die Software „technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen“.

Denn bis dato fehlt jeglicher Hinweis, wie es möglich sein soll, den Traffic zwischen dem Nutzer und einer Web-Plattform von außen zu überwachen – ohne dabei gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen."

Gleichzeitig hat die Kanzlei vorgestern erklärt: "Der Kanzlei U+C liegen aber noch Auskunftsbeschlüsse für andere Provider vor. Aufgrund der großen Anzahl an Abmahnungen konnten diese noch nicht verschickt werden. Insgesamt hat die Kanzlei 62 Auskunftsbeschlüsse erhalten, die jeweils 400 bis 1.000 IP-Adressen beinhalten."
Qualle Computerbase

Die Unverschämtheit dieser Kanzlei sollte ebenfalls massenhaft abgemahnt werden.

Gruß

Fisher
 
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