Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Rundfunkbeitrag: Inkasso kommt jetzt früher

Wer seinen Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, kann ab 2017 deutlich früher Post von Inkassofirmen bekommen als bisher. Die Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten wurden entsprechend geändert. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Säumige Rundfunkbeitragszahler können ab 2017 schon deutlich früher Post von Inkassofirmen bekommen als bisher. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Grund dafür ist eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten. Bislang musste vor der Beauftragung eines Inkassounternehmens zunächst ein Vollstreckungsversuch durch Behörden - also etwa einen Gerichtsvollzieher - unternommen werden. Durch die Änderungen können Inkassounternehmen nun schon vor dem Gerichtsvollzieher aktiv werden.

Dieser Schritt soll nach Angaben des Beitragsservice einerseits Behörden entlasten: Durch den Einsatz von Inkassounternehmen verspricht sich der GEZ-Nachfolger zudem eine schnellere Klärung offener Mahnverfahren. Andererseits entfielen für Betroffene möglicherweise einige unangenehme Konsequenzen eines hoheitlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens, etwa ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis.

Mehrstufiges Mahnverfahren

Das beauftragte Inkassounternehmen - laut Beitragsservice handelt es sich dabei um Creditreform - soll per Brief mit säumigen Zahlern in Kontakt treten. Hausbesuche gebe es aber nicht. Ein verstärkter, flächendeckender Einsatz der Inkassofirma sei nicht geplant, wie ein Sprecher des Beitragsservice erklärte. Man wolle sich diesen Weg aber offenhalten.

Ausstehende Beiträge sollen dem Sprecher zufolge weiterhin bevorzugt vom Beitragsservice selbst nach einem mehrstufigen Mahnverfahren mit Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheiden und Mahnschreiben eingefordert werden, bevor ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird.

Quelle. chip
 
Zurück
Oben