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PC & Internet Serienwelt.to: teure Abzocke, Mahnungen inklusive

Die Streaming-Webseite Serienwelt.to bietet den kostenpflichtigen Zugang zu „HD Streams“ von unzähligen TV Serien an, die über die Seiten Soloflix.de und HDflix.de vertrieben werden. Aus einer Jahresgebühr von 358 Euro werden mitsamt Mahngebühren schnell 479 Euro, die kurze Zeit später per E-Mail von einem britischen Inkassobüro eingetrieben werden. Allerdings ist überaus fraglich, ob dabei überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.


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Wir wurden gestern per E-Mail von der Mutter eines elfjährigen Jungen kontaktiert, der vor kurzem in die Fänge von Serienwelt.to gelangt ist. Da diese Seite bei Google & Co. sehr weit oben steht, wurde er bei der Suche nach einem Stream der britischen Fernsehserie „Downtown Abbey“ schnell fündig. Statt einen der kostenlosen Streaming-Hoster auszuwählen, die dort ebenfalls angeboten werden, klickte der Junge Mitte Februar auf den überdimensional großen Banner, auf dem „HD 1018 Watch Now“ steht. Nachdem ihm vorgegaukelt wurde, er habe einen Teil des Vorspanns von Paramount Pictures gesehen, wollte der Affiliate Partner Soloflix.de direkt seinen Namen und seine E-Mail-Adresse abfragen.

Ohne Registrierung ist kein dort kein Filmgenuss möglich. Das alleine hätte den jungen Zuschauer wachrütteln müssen. Doch das kann ein 11-Jähriger nicht unbedingt wissen. Selbst den Trailer von Paramount Pictures hat man frecherweise vom YouTuber genline (Xoger) geklaut, der in seinem YouTube-Kanal unzählige Vorspänne verschiedener Filmstudios vorhält. Auf seine Playlist kommt man durch das Klicken auf sein Symbol im Video oben rechts.

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Am 28. Februar, also zwei Wochen später, erhielt der Junge unter der gespeicherten E-Mail-Adresse keine Erinnerung, sondern bereits eine Mahnung von HDFLIX.de. Der Minderjährige soll eine Jahresgebühr in Höhe von 358 Euro bezahlen. Die nächste Mahnung kam dann in gleicher Höhe am 09.03.2018 an. Die Unverschämtheit trudelte dann allerdings am 20. März im Eingangspostfach ein. Eine britische Firma namens OT Inkasso sei von der Kino Cinemas LTD. aka HDFLIX.de bevollmächtigt worden, die Kosten für das „Premium Jahresabo“ einzuziehen. Dem nur eingeschränkt geschäftsfähigen Jungen wird zur Last gelegt, insgesamt 479,16 Euro bezahlen zu müssen. Ansonsten würden ihm weitere „Folgekosten“ und „Unannehmlichkeiten“ drohen, hieß es. In der zweiten Seite des Schreibens wird von OT Inkasso durch deren Vertragsanwälte eine Klage, ein Vollstreckungsbescheid, die Pfändung der Bezüge wie Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung etc. angedroht. Mehr Säbeln rasseln geht nicht mehr.

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Abzocke von Serienwelt.to: muss ich zahlen?
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Von wegen free account!

Ohne Anwalt zu sein kann man klar in Zweifel ziehen, ob durch die reine Angabe der E-Mail-Adresse und des Vor- und Nachnamens überhaupt ein Vertrag zustandekommen ist. Auf dem Video, welches zur Registrierung führt, steht ganz klar in Englisch, dass man lediglich einen KOSTENLOSEN Account erstellen muss, um sich diesen Film anschauen oder herunterladen zu können. 358 Euro sind aber nicht gleich umsonst. Auf der nächsten Seite von Soloflix.de wird ebenfalls nicht ausgeführt, dass durch die Angaben irgendwelche Kosten entstehen sollen.

Wer eher zufällig auf die Nutzungsbedingungen klickt, erhält einen englischsprachigen Text. Dort wird im letzten Drittel gut versteckt angegeben, dass nach fünf Tagen monatliche Kosten in Höhe von 29,90 Euro entstehen, die man pro Jahr im Voraus bezahlen muss. Derartige Hinweise auf drohende Kosten gehören nach geltendem Recht in deutscher Sprache auf die Hauptseite!! Aber gut, dann würde sich ja kein Mensch mehr anmelden. Juristisch gesehen gilt: Ein Vertrag wird geschlossen, wenn eine Person ein Angebot abgibt und dieses von der Gegenseite angenommen wird. Wenn aber auf der Hauptseite des Anbieters keine Gebühren ersichtlich sind, habe ich diese auch nicht akzeptiert.

Die Gebühren auf einer Unterseite in Englisch zu verstecken, ist vor Gericht wahrscheinlich kein gültiges Argument. Laut gültigem EU-Recht fehlen außerdem die Telefonnummer des Anbieters und der Button „jetzt kaufen“, „jetzt kostenpflichtig bestellen“ oder etwas in der Art. Auch von daher ist gar kein Vertrag zustandekommen.

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Auf jeden Fall ist überaus fraglich, ob die Anmeldung juristisch bindend ist. Außerdem übersteigt die Summe bei weitem den in Deutschland gültigen Taschengeld-Paragrafen. Wenn überhaupt, wäre der Junge nur in der Höhe seines Taschengeldes haftbar zu machen. Doch da an allen Ecken und Enden deutliche Hinweise über die Kosten eines Vertragsabschlusses fehlen, wird er und seine Mutter nicht mehr als weitere Drohungen und Zahlungsaufforderungen per E-Mail erhalten. Warum? Ganz einfach: Die deutschen Richter würden derartige Forderungen sofort einkassieren, wenn die „Gläubiger“ auch nur versuchen sollten, dafür vor Gericht einen Mahnbescheid zu erhalten.

In dem Fall wird nämlich ausführlich geprüft, ob die Forderung rechtsgültig ist. Strittig in meinen Augen auch, ob man das versprochene Angebot überhaupt liefern kann. Besitzt der fragliche Streaming-Anbieter Soloflix/HDflix tatsächlich über die erforderlichen Rechte für all die auf ihrer Webseite beworbenen Werke, so wie es die Online-Dienste Amazon Prime oder Netflix tun? Haben sie diese von den ganzen Filmstudios käuflich erworben?

Und wieso hat sich Serienwelt.to überhaupt auf diesen Schmuh eingelassen? Erhalten sie für jedes abgeschlossene Abo derart viel Vermittlungsprovision, dass es sich lohnt? Die restlichen Buttons der ganzen normalen Streaming-Hoster sind vergleichsweise klein und fallen kaum auf. Einige der angegebenen Streaming-Hoster sind gar nicht mehr verfügbar. Bei unseren Testläufen konnten wir bei den kostenlosen Hostern nie auf die gewünschte Serie zugreifen. Entweder der Streaming-Hoster war offline oder aber die Datei war schon gelöscht worden. Vielleicht ging es letztlich auch nur darum, die Besucher letztendlich doch dazu zu bewegen, sich nach vielen erfolglosen Versuchen das „Angebot“ des HD Streams anzuschauen.

Hat man so eine Abzocke bei Serienwelt.to wirklich nötig? Schon alleine deswegen werden viele Besucher auf Serienstream.to (s.to) oder Burning Series wechseln, weil sie dieses merkwürdige Geschäftsgebaren nicht aktiv unterstützen wollen.

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Quelle; tarnkappe
 
Dieser Dienst darf auch kosten, nur sollte man kundenfreundlich sein.
 
Dieser Dienst darf überhaupt nichts kosten, weil all diese Seiten illegal sind ;).


MfG
 
Alle Seiten meide ich die Angblich Kostenlos sind, meist wollen diese Angeblich Kostenlosen Anmeldungen und Zugänge komischerweise immer Bank oder Kredit karten daten.
 
Wenn man diese gibt ist man selbst schuld
Solche Server kosten ja auch Geld
Ob legal oder illegal sei dahin gestellt
 
Ich würde es aussitzen.
Wenn der Junge nur seine E-Mail Adresse und seinen Namen angegeben hat, kann kein Mahnbescheid ausgestellt werden. Ein Bescheid muss sich immer gegen eine bestimmte Person gerichtet sein. Ohne Adresse oder Geburtsdatum ist es kaum möglich, die Person zu finden bzw. den Mahnbescheid zu erwirken.
Sollte jedoch ein Mahnbescheid kommen, muss man reagieren und zum Amtsgericht gehen. Sollte man nicht reagieren, gesteht man die Schuld ein und das Gericht muss den Bescheid vollstrecken.
 
Also mir hatte mal mein Arzt nach einer OP mit Vollnarkotisierung gesagt, daß ich die nächsten 24h nicht geschäftsfähig sei. Und seit wann ist ein 11 jähriges Kind geschäftsfähig?
Ich hatte einen äztlichen Attest als Bestätigung, ein Kind braucht das nicht. Es ist also garkein Vertrag zustande gekommen.
 
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Ja, zwar relativ schnell (7 Tage), Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen ist absolut einfach, gibt es ein Formular und man braucht auch keinen Anwalt.
Den gerichtlichen Weg gehen die Leute dann eher nicht. Wenn kein Mahnbescheid kommt, einfach locker bleiben.
 
Auf sowas braucht man überhaupt nicht reagieren. Wenn diese tatsächlich den Rechtsweg per Gericht bestreiten sollten, was ich arg bezweifle, dann werden die Behörden nur schneller auf sie aufmerksam.

Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, würde er keine Anfechtung überstehen und als nichtig erachtet werden. Man kann nichts rechtsbindend verkaufen, das einem nicht gehört. Bei physischen Waren nennt man das Hehlerei.


@knoppel Ein 11 jähriges Kind ist begrenzt geschäftsfähig und auch begrenzt haftbar zu machen. Inwieweit wird, wenn es darauf ankommt, anhand einer (geistigen) Reifeprüfung beurteilt.



MfG
 
Wie? UNERHEBLICHE WEITERE KOSTEN??

Das allein widerspricht doch schon allein der Seriösität. Wenn schon dann ERHEBLICH!!
 
Hier greift der Taschengeldparagraph ... ein Schreiben an die Leute und Ruhe ist.
Eine 11jähriger Knabe könnte ja auch nicht losziehen und ohne das Einverständnis der Eltern beispielsweise eine Playstation4 kaufen. Würde man ihm die verkaufen, müsste der Händler die umgehend zurücknehmen, wenn die EZBs auftauchen und das verlangen. Aber kein Händler würde etwas zu einem Betrag an Kinder verkaufen, der das normale Taschengeld um ein Vielfaches übersteigt. Und im Internet geht das erst recht nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach locker bleiben.
Selbst, wenn man sich dort registriert hat, ist kein Vertrag zustande gekommen.
Den Gerichtsweg gehen diese Leute nicht.
Mails in den Spam-Ordner verschieben, dann löschen und E-Mail-Adresse blockieren.
Und Ruhe ist... ;-)

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EBEN!!!

Die Mails sind ein Fake und sollen "drohend und gefährlich" wirken, um Druck auf die Empfänger auszuüben, um sie so zu einer Zahlung zu bewegen.
 
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