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Schüsse auf Beamten

Rabevater

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[h=1]Polizei entsetzt über Bochumer Landgericht[/h]
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Sichergestellte Tatwaffe: Schüsse aus nächster Nähe sind kein Mordversuch Foto: dpa


BOCHUM. Am 15. Juni widersetzt sich in Herne ein mutmaßlicher Schläger seiner Verhaftung und schießt einen Polizisten an. Dieser wird schwer verletzt und überlebt den Angriff nur knapp. Nun setzte das Bochumer Landgericht den gebürtigen Russen auf freien Fuß. Die Begründung sorgt bei der Gewerkschaft der Polizei für Entsetzen.
Der Richter hielt dem 46jährigen unter anderem zugute, er könne die Festnahme als ungerechtfertigt angesehen haben und habe sich lediglich „gegen die nicht unerhebliche Polizeigewalt“ wehren wollen, berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Zudem sah die Kammer trotz des Schußwaffeneinsatzes keine Tötungsabsicht des Angeklagten. Bis zur Eröffnung des Verfahrens bleibt der Mann damit in Freiheit.


„Deutsche Polizisten werden zu Freiwild“
Die Gewerkschaft der Polizei zeigte sich empört über das Urteil. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, daß der Beamte die Tat überlebt habe, sagte nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Arnold Plickert. Es sei deswegen nur schwer zu ertragen, „wenn ein Gericht dann alles unternimmt, um keinen Mordversuch zu bejahen“.
Das Gericht leiste der zunehmenden Gewalt gegen Polizisten mit diesem Urteil Vorschub, kritisierte Plickert. „Wenn sich diese juristische Auffassung durchsetzt, werden deutsche Polizistinnen und Polizisten zu Freiwild.“ Dies könne nicht hingenommen werden. Das Bochumer Landgericht war für eine Stellungnahme zu dem Fall nicht zu erreichen. (ho)


Quelle:
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Ist doch wieder mal ein schönes Beispiel. Da kann man eigentlich nichts mehr dazu sagen. Was ist nur aus Deutschland geworden!?
Da frage ich mich, wer hier in Deutschland die Opfer sind?
Zahlen für Alles und Jeden und die Schnauze halten.
 
AW: Schüsse auf Beamten

...kennst du die näheren Umstände weshalb keine U-Haft angeordnet wurde?
Wenn selbst die Staatsanwaltschaft hinter dieser Entscheidung steht, dann muss es entscheidende Gründe dafür geben.
Wenn festgestellt wurde das keine Tötungsabsicht bestand, keine Fluchtgefahr besteht, er einen festen Wohnsitz hat entfallen auch die Gründe für eine U-Haft.

Nicht das ich mit solchen Taten einverstanden bin, aber in einem Rechtsstaat gilt für jeden das gleiche Recht, und das ist gut so.
Komisch, die gleichen die bei Schüssen von Polizisten in den USA Skandal, Rassismus geschrien haben, wollen jetzt hier anderes Recht einführen.

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